Fensteraustausch: Umgehung der EnEV Pflicht

Diskutiere Fensteraustausch: Umgehung der EnEV Pflicht im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Zusammen, wir haben eine Eigentumswohnung übernommen. Im gesamten Haus werden die Fenster getauscht. Jeweils 1-2 Parteien pro Jahr, je...

  1. jolt

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    Hallo Zusammen,

    wir haben eine Eigentumswohnung übernommen. Im gesamten Haus werden die Fenster getauscht. Jeweils 1-2 Parteien pro Jahr, je nach Rücklagensituation. Dieses Jahr steht unsere Wohnung an. Ich habe mir das Angebot der Fensterfirma zuschicken lassen und festgestellt, dass einige Fenster einen U-Wert (gesamt) von 1,2x W/(m²·K) haben, andere liegen bei 1,3x W/(m²·K).

    Nach Rücksprache mit der Firma habe ich unterschiedliche Aussagen bekommen:

    a) Der in der EnEV genannte Mindestwert von 1,3 W/(m²·K) bezieht sich nur auf ein "Referenzfenster" mit anderen Abmessungen, auf die angebotenen Abmessungen umgerechnet, ist der U Wert zulässig
    b) EnEV Pflicht greift ohnehin nicht, da die Fenster ja gestaffelt ausgetauscht werden

    Zu beiden Aussagen konnte ich leider nichts relevantes in der EnEV finden. Ich kenne zwar das Referenzgebäude im Neubau, bei Sanierung im Bestand ist mir das gänzlich unbekannt? Weiss hier jemand etwas?

    Ist es korrekt, dass man die Sanierung Abschnittsweise über die Zeit strecken und die EnEV damit unterwandern kann? Gibt es Mindestabstände zwischen den einzelnen Bauabschnitten?

    Ich habe die Fensterfirma gebeten mir ein Angebot über bessere Fenster zu machen (Ug 1,0 statt 1,1) um den U-Wert bei allen Fenstern unter die 1,3 W/(m²·K) zu drücken. Ich muss das allerdings auf der Eigentümerversammlung genehmigen lassen, daher wäre es toll wenn jemand Hinweise zur rechtlichen Situation geben könnte.

    Danke!
     
  2. lego86

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    Darf ich fragen was du dir von den Fenster versprichst, deren U wert 0,2 geringer ist?
     
  3. jolt

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    Gesetzliche Vorgaben einzuhalten (sofern die denn existieren - siehe oben).
     
  4. #4 Florian401, 20.07.2016
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    Die Aussage zu a) ist so zutreffend, dass nennt sich dann U-wert nach Tabelle und die ist ausschlaggebend, sonst könnte es z.B passieren das man im ganzen Haus Fenster mit 2-fach Verglasung Ug 1.1 bekommt da der Wert so erreicht wird, und im Gäste WC wo das Fenster nur 45,0cm x 50cm groß ist 3-fach Verglasung mit Ug 0,7 braucht um den Wert zu erreichen.

    Die Aussage zu b) ist so nicht korrekt, die EnEV greift auch bei einzellnen auszutauschenden Elementen.
     
  5. jolt

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    Vielen Dank für deine Antworten! Ich hätte da noch ein paar Verständnisfragen:

    Zu a) Wie funktioniert der "U-wert nach Tabelle"? Kann man das irgendwo nachlesen? Das Beispiel mit dem Gäste WC klingt einleuchtend, ich würde gerne verstehen welcher U-Wert dann für das Gäste WC zulässig ist.

    Zu b) Die EnEV besagt ja, dass die Regelungen nicht gelten, wenn weniger als 10% der Bauteile ausgetauscht werden. Mir ist nicht ganz klar ob die EnEV sich auf die Fensterfläche oder die Anzahl der Fenster bezieht. Weiss jemand mehr? Unabhängig davon werden ja alle Fenster im Haus getauscht, halt nur über mehrere Jahre verteilt. Hätte vermutet dass es nicht im Sinne der EnEV ist, sich dadurch aus der Verantwortung schummeln zu können. Konnte aber auch hierzu leider kein klares Statement finden.
     
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