Bauträger will Minderleistungen nicht kürzen

Diskutiere Bauträger will Minderleistungen nicht kürzen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, im Laufe des Baus des nun fertigen Haues sind entfallen z.B. - Sicherheitsglas bei zwei bodentiefen Fenstern (da...

  1. zulu79

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    Hallo zusammen,

    im Laufe des Baus des nun fertigen Haues sind entfallen z.B.
    - Sicherheitsglas bei zwei bodentiefen Fenstern (da Doppelflügeltür und Absturzsicherung über Geländer in Eigenleistung efolgte)
    - ein Fenster komplett,
    - Steinmetzarbeiten in Eigenleistung, Schriftlich angezeigt ( jedoch ohne Rückschein ), danach nachvollziehbare Emailkommunikation
    - ...

    In Summe geht es um ca 2500 €.

    Der Bauträger behauptet er "könne die Kürzungen nicht vornehmen". "Es gäbe keine Freigaben und entsprechenden Schriftverkehr." An alle mündlichen vereinbarungen will er sich nicht erinnern. Alle Positionen sind einzeln vom Bauträger, entweder im Bauvertrag oder im Laufe des Baus beziffert worden. Eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung seinerseits fand jedoch tatsächlich nicht statt. Ich bin beispeilsweise bei dem Fenster davon ausgegangen, dass wenn er nicht eingebaut wird, dann auch die bezifferten Kosten automatisch entfallen. Habe ich da übertriebene Erwartungen?

    Ich halte meine Forderungen für berechtigt. Einen Anwalt möchte ich jedoch nicht einschalten. Ich werde zunächst das Gespräch suchen müssen.

    Habe ich ggf. die Möglichkeit, das Geld einzubehalten? Welches Vorgehen wäre empfehlenswert?

    Vielen Dank

    Viele Grüße
    Zulu
     
  2. #2 Gast943916, 24.06.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn das vertraglich so nicht festgehalten wurde, hast keine Chance....
    nein

    Baufachanwalt fragen hilft
     
  3. #3 macmike771, 24.06.2016
    macmike771

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    Das sieht mal schlecht aus für dich - korrekterweise hättest du dir für diese nicht erbrachten Leistungen ein Minderkostenangebot vom BT geben lassen müssen, welches dann beauftragt wird bei Wunsch. Aber mündliche Absprachen... Auch sind bei diesen Angeboten (Bsp. Entfall Fenster) die für die Ersatzmaßnahme aufgewendeten Kosten (da wird jetzt ja kein Loch in der Wand sein - irgendetwas wird anstelle des Fensters in der Fassade sein?) aufgeführt und den Einsparungen gegenübergestellt.

    Zur Not Vertrag prüfen auf Inhalte die sowas regeln - wenn die eigene Prüfung nichts aussagt (mangels Verständnis) dann ab zum Baurechtsanwalt für eine erste Einschätzung - fraglich ob man wegen der Summe (wenns überhaupt 2.500€ sind - wer hat das festgelegt?) klagen möchte...
     
  4. zulu79

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    Die Gutschrift für das entfallene Fenster wurde vom Bauträger konkret während des Baus beziffert (242,00 € + Mwst). Diese beinhaltet auch alle Ersatzmaßnahmen. Er hat sie auf einer Kostenliste schriftlich angegeben. Da steht alles nachvollziehbar. Deswegen verstehe ich die Weigerung nicht.

    Die Summe ist auf den Cent genau, bis auf eine Ausnahme, durch die schriftlichen Angaben des BT bezifferbar: 2645,71 €.

    Dass die mündliche Absprache wertlos ist, sehe ich ein. Das ist Lehrgeld (650,00 €).

    Bezüglich der Steinmetzarbeiten: Laut Bauvertrag sind Minderleistungen schriftlich anzuzeigen. Die ist geschehen, und ist in der nachfolgenden Email-Kommunikation auch klar ersichtlich, dass ab dann die Arbeiten dann vom BT schriftlich als Eigenleistung geführt und von uns ausgeführt wurden. Tatsächlich hat der BT aber nie schriftlich bestätigt. :-(
     
  5. #5 El Gundro, 29.06.2016
    El Gundro

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    Ein Mail-Verkehr gilt in der Regel auch als Schriftform, wenn sich beide Seiten darin um die Sache abstimmen.

    Was habt Ihr für einen Vertrag? Pauschal oder Einheitspreis? Beim Einheitspreisvertrag kann er am Ende ja nur die Leistung abrechnen, die auch ausgeführt wurde.
     
  6. #6 Gast943916, 29.06.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    bei einem Bauträger????? Da kaufst du ein Stück Haus, wie in der von ihm aufgestellten Baubeschreibung beschrieben, sonst nichts
     
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