Grunderwerbssteuer, nachträgliche Sonderausstattungen

Diskutiere Grunderwerbssteuer, nachträgliche Sonderausstattungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe zum Thema bereits einiges gelesen, aber es war mir nicht möglich, eine klare Aussage zu identifizieren. Mal angenommen man kauft...

  1. #1 arneman, 23.07.2016
    arneman

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    Hallo,

    ich habe zum Thema bereits einiges gelesen, aber es war mir nicht möglich, eine klare Aussage zu identifizieren.

    Mal angenommen man kauft ein Haus und Grundstück beim Bauträger. Der Grundstückskauf (100t€) wird notariell gemacht, unmittelbar vorher aber ein Werkvertrag über ein Hausbau über meinetwegen 200t€ unterschrieben, quasi schlüsselfertig (ohne Malerarbeiten und teilweise Bodenlegearbeiten (wo kein Fliesen), da geplante Eigenleistung). Die Verträge hängen also zusammen => Grunderwerbssteuer auf 300t€ wird gezahlt.

    Nun stellt sich im Laufe des Hausbaus heraus, dass einige Sonderausstattungen nachträglich vereinbart werden (mit separatem Angebot und schriftlicher Annahme, Zahlung aber gemeinsam mit den Hausbau-Abschlagszahlungen). Als Beispiele Sonderausstattung sei z.B. eine nachträglich hinzugekommene Lüftungsanlage, farbige Fenster oder Grundrisserweiterung zu nennen. Alles samt keine Dinge, die für die Bewohnbarkeit des Hauses relevant sind und hätten größtenteils auch anderweitig vergeben werden können (von den Grundrissänderungen einmal abgesehen).

    Auf der anderen Seite entfallen ursprünglich vereinbarte Leistungen (schriftliche Minderangebote), da diese nun doch durch Eigenleistung oder Fremdbeauftragung erfolgen sollen (z.B. Sanitärobjekte, Elektro, Bodenbeläge, Innentüren).

    In Summe (Zusatzangebote/Minderangebote) wird an den Bauträger für das Haus beispielsweise 205t€ gezahlt. Die zusätzlichen Ausgaben betragen aber inkl. Material für Eigenleistung und Fremdbeauftragungen beispielsweise 20t€ (=> 225t€).

    Hinzu kommen Baunebenkosten in Höhe von 25t€ für Wasseranschlüsse, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Garten etc. Ein Teil davon (10t€) wird an den Bauträger geleistet, der Rest direkt an die Auftragnehmer/Stadtwerke etc.

    Auf welchen Betrag wird nun die Grunderwerbssteuer fällig?

    A) 300t€ (ursprünglicher Vertrag bei Kauf)
    B) 305t€ (Zahlungen an Bauträger für Haus+Grundstück)
    C) 325t€ (Gesamtaufwendungen ohne Baunebenkosten)
    D) 350t€ (Haus + Baunebenkosten)
    E) 315t€ (Zahlungen an Bauträger für Haus+Grundstück+Baunebenkosten)

    Letztendlich ist nur der Betrag A) 300t€ wirklich bindend in Einheit mit dem Grundstück vereinbart worden. Auch handelte es sich hierbei um ein fast schlüsselfertiges Haus (bis auf Malerarbeiten und teilweise Bodenlegearbeiten (wo kein Fliesen))

    Betrag B) ist praktisch nicht "schlüsselfertig", da hier notwendige Arbeiten, z.B. die Innentüren, der Treppenbelag oder Elektro fehlen

    Betrag D) stellt praktisch die kompletten Herstellungskosten inkl. Außenanlagen dar. Hier fehlen dann nur noch Möbel (Küche), Notarkosten, Grunderwerbssteuer und Vermessungskosten.

    Frage: Was ist nun anzugeben/zu berücksichtigen?

    Gruß

    Arne

    Zum Schluss noch mal eine persönliche Bemerkung (offtopic): Ich finde die ganze Sache mit den Grunderwerbssteuern höchst gradig bedenklich. In begehrten Lagen gibt es meist nur Bauträger. Wer ein leeres Baugrundstück kauft, macht dies eigentlich auch nur, weil er darauf ein Haus bauen will. Wer ein leeres Baugrundstück kauft und zeitgleich den Hausbau vereinbart, muss dagegen für alles Haus und Grundstück Erwerbssteuer zahlen. Und wie ist das, wenn man altes, bewohnbares Haus kauft und 100t€ für Renovierungen ausgibt? Die Intention dürfte in allen 3 Fällen die gleiche sein: Ich will ein modernes/neues Haus. Die Grunderwerbssteuer schwankt aber gewaltig => Sehr ungerecht.
     
Thema: Grunderwerbssteuer, nachträgliche Sonderausstattungen
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