Kfw55 Kellerräume beheizen oder nicht?

Diskutiere Kfw55 Kellerräume beheizen oder nicht? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wird wollen ein Haus bauen (Grundfläche ca. 70m², 1,5 Geschossig zzgl. vollem Untergeschoss) und befinden uns in Planungsgesprächen mit...

  1. #1 Kaspatoo, 26.06.2016
    Kaspatoo

    Kaspatoo

    Dabei seit:
    25.06.2016
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Paderborn
    Hallo,

    wird wollen ein Haus bauen (Grundfläche ca. 70m², 1,5 Geschossig zzgl. vollem Untergeschoss) und befinden uns in Planungsgesprächen mit mehreren Bauträgern.
    Das Untergeschoss ist aufgrund der Hanglage nur zur Hälfte als Keller zu bewerten und zur anderen Hälfte als bewohnbare Räume mit Fenstern und einer Außentür.
    Lichte Höhe soll daher gemäß Vorgabe NRW mindestens 2,40 lichte Höhe betragen, ggf. sogar 2,50m oder 2,60m (wissen wir noch nicht).

    Wir planen bisher im Standard kfW55 zu bauen. Hier erhalte ich von den verschiedenen Gesprächspartnern (diese sind teilweise Architekten, teilweise Ingineure) nun unterschiedliche Aussagen zum Beheizen des Kellers.
    Einige sage auch die Kellerräumen müssten eine Fußbodenheizung haben damit man Kfw55 errechnen könne, andere sagen im Keller sei das nicht notwendig.
    Ein anderer sagt, wenn wir dort bewohnbare Räume haben wollen, müssen die natürlich beheizt werden, und dann könne man auch im Rest des Kellers Fußbodenheizung gleich mit verlegen.
    Einerseits wird es pauschal damit begründet, dass auch die Kellerräume zur beheizten Hülle gehören, in derer dann auch alle Räume geheizt werden müssten, andere sagen, ohne Heizung im Keller gäbe es kein Kfw55.


    Die Kellerräume sind eine Dusch/Bad, ein HWR/HAR (hier steht auch die LuftLuftWärme Pumpe), ein Abstellraum sowie der Kellerflur (mit Tür zum Garten) und Treppenhaus.
    In dem Dusch/Bad wäre Fußbodenheizung ok. Im HAR/HWR und im Abstellraum sehe ich keinen Sinn, diese beiden Räume zu heizen.


    Wie finde ich nun heraus, was wirklich richtig ist? Vom Gefühl her sind die Kollegen alle Nett und Vertrauenserweckend, sie haben nur unterschiedliche Meinungen. Nur wer hat nun "mehr recht"?
    Zunächst möchte also mal eure Meinung dazu hören.
    Wenn ich so nicht weiterkomme, will ich mal recherchieren, ob es eine unabhängige Stelle (z.B. Verbraucherzentrale) gibt, die mir weiterhelfen kann, aber ob deren Meinung automatisch die "richtigste" ist?

    Macht es einen Unterschied, ob das Treppenhaus und der Kellerflur offen sind, sprich keine Trenntür dazwishen ist, und somit Flur/Treppe im Keller, Diele/Treppe im EG und Flur/Treppe im OG als ein Raum miteinander verbunden sind, ohne Wand und Türen dazwischen?
    Daran wollen wir auch nicht unbedingt etwas ändern.

    Außerdem Frage ich mich noch, ob sich an obigen Fragestellung etwas ändert, wenn wir statt KfW55 auf Kfw40 setzen wollen.

    Vielen Dank für eure Hinweise.
     
  2. #2 lfiedler, 26.06.2016
    lfiedler

    lfiedler

    Dabei seit:
    28.11.2012
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Lüneburg
    Moin,

    hier mal meine laienhafte Antwort als Bauherr (die Profis können mich ja korrigieren):

    Das KfW-Geraffel sind Förderungsbedingungen, die in erster Linie deine Finanzierung bzw. Förderung der KfW betreffen. Was die KfW erwartet, kannst du bei der KfW jeweils nachlesen. Gegenüber der KfW bestätigt ein von der KfW zugelqsseber Energieberater ggü. der KfW die Bauausführung, damit du deine Förderungen erhältst. Ebensfalls berechnet der Energieberater in der Planung das was notwendig ist und was nicht. Oftmals wird das durch den Bauträger oder Architekten mit angeboten.

