Werkvertrag Rücktritt

Diskutiere Werkvertrag Rücktritt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Es geht um folgendes. Vor ca 2 Monaten haben meine Frau und ich einen Dachdecker beauftragt zur Sanierung unseres Flachdachs....

  1. #1 Skjaldar, 29.08.2016
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    Hallo zusammen,

    Es geht um folgendes.

    Vor ca 2 Monaten haben meine Frau und ich einen Dachdecker beauftragt zur Sanierung unseres Flachdachs.

    Es hieß; Mitte August beginn, eine Woche vorher meldet er sich.

    Es kam kein Anruf, nichts, nur auf viele Anrufe und Nachfragen unsererseits haben wir herausgefunden das der Handwerker in der Insolvenz steckt, hat uns nun einen Termin durchgegeben wann er bei uns beginnen würde, sagte aber auch wenn es regnet kann er den Termin natürlich nicht einhalten. Danach hätte er sofort eine Großbaustelle wo er nicht bei uns arbeiten kann.

    Uns erscheint das alles sehr unsicher. Wir wollen unser Dach qualitativ gut fertig bekommen. Es kommt uns nicht drauf an ob es heute oder in 2 Wochen gemacht wird, sondern darum das es an einem Stück und komplett saniert wird.

    Wir würden gerne vom Werkvertrag zurücktreten. Hat der Handwerker nun Anspruch auf div. Entschädigungen? DIe Sanierung soll ca 5500 Euro kosten.

    Meine Frau kennt beruflich bedingt die Ausregen von Schuldnern/Menschen die kaum/kein Geld haben, und in einem längeren telefonat kam er bei ihr auch mit diesen Ausreden. Zu heiß, können nicht weiter arbeiten, erkältet, konnte nichts machen, war spontan im urlaub, konnte mich bei ihnen nicht melden usw.

    Also meine Frage;

    Kann ich den Vertrag einfach kündigen, ohne Angabe von gründen?

    Was steht ihm als Entschädigung zu?

    Edit: Kündigung ungleich Rücktritt, besteht da ein Unterschied?

    LG
     
  2. #2 msfox30, 29.08.2016
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  3. #3 Skjaldar, 29.08.2016
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    Das habe ich auch gelesen, war mir aber nicht sicher als juristischer Laie!

    Macht es einen unterschied ob ich Kündige oder zurücktrete?
     
  4. #4 Gast943916, 29.08.2016
    Gast943916

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    Einfachste Lösung: Bereite ein Schriftstück vor in dem geregelt ist, dass ihr in beidseitigem Einverständniss den Vertrag löst ohne gegenseitig Ansprüche zu stellen,
    sollte er nicht darauf eingehen, solltest du dich von einem BauFACHanwalt beraten lassen und nicht in einem Forum

    die "Entschädigung" mit 5% zu benennen ist m.E. fahrlässig, da niemand hier den genauen Vertrag kennt, er könnte V I E L L E I CH T den entgangenen Gewinn geltend machen
     
  5. #5 El Gundro, 10.10.2016
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    Hallo,

    ich hatte zuletzt einen ähnlichen Fall.
    Die 5% aus dem Gesetz sind nur ein Richtwert. Wenn der Unternehmer plausibel eine Kalkulation offenlegt, nach der er mit 30% kalkulkiert hat, dann bezahlt man auch 30%. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass eine detaillierte Kalkulation des Angebotes nicht vorliegt.

    Ja, es besteht ein Unterschied zwischen Rücktritt und Kündigung. Ein Rücktrittsrecht hast Du bei sogenannten Haustürgeschäften, wenn also ein Vertreter einer Firma zu Dir kommt. Dieses Rücktrittsrecht ist im Vertrag klar beschrieben (siehe hierzu auch Gesetze zu AGB im BGB).
    Eine Kündigung kannst Du jederzeit vornehmen. In diesem Fall ist der Vertrag abzurechnen und die ersparten Aufwendungen des Unternehmers (Material, Lohn, etc.) sind gegenzurechnen. Hier bleibt für gewöhnlich nur der Gewinn übrig, der aber in der Praxis dann immer deutlich höher ausfällt, als diese 5% aus dem Gesetzestext (eigene Erfahrung).

    Wie sich das ganze jedoch in einem Insolvenzverfahren verhält, da bin ich auch überfragt.
    Am besten mal mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen. Evtl. lässt sich auch mit diesem eine Einigung erzielen. Der will doch auch einfach nur möglichst wenig Arbeit damit haben.
     
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