Architekten-Haftpflichtversicherung

Diskutiere Architekten-Haftpflichtversicherung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich habe noch eine Frage zur Höhe der Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von - Architekten und - Bodengutachtern...

  1. #1 Siegfried1960, 15.06.2016
    Siegfried1960

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    Ich habe noch eine Frage zur Höhe der Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von
    - Architekten und
    - Bodengutachtern (Gründungsgutachten).

    Welche Deckungssumme sollte man dort als Bauherr verlangen/erwarten?

    Ich war ziemlich erstaunt, dass beide nur um 300.000€ für Sach- und Vermögensschäden versichert sind. Bei Baukosten um 2 Mio erscheint mir das doch ziemlich mickrig...

    Und noch eine Frage: Wie lange sollte die Nachhaftung der Police sein (für den Fall, dass die die Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen, z.B. weil sie das Geschäft aufgeben)? Sind 5 Jahre (wegen Gewährleistung nach BGB) ausreichend oder sollten es 30 Jahre sein, wie ich irgendwo las?

    Ist noch darauf zu achten, dass die Versicherungssumme "mehrfach" je Jahr zur Verfügung steht, falls einer der beiden Fachmänner mehrere Schadensfälle im Jahr hat?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
     
  2. #2 Varetek, 18.06.2016
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    Mir fehlt es an konkreter Erfahrung, da ich selbst kein Architekt bin, aber ganz grundsätzlich würde ich deine Bedenken angesichts der niedrigen Deckungssummen teilen. Ich meine die "Mindestsumme" beträgt 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, alles was darüber hinausgeht, kostet zwangsläufig auch Geld, sprich zieht höhere Beiträge für den Architekten nach sich. Folglich wird mancher versucht sein daran zu sparen.

    Die 250.000 (oder 300.000 wie in deinem Fall) würde ich persönlich schon für den Bau eines gewöhnlichen EFH als kaum ausreichend betrachten, geschweige denn für ein Objekt um 2 Mio.

    Die Nachhaftung sollte m.W. nach in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt sein. Üblich sind wohl tatsächlich 5 Jahre, allerdings besteht auch die Möglichkeit diese Zeiträume zu verlängern. Aber auch das kostet extra Beitrag ;-)
    Und ja, die Summe sollte mehrfach pro Jahr zur Verfügung stehen. Üblich sind hier wohl 3x.
     
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