Verantwortung des Architekten

Diskutiere Verantwortung des Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Eine Frage an hier anwesende Architekten. Ist an dem folgenden Satz aus Architektensicht etwas auszusetzen, wenn LPh1-8 beauftragt werden...

  1. #1 Siegfried1960, 15.06.2016
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    Eine Frage an hier anwesende Architekten.

    Ist an dem folgenden Satz aus Architektensicht etwas auszusetzen, wenn LPh1-8 beauftragt werden (und/oder besteht beim Bauherren ein Missverständnis, wenn er den Satz als selbstverständlich ansieht):

    >>Der Architekt trägt gemeinsam mit den fachlich Beteiligten (inkl. Fachingenieuren; auch mit denen, die vom Bauherren beauftragt wurden) die Verantwortung für das nach dem Architektenvertrag geschuldete mangelfreie Werk. <<

    Falls ein Missverständnis vorliegt: Wie wäre dann ein ähnlicher Satz zu formulieren, der aus Sicht eines Architekten richtig wäre?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
     
  2. #2 Skeptiker, 15.06.2016
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    Der Satz spiegelt nach meinem Verständnis als juristischer Laie nur die sowieso geltenden Regelungen des BGB zum Werkvertrag wider und ist insofern überflüssig.
     
  3. #3 Siegfried1960, 15.06.2016
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    Danke, das hatte ich mir auch so gedacht - und mich gewundert, wieso der Architekt mit dem Satz nicht leben konnte.
     
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