    Verpflichtend ist die EneV. Das ist Verwaltungsrecht. Schreibt die EneV also eine Fußbodenheizung vor (was sie wahrscheinlich nicht tut) dann musst du sie bauen.

    Ebensfalls gibt es noch die Bafa-Förderungen, die natürlich die EneV voraussetzt aber auch eigene Förderrichtlinien hat.

    Kompetent beraten kann dich bzgl. all dieser Themen ein Energieberater (Liste gibts auch bei der KfW). Die Verbraucherzentralen bieten m.W. übrigens eine günstige Erstberatung (bei unserer Verbraucherzentrale kostete das 5€). Als Bauherr empfehle ich dir sowieso einen unabhängigen Energieberater der optimalerweise selbst Bauingenieur ist. Dann hast du immer noch einen zweiten Ansprechpartner wenn du dir bei deinem Bauträger mal unsicher bist. Meiner erfahrung nach sollte man das auch sein, denn der Ausführende erzählt dir immer, dass es so wie er es macht, richtig ist.

    Der Energieberäter ist wiederum förderfähig bei der KfW. Früher waren das bis zu 50% "Cashback" der Planungskosten. Programm 431 Zuschuss Planungskosten.

    Am Ende bleibt dir sowieso nichts anderes als dir das selber alles durchzulesen, da die KfW ihre Programme so oft ändert, dass man regelmäßig unterschiedliche Aussagen erhält.

    Dieser Beitrag gibt meine persönliche und Meinung und Erfahrung wieder und ist nicht als Beratung oder Handlungsanweisung zu verstehen.
     
  3. #3 lfiedler, 26.06.2016
    lfiedler

    lfiedler

    Dabei seit:
    28.11.2012
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Lüneburg
    Ergänzend:

    Was will ich dir sagen? Deine Detailfragen kann man nur mit der Berechnung beantworten. Und was KfW 55 oder 40 angeht: Was willst du damit erreichen? Du sparst in 50 Jahren nicht unbedangt das, was dich die Ausführung kostet um dein Ziel zu erreichen. Aber das kann dir auch ein Energieberater ausrechnen.

    Ein Hinweis zur Frage beheizt oder nicht beheizt. Ein unbeheizter Keller wird m.W. i.d.R. nicht mit einberechnet und liegt somit aus KfW-Sicht ausserhalb deines Hauses. Du brauchst in dem Fall also eine Wohnungseingangstür zwischen deinem Keller und den beheizten Räumen. Innerhalb der beheizten sind Türen egal. Soweit ich es verstanden habe geht es bei den KfW-Berechnungen immer um Volumen bzw. um Flächen der Außenhülle und deren U-Werte (Wärmedurchlässigkeit). Evtl. hilft dir das schonmal weiter.

    Dieser Beitrag gibt meine persönliche und Meinung und Erfahrung wieder und ist nicht als Beratung oder Handlungsanweisung zu verstehen.
     
  4. #4 Kaspatoo, 26.06.2016
    Kaspatoo

    Kaspatoo

    Dabei seit:
    25.06.2016
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Paderborn
    Hi,

    danke für deine Antworten.
    Dass das berechnet werden muss ist mir klar, nur sagt eben der eine mit und der andere ohne Heizung, sonst ginge es nicht. Ich muss die unterschiedlichen Antworten nun irgendwie bewerten können.
    Wenn ich also ein Angebot eines Bauträgers habe, gehe ich damit zu einem unabhängigen Berater der mir dann sagen soll obs passt oder ob man die Heizung weglassen könne?
    Der unabhängige rechnet dann den KfW wert aus und stellt mir dafür ein Zertfikat aus mit dem ich dann die Finanzierung bekomme? Wird das von KfW nochmal überprüft und könnte es passieren, dass die etwas anderes Errechnen?
    Der Unabhängige klärt dann auch mit dem Bauträger ob die Heizung nun sein muss oder nicht. Wenn der Unabhängige aber sagt er übernimmt die Berechnung für KfW sollte es dem Bauträger ja auch egal sein. Nur will ich nicht am Ende der Doofe sein wenn etwas nicht passt.

