Baufinanzierung, wer schuldet die Raten?

Diskutiere Baufinanzierung, wer schuldet die Raten? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner bestehenden Baufinanzierung, zu der ich bei google noch keine passende Antwort finden konnte. Daher...

  1. #1 Bonfire, 07.08.2016
    Bonfire

    Bonfire

    Dabei seit:
    05.12.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu meiner bestehenden Baufinanzierung, zu der ich bei google noch keine passende Antwort finden konnte. Daher hoffe ich auf Hilfe aus dem Foru heraus. Meine Ehefrau und ich werden uns trennen. Sie ist bereits ausgezogen. Wir haben unsere Wohnung gemeinsam finanziert, sie steht zu 50% im Grundbuch. Allerdings trage ich die fälligen zu 100% alleine und ich bin der Kreditnehmer, sie hat aber mit unterschrieben. Könnte ich sie "zwingen" auch die Hälfte der Raten zu zahlen oder wie sieht das rechtlich aus?

    Beste Grüße
    Bonfire
     
  2. #2 msfox30, 07.08.2016
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.832
    Zustimmungen:
    615
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Grundbuch und Kredit sind ja zwei paar Schuhe. Im Grundbuch steht der Anteil des Besitzes - also jeder von euch 50%. Dieser ist mit dem Kredit belastet. Wenn deine Frau den Kreditvertrag mit unterschrieben hat, so gilt hier die gesamtschuldnerische Haftung. Google mal danach.... Im Grunde, wenn du auch nicht zahlen könntest, holt sich die Bank das Geld zu 100% von deiner (noch) Frau.
     
  3. #3 Bonfire, 07.08.2016
    Bonfire

    Bonfire

    Dabei seit:
    05.12.2011
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Das wir gemeinsam haften weiss ich. Meine Frage zielt in eine andere Richtung: sind beide verpflichtet ihren Anteil an der monatlichen Rate zu zahlen?
     
  4. #4 Varetek, 07.08.2016
    Varetek

    Varetek

    Dabei seit:
    07.07.2015
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Großhandelskaufmann
    Ort:
    Aschaffenburg
    Wenn ihr beide unterschrieben habt, seid ihr auch beide in der Pflicht. Da ihr allerdings, wie msfox30 schon angemerkt hat, gesamtschuldnerisch haftet, wird die Bank einfach bei einem von euch (also in diesem Fall bei dir) die Rate einziehen. Wie du dann an die andere Hälfte deiner Ehefrau kommst, ist der Bank egal und dementsprechend wird sie sich auch nicht darum kümmern.
    Für dich bedeutet das: Entweder Geld vom Ehegattenunterhalt einbehalten (wenn du deiner Frau was zahlen musst), oder ansonsten notfalls bei deiner Frau den entsprechenden Betrag einklagen.
     
  5. #5 blackraven, 08.08.2016
    blackraven

    blackraven

    Dabei seit:
    17.10.2014
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hamburg
    Die Frage lautet doch nicht, von wem sich die Bank das Geld holen kann, sondern ob der TE seine Frau irgendwie zur Zahlung bewegen kann.
    Dementsprechend ist die gesamtschuldnerische Frage gar nicht die Antwort.

    Hier geht es um das zivilrechtliche Verhältnis zwischen Mann und Frau.

    Das pauschal zu beantworten ist nicht möglich. Das du die Raten bisher zu 100% getragen hast, deutet für mich darauf hin, dass deine Frau entweder Hausfrau oder Teilzeitbeschäftigt war oder ihr Geld dann für den Lebensunterhalt aufgewendet wurde. Hier muss also geklärt werden, wie waren die Einkünfte in der Vergangenheit und wie verteilt. Bist du nicht sogar noch Unterhaltspflichtig gewesen und dem nicht nachgekommen? Das du bisher 100% gezahlt hast, heißt also nicht in erster Linie auch, dass du bisher 100% Eigentum erworben hast und deine Frau nichts. Zumindest impliziere ich das in deine Aussage "Allerdings trage ich die fälligen zu 100% alleine ...".

