Hilfe bei: Wassereintritt zw. Betonwand und Bodenplatte

Diskutiere Hilfe bei: Wassereintritt zw. Betonwand und Bodenplatte im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich benötige dringend Euren Rat zu mehreren Fragen. Problem: Zweiter Wassereintritt innerhalb 5 Jahren zwischen...

  1. #1 Landunter, 17.04.2006
    Zuletzt bearbeitet: 17.04.2006
    Landunter

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    Hallo zusammen,

    ich benötige dringend Euren Rat zu mehreren Fragen.

    Problem:
    Zweiter Wassereintritt innerhalb 5 Jahren zwischen Betonstellwand und Bodenplatte, dieses Mal 240 Liter Wasser in 9 Stunden. Noch nie abgeschliffener Industrieparkett Eiche = Totalschaden, Styroporgedämmte Gipswand auf > 10 m Totalschaden. Metallrahmenboden der Aufzugschachttür durch enormen Druck des Parketts verbogen. Im ersten Fall trat so wenig Wasser ein, daß das Parkett sich vollsog und barst und die Gipswände sich bis ca. 40 cm Höhe ansogen. Im aktuellen Fall schwammen die Parkettstäbe im Wasser.

    Baudetails gem. Bauplänen:
    Werkstatt-Flachdachbau auf Bodenplatte (BJ 1986). Anbau Halle 1991 => vor der Werkstatt-Bodenplatte Aushub ca. 3 Meter tiefer, wasserdichte Bodenplatte (0,2 cm Folie), ca. 150 qm, Betonschalwand (24 cm Dicke) senkrecht aufgesetzt auf neue Bodenplatte, unterfängt alte Bodenplatte. Hinter senkrechter Betonwand gewachsener Boden. Auf neuer Bodenplatte Fugenblech/-band.

    Wassereintritt:
    ca. in der Mitte der Hallenbreite (ges. > 10m) Wassereintritt an der Fuge Stellwand - Bodenplatte, ~ 240 Liter in 9 Stunden.

    Notabdichtung mit Spezial-PUR-Harz+Incectin Blitz auf ca. 1 m Breite. Stoppte den Wassereintritt tatsächlich! 3 Tage Packersetzen durch mich und Verpressen mit Harz auf der gesamten Hallenbreite (rund 100 Packer ges.).

    Erneuter / weiterer "Feuchtigkeits"eintritt an der Problemstelle. Setzen zusätzlicher Packer.

    Nach 10-15 cm Bohrtiefe fallen außer Bohrmehl terracottafarbige Plastiksträusel ! aus dem Bohrloch. Sofort danach "rutscht" der 20 cm. lange Bohrer ins Leere. Dies passierte auf einer Breite von 20 cm 3x.

    An dieser Stelle ist WEDER nach den Plänen NOCH nach menschlichem Ermessen ein AbwasserROHR.

    Vermutung: IN der Betonstellwand liegt auf der neuen Bodenplatte ein Stück(chen) Abwasserrohr. Nach 10-15 cm wirft die Bohrung Plastikpartikel aus und stößt danach ins Leere.

    Frage 1: IN eine 25-er Betonstellwand in Höhe der Bodenplatte (auf der noch ein Fugenband einbetoniert sein soll(te), verlegt wohl niemand ein Abwasserrohr?

    Frage 2: Gewährleistung endete gem. Vertrag nach 5 Jahren = 1996. Erster Wassereintritt war 2001. Ist das ein verdeckter / versteckter Mangel, mit dem ich gegenüber dem Bauunternehmer durch/nach Ablauf der Gewährleistung Pech habe? (Habe keine Rechtsschutzversicherung dafür.) Lohnt sich ein erbitterter Streit?

    Frage 3: Raum"trocknung" dieses durch eine Zwischenwand abgetrennten Bereichs derzeit mit 2 Trockengeräten, Raumtemperatur > 20°. Geräte "fördern" derzeit rd. 8 Liter Wasser pro Tag gesamt. Estrich ist Hartguss-Asphalt mit Unterschicht Rohglasvlies 2-lagig. Was ist mit dem hier gelesenen Thema Seitenkanalverdichter oder gar Dämmungsspülung? Muß ich da was tun?

