Neubau ohne Estrich

Diskutiere Neubau ohne Estrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Liebe Leute, eine Frage: Einige Bauträger in unserer Region bauen mittlerweile Häuser ohne Estrich im Ober- und Dachgeschoss. Ist das Stand der...

  1. Maryla

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    Liebe Leute, eine Frage: Einige Bauträger in unserer Region bauen mittlerweile Häuser ohne Estrich im Ober- und Dachgeschoss. Ist das Stand der Technik?
    LG Maryla
     
  2. #2 rechter Winkel, 14.06.2016
    rechter Winkel

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    Stand der Technik ist sicherlich der falsche Begriff für die Frage.

    Die Frage sollte dahin beantwortet werden, wie die notwendigen Eigenschaften eines schwimmenden Estrichs durch die o. g. Ausführungsweise umgesetzt werden (u. a. Schallschutz, Installationen, Wärmeschutz, nachfolgende Bodenbeläge)
     
  3. Maryla

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    Schallschutz ist im Einfamilienhaus kein Thema, Wärmeschutz braucht es im OG und DG-Fußboden auch nicht, Bodenbeläge sind nicht enthalten.

    Wie die Installationen geführt werden sollen, geht aus der Baubeschreibung nicht hervor. Deshalb die Frage, gibt es irgendeine Norm, Vorschrift oder technische Regel, die im Jahr 2016 einen schwimmenden Estrich in Wohnräumen vorschreibt? :motz :think :frust
     
  4. #4 rechter Winkel, 14.06.2016
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    Schallschutz kein thema :motz hallooooo , das istmit die wichtigste Aufgabe des estrichs!
    Was ist mit Installationen? Nur weil es nicht in der baubeschreibung steht, wird es trotzdem welche geben.
    Wie wird der Boden für welche Bodenbeläge hergerichtet?
    Wärmedämmung unter der Bodenplatte?

    Normen und Vorschriften beziehen sich auf die genannten Eigenschaften, nicht ob dafür estrich vorgeschrieben ist.
     
  5. Maryla

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    Ich spreche mit den Worten der bekloppten Bauträger! Natürlich weiß ich das Alles! Ich suche Argumente, Urteile etc., um denen das Handwerk zu legen!

    Auszug aus der Baubeschreibung:
    Auf das verdichtete Erdreich wird zum Schutz von Kapillarfeuchtigkeit eine Folie aufgebracht. Hierauf
    wird gemäß DIN eine ca. 12cm starke Bodenplatte aus Beton gegossen. Auf die Bodenplatte wird eine
    ca. 20cm starke Wärmedämmung verlegt, die eine behagliche Fußwärmung gewährleistet. Zur
    Aufnahme des Bodenbelags wird hierauf ein schwimmender Estrich verlegt.
    Die Bodenplatten werden mit Trennfugen zwischen den Häusern ausgeführt.

    Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken gemäß den statischen Berechnungen ausgeführt.
    Die Unterseiten der Decken werden tapezierfähig (Q2) hergestellt. Die Oberseiten werden gemäß DIN
    18202 (Tab. 3 Zeile 2) hergestellt und dienen der Aufnahme des Bodenbelagsaufbaus.

    Auf der Bodenplatte wird ein Zement- oder Anhydritestrich auf einer Wärmedämmschicht
    Polystryrol/Schüttung mit 20cm Stärke schwimmend verlegt. Die Bodenplatte ist von unten durch eine
    spezielle Abdichtungsfolie gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt.

    Heißt: Keine kapillarbrechende Schicht (schön bei nicht versickerungsfähigen Böden),
    keine Abdichtung auf der Bodenplatte (schön für die Wärmedämmung),
    unbewehrte (sehr dünne) Bodenplatte (schön, wo Radon austritt),
    Ausführung mit Trennfuge (was heißt das?),
    kein Estrich im Ober- und Dachgeschoss (schön für den Schallschutz, gerade im Reihen- und Doppelhaus).

    Die Installationen werden teils in der Betondecke geführt mit dem Argument, "da müssen Sie sich nie Sorgen wegen einer Undichtigkeit machen, der Beton ist ja dicht!" (Aua!)
    Und wegen Schallschutz wird auf die DIN 4109 verwiesen, die für den Schallschutz innerhalb einer Wohneinheit keine Vorgaben macht.

    Also, her mit euren Argumenten, die belegen, dass hier Mist gebaut wird!
    :bau_1: :bef1021:
     
  6. #6 tobikalle, 16.06.2016
    tobikalle

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    Laienmeinung: Baubeschreibung und Bauausführung passen zusammen. Niemand kann einem Bauträger verbieten, billigst zu bauen und niemand kann den Käufern verbieten, das Zeug zu kaufen. Und der Schallschutz spielt, wie schon erwähnt, innerhalb einer Wohneinheit keine Rolle. Da die Bodenplatten durch Trennfugen getrennt sind, dürfte auch der Schallschutz zwischen den Häusern eingehalten sein.

    Mist zu bauen ist aber nicht verboten.
     
  7. lego86

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    Bist du dir sicher das dort auch kein Estrich rein kommt?
    ICh lese zwar nicht explizit das dort welcher rein kommt aber auch nichts gegenteiliges. Könnte laut der beschreibung also auch so sein, dass dort Estrich ins OG kommt.
     
  8. Maryla

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    Nein, es kommt definitiv kein Estrich rein!
     
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