    Der Auszug deiner Frau entbehrt sie natürlich nicht automatisch ihren Pflichten etwas zum Lebensunterhalt beizutragen, allerdings wenn sie Nachweisen kann das eine Zusammenleben bis zur endgültigen Gütertrennung nicht mehr möglich war bspw. wg. häuslicher Gewalt sieht das auch wieder anders aus.

    An einer Rechtsberatung beim Scheidungsanwalt geht aus meiner Sicht nichts vorbei, der kann dir da fundiert helfen. Im Forum gibt's dazu nur Binsenweisheiten.
     
  6. #6 Varetek, 08.08.2016
    Varetek

    Varetek

    Dabei seit:
    07.07.2015
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Großhandelskaufmann
    Ort:
    Aschaffenburg
    Hat ja auch niemand behauptet! Eine denkbare Option wäre theoretisch - und ich glaube diese Hoffnung beim TE zwischen den Zeilen herausgelesen zu haben - das Problem durch die Bank regeln zu lassen, indem man diese anweist künftig die Hälfte der Rate vom Konto der Frau einzuziehen. Wie auch immer: Die Antwort erschöpft sich ja auch nicht mit diesem Hinweis, sie erklärt nur, weshalb der TE (leider) weiterhin die Rate allein zahlt und dann erst aktiv werden kann, um sich das Geld von seiner Frau wieder zu holen.

    Ansonsten: Wenn man vom juristischen keine Ahnung hat, sollte man sich bitte auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Er schreibt doch, dass seine Frau zu 50% im Grundbuch steht, es spielt also für die Besitzverhältnisse keine Rolle, wer nun bisher die Raten gezahlt hat, die sind im Grundbuch geregelt (zumal wir hier auch nichts über das Finanzierungskonstrukt als solches wissen (EK-Anteil der Frau z.B.)). Und mit dem "Zusammenleben" hat das nun mal wirklich gar nix zu tun; das kann sich höchstens insofern auswirken, als dass der TE seiner Frau nachher eine "Nutzungsentschädigung" für ihre 50% schuldet, befreit sie aber ganz sicher nicht von der Zahlung ihres Anteils an der Rate.

    Wenn es schon so losgeht, ist das hier kein verkehrter Ratschlag.
     
  7. #7 blackraven, 08.08.2016
    blackraven

    blackraven

    Dabei seit:
    17.10.2014
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hamburg
    Soso, behauptet niemand. Seltsam das dann darauf abgezielt wird. Zwischen den Zeilen lesen und daraus einen Sachverhalt reimen, ist natürlich die einfachste Version sich eine Argumentation zurecht zu biegen.

    Der TE schreibt doch klar und deutlich: "Könnte ich sie "zwingen" auch die Hälfte der Raten zu zahlen oder wie sieht das rechtlich aus?"
    Und in #3 noch mal, wie kann man da zwischen den Zeilen lesen und mit der Bank argumentieren. Das Rechtsgeschäft mit der Bank interessiert doch niemanden, sondern das Eheverhältnis und eben das ist nicht mit 3 Sätzen zu erklären, da zu viele Variablen fehlen.

    Ansonsten: im allgemeinen Schwierigkeiten beim lesen oder beim verstehen?

    Ich habe nichts von dem geschrieben, was du im 2ten Absatz versuchst richtig zu stellen, also bitte noch mal Wort für Wort lesen.
    Evtl. helfen dir ja auch Randnotizen beim verstehen meines Beitrages ggf. auch in Bezug zu #1 und #3 setzen.
    Kleine Anmerkung dazu: Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist dir bekannt? Falls nicht, siehe Link. ("Besitzverhältnisse")

    Zum Thema Finanzierungskonstrukt gebe ich Dir eine kleine Hausaufgabe: siehe Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft & Ehevertrag

    Aber gut, dass gerade Du darauf hinweist, sich nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen, danke! :D
     
  8. #8 Varetek, 08.08.2016
    Varetek

    Varetek

    Dabei seit:
    07.07.2015
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Großhandelskaufmann
    Ort:
    Aschaffenburg
    Meine Zeit ist mir zu kostbar, als dass ich sie mit Diskussionen auf diesem Niveau vergeuden würde. Such dir nen anderen Dummen, dem du deine schlechte Erziehung vor die Füße spucken kannst.
     
