Mängel nach Abnahme (Bauleitung haftbar?)

Diskutiere Mängel nach Abnahme (Bauleitung haftbar?) im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ralf hat ja schon einmal angefangen, anzufragen, was hier das Wichtigste ist: Was wurde wie ausdrücklich bestellt und was wurde geliefert?...

  1. #21 susannede, 29.04.2006
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    Ralf hat ja schon einmal angefangen, anzufragen, was hier das Wichtigste ist:
    Was wurde wie ausdrücklich bestellt und was wurde geliefert?

    Wenn voll korrekt WK II (VSG) bestellt wurde, und eingebaut wurde etwas anderes, ist dies in meinen Augen schlichtweg Betrug.

    Da interessiert mich ersteinmal gar nicht die Frage der Schuldzuweisung.

    Denn ich gehe nicht davon aus, dass die Architektin die Firma aufgefordert hat, hier die falschen Fenster einzubauen.

    Auf unseren Baustellen werden "ein paar mehr" Fenster eingebaut, als bei Schorsch. Und der Bauleiter prüft nicht bei jedem Fenster, ob alles stimmt, was ihm nicht sowieso direkt ins Auge springt.

    Ja, wenn ich schon durch Messen feststellen kann, dass die Ummantelung einer Stahlstütze nicht eine korrekte F90-Promatect sein kann, leihe ich mir den großen Hammer und haue das Zeug, unter großem Geschrei aller anderen, klein. Hätte das Deine Architektin auch tun sollen? Die Prüfung mancher zugesicherter Eigenschaften läßt sich eben nicht einfach "erriechen".

    In dem Fall wäre aber die Prüfung der Fenster durch einen Fachmann erforderlich, danach die Abwägung des entstandenen Schaden oder der Austausch.
     
  2. #22 schorsch1974, 01.05.2006
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    Nach einem Termin mit dem Fensterbauer, der Architektin und eines Vertreters von Weru kam raus, dass bei mir von Hause aus kein WK II möglich gewesen wäre. Ytong ist laut Weru nicht für eine Befestigung nach WK II zugelassen. Auch eine Kombination von WK II mit einem Rolladen ist laut Weru nicht möglich. Ist dies richtig?
    Der Fensterbauer wusste dies nach seiner Bestellung bei Weru und hat aber nichts gesagt. Weru will WK II Beschläge nachrüsten, auch eine Nachrüstung von VSG sei möglich, jedoch keine Zertifizierung nach DIN.

    Ebenso berechnet Weru den U-Wert der Fenster neu, da die Verglasung definitiv nur 1.2 hat statt der bestellten 1.1 um die geforderten 1.3 gesamt U-Wert zu erreichen. Allerdings rechnet Weru hierbei den Rolladenkasten ins System "Fenster" mit ein. Ist dies zulässig?
     
  3. #23 Olaf (†), 01.05.2006
    Zuletzt bearbeitet: 01.05.2006
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    Erster Absatz:

    vorbildlich von WERU - die Aussagen würde ich nicht in Abrede stellen.
    Wer soll denn den Spaß (einschließlich VSG) bezahlen? Doch wohl der Fenstereinbauer - der hat doch das Geld dafür schon.
    Das mit dem Rollladenkasten halte ich für ein Gerücht (solange kein Ytong eingesetzt ist). Geht alles, wenn man das richtige Statikelement im System hat und Auftragbearbeiter, die mehr können als Geradeausfenster einzugeben. ;-)

    Unprofessionell ist die Aussage "Zertifizierung nach DIN". Entweder WERU hat für seine Fenster ein Prüfzeugnis eines unabhängigen Instituts oder nicht. Weicht die Größe erheblich von der geprüften Größe ab, können sie Dir eh bloß ein Fenster mit WK 2 - Merkmalen lt. Prüfung anbieten.

    Zweiter Absatz: :confused: :confused: :yikes
    Die Rollläden gehören nicht zur Uw-Berechnung die fallen unter Wärmebrücken in der Berechnung.
    Wie sich das schon anhört, man rechnet bis es stimmt:mauer
     
  4. #24 Olaf (†), 01.05.2006
    Olaf (†)

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    Mal noch ne ergänzende Frage...

    weil hier ja die Frage von Schuld (und Sühne) ursprünglich mal gestellt war.
    Wie ist eigentlich die ganze Choose gelaufen?
    Ich kenne das eigentlich so, dass man eine Anfrage schickt mit den Anforderungen, der potentielle AN ein Angebot mit allen Parametern abgibt, irgendjemand das prüft und den Auftrag vergibt.
    Ich lese hier bloß immer wieder "gesagt" und "nichts gesagt". Was gibts denn überhaupt schriftlich?
    Unser BH schreibt: er hat bestellt - schriftlich, lt. Angebot? Wer hat sich denn das Angebot angeschaut? Die Architektin? Hat der Handwerker überhaupt WK2 angeboten, steht das irgendwo, oder wurde das auch nur gesagt?

