Neubau - Dampfbremse korrekt montiert?

Diskutiere Neubau - Dampfbremse korrekt montiert? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Liebes Forum, wir sind mit unserem Bauträger in Diskussion ob die Dampfbremse (oberste Geschossebene – Kehlbalkendecke gedämmt) richtig...

  1. #1 Psion1977, 09.07.2016
    Psion1977

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    Hallo Liebes Forum,

    wir sind mit unserem Bauträger in Diskussion ob die Dampfbremse (oberste Geschossebene – Kehlbalkendecke gedämmt) richtig montiert wurde. Hiebei geht es um primär um folgende Punkte

    1) Der Bauträger hat Dampfbremse und Dichtkleber von unterschiedlichen Herstellern verwendet werden. Ich war der Meinung man müsse zwingend im selben System bleiben, also alle Produkte vom gleichen Hersteller verwenden. Der Bauträger meint das wäre egal.

    2) Die Dampfbremse wurde direkt mit Dichtkleber an den Ringanker (Beton) bzw. die unverputzte Bimswand angebracht. Der Bauträger sagt gem. „neuer“ DIN dürfen Dichtkleber direkt auf einer unverputzten Wand verwendet werden ohne Anpressleiste. Ich war bisher immer der Meinung (auch nach den Recherchen hier im Forum), dass zumindest ein Glattstrich erfolgen muss bzw. ein Dichtband zum einputzen verwendet werden muss oder halt alternative eine Anpressleiste. Der Bauträger sagt, dass müsse alles nicht sein Dichtkleber langt. Ist das so richtig bzw. wo in der DIN steht dass die Ausführung nicht korrekt ist?

    Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe
     
  2. #2 Gast34826, 11.07.2016
    Gast34826

    Gast34826 Gast

    @Psion1977,
    das ist ein heikles Problem, das ich Ihnen nicht lösen kann.
    Nur soviel:
    1. Es gibt keine -neue oder alte- "DIN", die den exakten Vorgang beschreibt ob mit oder ohne Latte, mit oder ohne Kitt oder mit oder ohne Folie.
    Entscheidend ist das ergebnis, nicht das Material oder die Technik.

    2. Ihr Bauträger schuldet Ihnen gegenüber die dauerhaft zuverlässige Lufdichtheit nach den a.R.d.T.
    Wie und mit welchem Material er das ausführt, bleibt allein ihm überlassen.

    3. Regelmäßig zählen die Montageanleitungen der Hersteller mit zu den a.R.d.T.
    Wenn also Ihr Bauträger die Materilien nicht verwendet, kann dies ein Indiz dafür sein, das er die a.R.d.T. missachtet.

    4. Der bauträger, der solches tut, ist unklug, weil er damit jede Herstellergewähr verliert.
    Seine Gewährleistungspflich Ihnen gegenüber bleibt davon für Sie unbeschadet.

    5. Sie können die "richtige" Ausführung kaum bis nicht durchsetzen.
    Sie müssen das Ergebnis abwarten, hoffentlich innerhalb 5 Jahren.
     
  3. dive26

    dive26

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    Hallo Psion1977,

    ich kann den Herrn Dachmann da nur teilweise zustimmen.

    Sie sind der Bauherr und Sie bezahlen die Gewerke - also bestimmen Sie was gemacht wird.

    Wenn Sie dem Bauträger sagen er muss das Teil x und y verwenden, dann muss er das auch (andernfalls würde er von mir kein Geld bekommen). Wenn das von Ihnen gewünschte Teil x und y mehr kostet als das vom Bauträger verarbeitet, dann muss ich dann aber für die Mehrkosten aufkommen.

    Zur Not einen Sachverständigen hinzuziehen und das gleich ordenlich machen lassen. Denn in 5 Jahren wieder aufreißen ist kein Spaß. Und erst recht nicht wenn es den Bauträger dann nicht mehr gibt oder der Mangel später erst auftritt.

    LG Roland
     
  4. #4 Gast34826, 12.07.2016
    Gast34826

    Gast34826 Gast

    @dive26

    Sie -können-recht haben, wenn Sie sagen: "Sie sind der Bauherr und Sie bezahlen die gewerke-"

    Allerdings kommt es dabei sicherlich auch auf das Vertrags´verhältnis mit dem Bauträger und auf dessen "geschuldete" Leistung an.

    Deshalb habe ich es so formuliert, das die "richtige" (was ist richtig?) Lösung "KAUM BIS NICHT" durchgesetzt werden kann.

    Die Einschaltung eines Sachverständigen ist auf jeden Fall teurer, als die "richtige" Ausführung und der Gerichsstreit um die "RICHTIGE" Ausführung dauert Jahre.
    Über die angemessenen "Mehrkosten" der "richtigen" Ausführung kann man dann anschließend streiten.

    Übrigens: Wenn der Bauherr dem Bauträger die Wahl der Materialien "vorschreibt", dann wäre der Bauträger gut beraten, die Gewährleistung für die vom Bauherrn "verlangte" Ausführung abzulehnen.

    Viel Spaß.
     
  5. #5 Gast943916, 12.07.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ganz falsch, wenn es ein Bauträger ist....
    der Bauherr ist der Bauträger, der TE ist Käufer von einem Stück Haus und bezahlt keine Gewerke, "bestimmen" tut der Bauträger als Auftraggeber der Handwerker

    da hat er recht...

    zu 2,) gem. DIN 4108 T7 ist es nicht zugelassen auf unverputztem Mauerwerk abzukleben, ob mit oder ohne Anpresslatte, darüber streiten die Gelehrten...
    ich pers. bin der Meinung, dass eine dauerhaft luftdichter Anschluß (wie von der DIN gefordert) nicht ohne Anpresslatte zu gewährleisten ist
     
  6. #6 Gast34826, 12.07.2016
    Gast34826

    Gast34826 Gast

    @Hallo Gipser,

    bitte zu meiner Weiterbildung:

    wo bitte steht:
    Zitat: DIN 4108 T7 ist es nicht zugelassen auf unverputztem Mauerwerk abzukleben
    Zitat Ende.

    Nach meiner Kenntnis steht derartiges in KEINER DIN. Dort stehen immer ausnahmlos nur "Beispiele", jedoch keine konkreten Ausführungsdetails.

    Nach DIN 4108 T7 wird das Ergebnis, nämlich die dauerhaft zuverlässige Luftdichtheit geschuldet nach den a.R.d.T., nicht die Art der Ausführung, ob mit oder ohne Anpressleiste.
     
  7. #7 Gast34826, 12.07.2016
    Gast34826

    Gast34826 Gast

    @Psion,
    zur Ausführung noch einen Hinweis:

    Tatsächlich ist es selbstverständlich auch möglich, die Folie direkt mit Dichtkleber an den Ringanker (Beton) bzw. die unverputzte Bimswand anzubringen.
    In diesem Fall werden diese Anschlüsse dann vom folgenden Inneputz überdeckt und sind so "hinter" der Innenputz fixiert.
    Besser geht kaum mit Folie.
     
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