Architektenhonorar / Vertrag

Diskutiere Architektenhonorar / Vertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir beginnen gerade mit der Planung für einen An- und Umbau und sind auf der Suche nach einem geeigneten Architekten. Wir...

  1. #1 iguzini, 20.04.2006
    iguzini

    iguzini Gast

    Hallo zusammen,

    wir beginnen gerade mit der Planung für einen An- und Umbau und sind auf der Suche nach einem geeigneten Architekten.

    Wir wollen an ein kleines EFH (10 x 5) anbauen. Dieser Anbau soll ca. 70 qm sein und nicht mehr als 150.000 Euro kosten.

    Jetzt haben wir von einem Architekten ein Angebot erhalten. Er will für die komplette Leistung, Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung 8.500 Euro + 7% Spesen + 16 % MWST.

    Eventuelle Änderungen und Unvorhergesehenes stellt er mit 65 Euro/ Std. in Rechnung.

    Jetzt würde uns interessieren, ob das ein realistischer Betrag ist und wie sollte ein Architektenvertrag idealerweise aussehen.

    Über Tipps und Erfahrungen von Euch würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße
    iguzini
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 20.04.2006
    VolkerKugel (†)

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    Das ist ...

    ... bei brutto 150.000 € Gesamtkosten nicht nur realistisch sondern auch an der unteren Grenze - also zuschlagen!
     
  3. #3 iguzini, 25.04.2006
    iguzini

    iguzini Gast

    schluck.......das hätte ich nicht gedacht......naja so kann man sich eben irren

    hast du auch noch ein paar Tipps zur Gestaltung des Bauvertrages für mich

    Grüße
    iguzini
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 25.04.2006
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Vertragstipps ...

    ... fallen ja eigentlich unter "Rechtsberatung", die hier nicht geleistet werden kann.

    Wenn Du mit "Bauvertrag" den Architektenvertrag meinst:
    Verbindliche Vertragsmuster gibt es nicht. Die besten Verträge sind immer die, in denen klar und deutlich steht was der Eine leisten und was der Andere dafür bezahlen soll und in welchen Abständen. Als Anlage sollte eine Kopie der Haftpflichtversicherung des Architekten enthalten sein.
     
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