  9. #9 Klaus1970, 11.08.2016
    Klaus1970

    Klaus1970

    Dabei seit:
    10.08.2016
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Straßenbau
    Ort:
    Bautzen
    Ich glaube, wenn Du alleiniger Kreditnehmer bist, kannst Du Sie nicht zwingen, die Raten mit zu begleichen. Im Streitfall kommt die Bank nur auf Dich zu.
     
  10. #10 Schraubenzieher, 16.08.2016
    Schraubenzieher

    Schraubenzieher

    Dabei seit:
    16.08.2016
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreiner
    Ort:
    Remscheid
    Ich denke da du der kreditnehmer bist aber deine Frau mit unterschrieben hat werdet ihr beide für die abzahlung des kredits ran müssen. Nur wenn einer nicht zahlen kann da er vielleicht kein Einkommen hat wird die Bank scih das geld zu 100% vom anderen holen. Ich würde dir empfehlen einfach mal zur Bank zu gehen und mit denen über die Situation sprechen was man da jetzt am besten machen kann.
     
  11. #11 El Gundro, 18.08.2016
    El Gundro

    El Gundro

    Dabei seit:
    11.02.2016
    Beiträge:
    177
    Zustimmungen:
    19
    Beruf:
    Projektleiter
    Ort:
    Lichtenau
    Mehr noch, der bereits abgezahlte Teil gehört laut Grundbuch zur Hälfte Deiner (noch)Frau.

    Beispiel: Du ziehst ebenfalls aus, das Haus wird verkauft. Dann bekommt erst mal die Bank den noch offenen Betrag zzgl. Vorfälligkeiten etc., der Rest der vom Verkauf übrig bleibt, gehört zur Hälfte Dir, und zur Hälfte Deiner Frau ... und dabei ist völlig egal, von wessen Konto das Haus vorher bezahlt wurde.
     
Thema:

Baufinanzierung, wer schuldet die Raten?

Die Seite wird geladen...

Baufinanzierung, wer schuldet die Raten? - Ähnliche Themen

  1. Baufinanzierung - unsere Lage

    Baufinanzierung - unsere Lage: Hallo zusammen, mich hoffe hier auf diesem Weg einige Tipps für unsere Situation zu bekommen und freue mich auf eure Erfahrungen. Unsere...
  2. Baufinanzierung ohne Eigenkapital

    Baufinanzierung ohne Eigenkapital: Hallo Zusammen, Ich bin neu hier und brauche schnelle Hilfe. zu meiner Person ich bin verheiratet verdiene ca 2300€ Netto plus Zulage , ein Kind...
  3. Baufinanzierung für EFH

    Baufinanzierung für EFH: Hallo, wir würden gerne wissen, was die beste Lösung für die Finanzierung eines kleinen Einfamilienhauses (Bungalow) wäre. Wir sind beide 30...
  4. Baufinanzierung 10 Jahre aus Oktober 2015

    Baufinanzierung 10 Jahre aus Oktober 2015: Guten Tag zusammen. Ich habe 2015 eine DHH vom Bauträger gekauft und dafür einen Kredit in Höhe von 200.000€ aufgenommen. Die Finanzierung...
  5. Baufinanzierung

    Baufinanzierung: Huhu, mein Mann und ich haben endlich ein Haus gefunden, welches unseren Vorstellungen entspricht. Vor Corona hat mein Mann einen Vertrag...