    Zum Thema KfW40: meine Frage war ja nicht ob sich das lohnt, sondern ob sich an der Heizungsfrage etwas ändert. Ob sich das lohnt will ich separat ausrechnen. Da gibt es immerhin auch einen 10.000€ Anreiz durch die KfW Bank. Wenn die Mehrkosten also eher bei 15.000€ statt 40.000€ (beide Zahlen habe ich bisher in einer Google-recherche erfahren), dann will ich darüber nachdenken. Letztenendes werde ich den Bauträger fragen, was es mehr kostet.
     
  5. #5 lfiedler, 27.06.2016
    lfiedler

    lfiedler

    Dabei seit:
    28.11.2012
    Beiträge:
    25
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Lüneburg
    Ist der Keller unbeheizt und zählt nicht in den Wohnraum, dann musst du EG Estrich unterdämmen oder die Kellerdecke dämmen wie gegen eine Aussenwand. Ebenfalls Innenwände die gegen solche unbeheizten Raum angrenzen gelten als Aussenhaut...Meineswissens. Wenn du nun keinen Heizkörper im HWR haben willst lässt sich das bestimmt hinrechnen. Der HWR gilt dann als beheizter Wohnraum und zählt also zum Volumen, hat aber keinen Heizkörper. Dann muss halt ein anderer Heizkörper woanders größer. Das Berechnet der Energieberater oder Heizungsbauer.

    KfW-Kredit beantragen. Bauen. Energieberater bestätigt die Antragsgerechte Ausführung in einer Art Bericht. Das schickst du an die KfW. Das wird dann geprüft. Schlechtestenfalls vor Ort. Dann gibts den Tilgungsbonus. Ich empfehle die bei der KfW die Programme und deren Ablaufdurchzulesen, damit du weißt wovon gesprochen wird. Das weiß der Bankberater nämlich gerne mal nicht. Du kannst theoretisch das Geld "falsch" verbauen. Erreichst du dann (d)einen Standard nicht, platzt schlechtestenfalls die KfW-Finanzierung und du muss zurückzahlen.

    Das kann er Energieberater machen. Der Doofe ist aber immer der Bauherr.

    KfW 40 zu 55 sind maximal 5000€ mehr Bonus. Das Geld ist schnell verbaut. Ich würde mehr weniger Gedanken über den Standard machen als das was mir da hingebaut wird. So ein KfW-Haus sagt weder was über Qualität noch ökologischer oder bauphysikalischer Sinnhaftigkeit aus. KfW-Maßnahmen sind rein rechnerisch bewertet und haben damit nicht unbedingt immer Sinn. So ein Bauträger schäumt, wenns sein muss, schnell aus PUR&DUR ein KfW-Haus zusammen, aber wohnen will ich darin nicht unbedingt.

    Beim Neubau ist imho die KfW-Geschichte bei heutigen Zinssätzen total sekundär.
     
  6. #6 jodler2014, 28.06.2016
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Beiträge von fiedler lesen ..

    Wenn der BT ein KFW 55 vertraglich garantiert ..bauen lassen ..

    Wird das mit "Technik " erreicht oder mit " Dämmung " ...

    Die Bauqualität die der BT liefert um auf KFW -Niveau zu kommen ,kann man erst dann endgültig beurteilen ,wenn man die BLB entweder selbst versteht oder von einem Hausbau - Fachmann seiner Wahl beurteilen lässt ..

    Ansonsten die Suchfunktion nutzen ..

    Und ob sich ein Hausbau mit dem Prädikat KFW xy lohnt ist erst mal zweitrangig ..

