unterzähler rechtmässig ?

Diskutiere unterzähler rechtmässig ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; hallo, folgendes problem. darf ich als betreiber bzw. eigentümer eines objekts für einen untermieter-pächter -nutzer etc. einen unterzähler...

  1. #1 nancy50, 26.07.2016
    nancy50

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    hallo,

    folgendes problem.
    darf ich als betreiber bzw. eigentümer eines objekts für einen untermieter-pächter -nutzer etc. einen unterzähler für strom installieren ?

    eigentlich darf ich doch keinen strom verkaufen, nur der energieversorger.
    in kleingartenanlagen wird das aber doch so gehandhabt- haupteinspeisung gartenanlage-unterzähler gartenpazelle.

    danke

    n50
     
  2. #2 blackraven, 26.07.2016
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    Als Eigentümer darfst du nach dem Zähler der Stadtwerke (korrekterweise Netzbetreibers) so viele Untermessungen einbauen, wie du lustig bist.

    Als (unter)Mieter hat man doch eigentlich das Interesse, eine möglichst genaue Nebenkostenabrechnung zu bekommen. Selbstverständlich kann Mietvertraglich auch nur eine Pauschale vereinbart werden, aber sollten Messungen - ob Strom, Gas oder Wasser - vorhanden sein, müssen diese auch zur Nebenkostenabrechnung herangezogen werden.

    Es wird ja auch kein Strom verkauft, da die Kosten nur 1:1 durchgeleitet und nach dem jeweiligen eigenen Verbrauch aufgeteilt werden. So sollte es zumindest sein, wenn die Nebenkostenabrechnung korrekt erstellt wurde.
     
  3. #3 nancy50, 26.07.2016
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    danke für die schnelle hilfe, komme damit klar.

    n50
     
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unterzähler rechtmässig ?

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