    Bitte helft mir!

    Meine ganz persönliche, laienhafte Meinung: ein Stück Abflußrohr mitten in der Betonstellwand sehe ich nicht als verdeckten oder versteckten Mangel mit Ende der Gewährleistung nach vereinbarten 5 Jahren an, sondern als Haftungsgrund auch nach 11 bzw. 16 Jahren.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2006
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    1) Kömmt mir der Gesamtablauf schon mal mangelhaft vor!
    Erst die BoPla erstellen - bis an den Bestandsteil heran und DANN unterfangen.
    Das dürfte in 99 von 100 Fällen mangelhaft sein.
    Die Unterfangung muss VOR dem Ausbaggern ABSCHNITTSWEISE (b = max 125 cm) erstellt werden.
    2) 2 Wassereinbrüche in 11 Jahren? Passt das immer mit Hochwassern oder anderen Ereignissen?? Sonst ein bissel wenig.
    3) Ein Rohr(stück) gehört da wohl nicht hin. Aber wer hat die Arbeiten überwacht? Der hätt des Rohr doch sehen müssen.
    4) Ob Sie den Mutwillen - und den brauchts wohl, um den BU jetzt no9ch dran zu kriegen - nachweisen können. Ich glaubs eher nicht. Aber hier empfiehlt sich ein Vorgespräch mitr dem RA.
    ***
    Boschhammer nehmen und die Wand mal öffnen. Dann sieht man mehr und kann vielleicht auch mehr zur Mangelursache sagen. Nicht daß des Rohr selbst die "Quelle" ist.
    MfG
     
  3. #3 Landunter, 17.04.2006
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    Abschnittweises Unterfangen

    Hallo Ralf Dühlmeyer,

    herzlichen Dank für die rasche Reaktion.

    a) Zur Verdeutlichung: die (alte) Bodenplatte wurde gem. Baubeschreibung abschnittweise unterfangen!

    b) 2001 hat es nicht wirklich stark geregnet. Hochwasser können wir eigentlich nicht haben, wir wohnen AM HANG (706m üNN), Stadtmitte = Donau, liegt 644 üNN). Baugrund stark lehmig, feucht, "schlechter Untergrund". Ich befürchte drückendes Wasser den Hang runter. Oberhalb unseres Grundstücks ist ein großes unbebautes Grundstück, darüber x Reihen weiterer bebauter Grundstücke. Das Haus steht oberhalb der alten und neuen Halle.

    2006 = jetzt hat es ohne Ende geschneit, geregnet und getaut.

    c) WENN an der Stelle kein Abwasserrohr liegen würde und es - angenommen - ein liegen gelassenes Abfallstück wäre - was wäre dann mit der Haftung des BU?

    d) der Architekt und der BU waren seinerzeit die "Aufseher". Wer weiß, ob und wer vor Einfüllen des Betons in die Schalung geschaut hat.

    Frage: Wie bekommt man ein aufgestemmtes Teil Betonstellwand nach dem Aufstemmen wieder dicht?? Dann habe ich doch rechnerisch statt einer leckenden Bodenfuge schon vier im Quadrat oder eine kreisrunde neue Fuge?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 17.04.2006
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    DAS lese ich so, daß zuerst die Bopla da war und DANN die Wand/Wände erstellt wurden.
    Wenn Wände abschnittsweise, gehört zwischen ALLE Betonierabschnitte Fugenband!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!. (oder andere Abdichtmaßnahme)
    *****
    Loch bekommt man genaus dicht wie die Fuge - mit Verpressen.
    *****
    Genau das "Liegenlassen" ist das Problem. Das wäre fahrlässig und dann wohl eher nicht haftungsverlängernd. Aber hierzu bitte RA fragen.
    *****
    MfG
     
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