    "Ein Strohhalm an den sich die Maus klammert um nicht abzusaufen und der Dachs in seinem Bau um Hilfe ruft ,wenn es durch die Decke tropft ! "

    Wenn wir hier schon über die Finanzen reden und der Wiederverkaufswert eine Rolle spielen sollte ,zählt erst mal nur die Lage ,wenn die heute gebauten Häuser in 20 Jahren wieder auf dem Markt sind ..
    Und dann ist die Heizung das kleinste Problem !

    Da die GF eher gering ,ist es wohl ein RH !?
     
  7. #7 Kaspatoo, 29.06.2016
    Kaspatoo

    Kaspatoo

    Dabei seit:
    25.06.2016
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Paderborn
    Hallo fiedler,

    danke, mit den Antworten kann ich was anfangen.

    Hallo jodler,

    Natürlich lese ich die Antworten die hier gepostet werden.

    Es ging mir in erster Linie darum, herauszufinden, warum manche den Keller beheizen wollen und andere nicht und ob eines davon vielleicht abzocke ist.

    Meine Frage war auch nicht, ob sich KfW40 lohnt, sondern ob sich an den Aussagen zur Beheizung vom Keller etwas ändert. Ob sich KfW40 lohnt finde ich gesondert heraus.

    Mit dem Spruch kann ich nichts anfangen, was hat das Vollaufen eines Kellers mir der Austattung mit einer Heizung zu tun?

    Über Finanzen und Grundrusse wollte ich hier gar nicht reden. Und nein es ist ein EFH, 130m² Wohnfläche ergeben sich und das halte ich für ausreichend.
     
  8. #8 jodler2014, 29.06.2016
    jodler2014

    jodler2014

    Dabei seit:
    20.12.2014
    Beiträge:
    3.895
    Zustimmungen:
    536
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    RP
    Deine Fragerei kann nur derjenige beantworten ,der den Wärmeschutznachweis entsprechend der bautechnischen Nachweise des EFH erstellt hat ..
    I.d.R. Tragwerksplaner / Bauphysiker / eingetragene Energieberater usw.
     
  9. vOlli

    vOlli

    Dabei seit:
    28.08.2010
    Beiträge:
    641
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Hallo Kaspatoo,

    wir sind 2012 in unser neues KfW40 Haus gezogen.

    Bezogen auf die Nachweispflichten gegenüber der KfW ist die Prozedur relativ einfach, die Bestätigungen, dass Dein Haus letztendlich den während der Kredite beantragten Energiestandard haben, ist geregelt und wird durch Deine Bank eingefordert.

    Zu aller erst bedarf es der Entscheidung, welchen Energiestandard Du haben willst. Dann werden die Verträge geschlossen und die Kredite entsprechend beantragt.

    Im Rahmen der Vertragsschließung geht es ums Geld und hier sind letzten Endes die Entscheidungen fällig. Dein Haus kann einschließlich Keller KfW55 / 40 erfüllen oder ohne Keller. Allerdings geht es nicht alleine um die Heizung, sondern auch um die Dämmeigenschaften des Kellers und er muss belüftet werden (zentrale WRL mit Rückgewinnung meines Wissens 90%).

    Ebenfalls wichtiges Kriterium ist die Luftdichtigkeit. Hier werden seitens der KfW Vorgaben zu erfüllen sein.

    Am Ende ist es Dein Vertragspartner, dessen Aufgabe ist, Deine Wünsche umzusetzen. Nimmst Du den Keller mit in die Energiehülle, muss der Keller gedämmt, beheizbar udn belüftet werden. Allerdings nicht alle Räume, beispielsweise muss der HWR NICHT mit Heizung ausgestattet werden oder Belüftung. Dicht muss er natürlich sein.

    Entschließt Du Dich, den Keller nicht mit in die Energiehülle zu nehmen, braucht es eine entsprechende Dämmung zwischen Keller und Wohnraum.

    Wir haben den Keller mit in die Hülle genommen und mit Fußbodenheizung (wie im gesamten Haus) und Zuluft ausgestattet. Mehrpreis lag bei 1.500,-- € für den Heizi. Aufgrund Deiner Hanglage würde ich ebenfalls den Keller mit in die energetische Hülle integrieren.