    Variante 1: Der HW ist Mode, wenn in seinem Angebot ausdrücklich WK2 und Ug 1,1 steht.
    Variante 2: Die Architektin ist dran, wenn sie die Aufgabe hatte, die Angebote zu prüfen und zur Vergabe zu empfehlen, wenn da die Parameter nicht angegeben waren und sie das übersehen hat.
    Variante 3: Variante 1 und 2 treffen nicht zu, dann kann BH bis zur Besinnungslosigkeit auf der Stelle hüpfen.

    Hat der HW WK2 und Ug 1,1 nicht ausdrücklich angeboten, dann hätte auch eine Feststellung (der Mängel?) bei der Abnahme nur zu Variante 3 geführt.
     
  5. #25 schorsch1974, 02.05.2006
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    Die Auschreibung war ein "Standarttext" in den der Anbieter seine Preise eintragen musste. Hier war einmal das Fenster mit dem Ug-Wert von 1.1 aufgeführt und der Zuschlag für WK II. Der HW hat die Ausschreibung ausgefüllt und bestätigt. Er hat handschriftlich vermerkt dass WK I bei Weru schon Standard ist. Aber auch das trifft ja nicht zu, was Ytong und die Rolladenkästen anbelangt. Weru hat eine WK II Zertifizierung allerdings nur ohne Rolläden. Also hätte mir nie WK II angeboten werden dürfen. Auch in der Rechnung ist der WK II Zuschlag extra aufgeführt.
    Wo kann ich nachlesen, dass der Rolladenkasten nicht mitgerechnet werden darf, wenn es um den Gesamt-U-Wert des Fensters geht? Ich denke der HW hat einfach gedacht dem Bauherrn fällt das eh nicht auf. Aber ich hab keine Lust mich weiter Bescheissen zu lassen. Ich hab ein KfW40-Haus und dazu müssen eben die Fenster U-Gesamt 1.3 erfüllen.
     
  6. #26 Olaf (†), 02.05.2006
    Zuletzt bearbeitet: 02.05.2006
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    Indem...

    Du guckst, wie der Uw-Wert berechnet wird:
    Uw-Wert-Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1,
    Berücksichtigt werden Glas, Rahmen und Randverbund.

    WK2-Beschlag und Glas auf Kosten des HW einbauen lassen.

    Die Befestigung? Eigentlich hätte die Architektin sowas wissen SOLLEN (alles kann man auch nicht wissen) - macht aber erstmal nix, weil der Fenstereinbauer spätestens in dem Moment, wo er es "mitkriegt", hätte Bedenken anmelden müssen - dafür ist er ja der Spezi.

    Womit wir ganz beiläufig bei dem Thema sind: RAL Gütesicherung Montage und Zertifizierung der Unternehmen - da lernt man sowas.

    Ändern läßt es sich jetzt eh nicht mehr (es sei denn, Du lässt alles rausreißen und setzt einen andere Laibung - dass kriegst Du aber nicht wegen Unangemessenheit).
    Ob Du nun noch einen weiteren Ausgleich (wegen der Montage) beanspruchen kannst? Mhm.
    Wenn ja, dann von A., da diese hätte sich was einfallen lassen oder Dir klipp und klar sagen müssen: Geht nicht.
    Entgegenhalten lassen musst Du Dir die Frage, ob Du anders gebaut hättest, hättest Du das gewußt. Wohl eher nicht.
    Vielleicht noch ein paar Schrauben mehr setzen lassen und dann is gut. Alles andere bringt nix - denk ich.
     
  7. #27 bauhexe, 03.05.2006
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    bei vielen dingen, die nicht unbedingt tagesgeschäft sind, z.B. wkII in verbindung mit ytong kann ein archi einfach nicht alles wissen. auch der verarbeiter hat die pflicht auf probleme hinzuweisen. tut er das nicht, so trifft ihn zu mindest die selbe schuld wie den archi, meiner meinung nach jedoch eine erheblichere, da er ja eigentlich "fachmann" für sein gewerk ist.
    dank harz IV, der momentanen arbeitsmarktsituation und des entfallens des meisterbriefes für manche bauleistungen, wird es hier in zukunft noch viel mehr verkäufer mit montagehelfern geben, die leider nicht viel ahnung von den grundsätzen eines handwerksberufes haben, dafür aber "günstig" anbieten. wenn der archi nun dem geldbeutel des bauherren einen gefallen tun will, was soll er tun? den billigesten, oder einen fachbetrieb? und wenn ein schnäppchenangebot kommt, wie kann man vor vergabe prüfen wer da montiert. die fensterbauer beschmeißen einen ja nahezu mit ihren lockangeboten!
    meiner meinung nach hat deine architektin nun die aufgabe hier gerade zu biegen, was da noch geht. man/frau kann mängel auch nach abnahme noch rügen und mit überlegung und geschick, läßt sich sicherlich auch eine halbwegs zufriedenstellende lösung finden.
    und ein einbrecher weiß auch ein wkII fenster zu knacken.
     