    HWR und ein weiterer Abstellraum ohne Estrich sind ohne Heizung und Lüftung. Dort sind bei uns normale Zimmertüren eingebaut. Durch die Dämmung des Kellers ergeben sich auch in diesen unbeheizten Räumen konstante Temperaturen im Sommer und Winter.

    Wichtig: Erwarte vom Heizi nicht, dass der KfW Standard die Planung der Heizung ersetzt oder irgendwie vorgibt. Verlange eine Heizungsberechnung und erörtere Verlegeabstände der Fußbodenheizung sowie die Länge der Heizkreise, das Heizungskonzept insgesamt (bspw. Wärmepumpe mit Solar ==> Hydraulische Trennung v. Heizung und Warmwasser) und die Lüftungsintegration.

    Somit habe beide Parteien, an die Du Dich wendest Recht und wollen Dir einfach das verkaufen, was sie in der Vergangenheit gemachts haben und worin sie vermuten, sich auszukennen.

    Du sollst aber Deine Wünsche realisieren lassen und da ist beides möglich.
     
Thema: Kfw55 Kellerräume beheizen oder nicht?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kfw55 keller

    ,
  2. keller kfw 55

    ,
  3. kfw 55 keller

    ,
  4. kfw 55 u schimmel im keller,
  5. kfw 55 keller beheizt,
  6. kellerraum heizen,
  7. nicht beheizter keller kfw,
  8. kfw 55 keller kalt,
  9. KfW 40 unbeheizter Keller,
  10. kfw 55 keller innerhalb oder außerhalb,
  11. kfw55 vorschrift fussbodenheizung im keller,
  12. kfw55 mit keller,
  13. kfw keller beheizt,
  14. fußbodenheizung keller kfw,
  15. heizung keller kfw55,
  16. KfW 55 ohne Keller,
  17. kfw 55 fußbodenheizung keller,
  18. kfw 55 keller heizung,
  19. kfw55 keller fußbodenheizung,
  20. neubau kfw 55 keller,
  21. Fußbodenheizung auch im Abstellraum??kfw 55,
  22. keller kfw55,
  23. kfw 55 kellertüren,
  24. Keller beheizen kfw,
  25. kfw55 heizung keller
Die Seite wird geladen...

Kfw55 Kellerräume beheizen oder nicht? - Ähnliche Themen

  1. Klimasplit Kondensat im KfW55 Neubau abführen

    Klimasplit Kondensat im KfW55 Neubau abführen: Hallo Community, wir planen derzeit den Neubau eines KfW55 EFH mit WP und KWL. Wir wissen, dass wir durch Beschattung die Hitze gut draußen...
  2. KfW55 Dachboden ohne Fenster diffusionsoffen gestalten

    KfW55 Dachboden ohne Fenster diffusionsoffen gestalten: Hallo zusammen, wir haben gerade ein neues Haus gebaut (KfW55). Hier gibt es deinen kleinen Dachboden ohne Fenster nur mit Luftauslass am First....
  3. KFW55 Sanierung U-Werte falsch berechnet?

    KFW55 Sanierung U-Werte falsch berechnet?: Hallo zusammen, ich würde gerne KFW55 Sanieren und habe einen iSFP vom Energieberater erstellen lassen. Dabei sind auch die zu erreichenden...
  4. NEUBAU Kfw55 --> zentr. Lüftungsanlage Pflicht

    NEUBAU Kfw55 --> zentr. Lüftungsanlage Pflicht: Guten Tag zusammen, unser Architekt meint, dass eine zentrale LA in einem Neubau seit 2023 verpflichtend ist. Das habe ich bisher nirgendwo...
  5. Kaminofen externe Zuluftklappe und Wanddurchführung KFW55 Haus.

    Kaminofen externe Zuluftklappe und Wanddurchführung KFW55 Haus.: Guten Morgen, Ich habe jetzt ein Kaminofen bestellt mit externer Zuluftsmöglichkeit. Wir bauen ein Massives KFW55 mit 36ER ytong(+ca. 15mm...