  8. #28 Hendrik42, 04.05.2006
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Ein RA Bernd Knipp, FFM, hat gerade einen Kommentar zu einem Urteil vom OLD Stuttgart vom 13.02.2006 S U 136/05 im IBR Mai veröffentlicht. Dort gingt es um die Frage Haftung Bauüberwachung Architekt und/oder Bauunternehmer.

    Wenn ich es in Teilen wiedergebe, lasse ich bestimmt was wichtiges aus, also auf www.ibr-online.de nachschlagen bzw. dem eigenen RA vorlegen, weil man es selber ja doch immer falsch versteht.

    Das Fazit scheint jedoch zu sein:
    Der bauunternehmer haftet grundsätzlich allein. mithaftung des architekten kommt in betracht, wenn es sich um besonders schwerwiegende aufsichtsfehler oder um besonders fehlerträchtige bauabschitte handelt. dann kann man sogar von einer anwesendheitspflicht des architekten sprechen.

    Aber als Bauherr greift man sich erstmal den, der zu liefern hatte und den Architekten erst dann, wenn der, der zu liefern hatte, pleite ist. Deswegen meine Frage oben: warum es beim Architekten versuchen, wenn es doch einen klaren "Schuldigen" schon gibt?

    Gruß, Hendrik
     
  9. #29 Olaf (†), 04.05.2006
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    Na, na...

    so gehts ja nun auch nicht. Wenn man als Archi ein Bauwerk mit besonderen (also nicht regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben) Anforderungen in Angriff nimmt, sollte man sich schon damit vorher beschäftigen. Man muss es ja nicht intus haben, aber wissen wo man es nachlesen kann.
    Ansonsten bleibts dabei: Der Handwerker hätte auf jeden Fall Bedenken anmelden müssen ( weil man eben auch dem Planer Irrtümer zugestehen muss) wegen der Unmöglichkeit der Leistung.
    VSG und Beschlag und Rollladenproblematik bleiben eh an ihm hängen.

    Übrigens steigt die Zahl der Archis und Planer, die mit dem Angebot Unterlagen (Prüfzeugnisse etc.)zum Produkt haben wollen - ich kann gut damit leben. Es lebe der faire Wettbewerb.

    Rein vom Gefühl her würde ich dazu tendieren, dass es sich sogar um einen verdeckten Mangel (durch Betrug) handelt. Ob man im Rahmen einer Bauabnahme jede zugesicherte Eigenschaft prüfen muss - ich glaub nicht.

    Olaf
     
  10. #30 Olaf (†), 04.05.2006
    Olaf (†)

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    Versuch ...

    einer Ehrenrettung (ehe mir alle Archis und Planer ins Genick springen):
    Schorsch, ist denn das ein Projekt der Dame selbst? Wenn ja, hat sie von Anfang an (als sie sich für Ytong entschied) gewußt, dass Du WK2 Fenster haben willst?
     
  11. #31 schorsch1974, 04.05.2006
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    schorsch1974

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    Das Projekt war von Anfang an von der Architektin betreut. Bei der Ausschreibung Rohbau entschieden wir uns für YTONG. Das mit dem WK II Fenster kam evtl. später. Ehre gerettet ;-)
    Ich meine der Fensterbauer hätte uns umfassend informieren müssen.
    Weru will jetzt alle (!) Fenster bzw. Gläser im Haus tauschen und bei den geforderten Fenstern zumindest auf WK II aufrüsten, wenn auch ohne Zertifikat.

    Was muss ich beim Austausch beachten? Ist die Qualität des Systems Fenster nach Scheibentausch noch genauso wie vorher? Oder muss ich die Qualität noch mit einem BDT prüfen lassen? Nach dem bisherigen Erfahrungen möchte ich 100% sicher sein, dass dann auch alles in Ordnung ist.
     
  12. #32 Olaf (†), 04.05.2006
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    wow,..

    jetzt bin ich aber platt.:respekt
    Zwei Möglichkeiten:
    a) HW hatte richtig bei WERU bestellt
    b) hier leist jemand mit, der einen Verriss verhindern will:D
    Bei soviel Engagement ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch richtig eingebaut wird, ziemlich groß. Kannst ein bisschen nach der Abdichtung gucken (lassen).
     
Thema:

Mängel nach Abnahme (Bauleitung haftbar?)

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