Bauen vor Heirat

Diskutiere Bauen vor Heirat im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Abend, wir wollen noch in diesem Jahr bauen, sind aber noch nicht verheiratet! Wie habt ihr gebaut? (vorher, nachher) Wie sollte...

  1. Uli78

    Uli78 Gast

    Guten Abend,

    wir wollen noch in diesem Jahr bauen, sind aber noch nicht verheiratet!

    Wie habt ihr gebaut? (vorher, nachher)

    Wie sollte man dies vertraglich regeln?

    Freue mich auf eure Antworten.

    Uli
     
  2. #2 Andy B., 20.04.2006
    Andy B.

    Andy B. Gast

    wir haben auch noch keine Zeit gehabt zu heiraten und aber schon gebaut. Da wir beide das gleiche Eigenkapital eingebracht haben, gibts erstmal keine Notwendigkeit irgendwie eine Aufteilung festzulegen.

    Was wir aber schon eine Weile machen wollen, sind ordentliche Testamente, damit geklärt ist, was bei Tod mit dem jeweiligen Anteil passiert. Da wir noch keine Kinder haben, erben die Eltern. Das sollte man regeln.

    Achja: Hausbau ist eine Belastung für die Beziehung. Wir waren zum Glück immer nur auf andere sauer, nie auf uns :-). Müsst Ihr selber wissen, ob Ihr das regeln wollt.

    Achja, wir stehen auch beide im Grundbuch und haben immer beide alle Verträge (auch Kreditverträge) unterschrieben. Probleme gabs keine. Geldflüsse sind via Überweisungen gelaufen, also im Zweifel nachvollziehbar.

    Salve, Andy
     
  3. #3 surfrichter, 21.04.2006
    surfrichter

    surfrichter

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    Also ich habe erst geheiratet.
    Jetzt baue ich.
    Ich baue aber nicht mit der Frau die ich geheiratet habe.
    Wir sind mittlerweile schon ne Zeit geschieden.

    Ich finde Hausbau ist eine deutlich festere Bindung als eine Hochzeit. Geschieden ist man relativ schnell. Ein Haus ist da eher schwer auseinanderzuklamüstern.

    Meine Freundin und ich stehen beide im Grundbuch und wir haben beide die Kreditverträge unterschrieben. Rechtlich ist es so, dass beide für die gesamten Schulden haften, deswegen kann ich mir im Moment auch das mit dem Testament sparen denn ich glaube kaum das meine Eltern bei meinem Tod auf meine Haushälfte und die damit verbundenen Schulden scharf sind. Umgekehrt gilt das Gleiche.
    Wenn beide im Grundbuch stehen fallen höhere Kosten für Notar usw. an. Weil alles doppelt gemacht werden muss. Denk ich jedenfalls.
    Wir schreiben im Moment auf wer wieviel dafür ausgibt. Ne rechtliche Sicherheit gibt das aber nicht.

    Ich habe auch Freunde die Finanzieren alles gemeinsam und nur er steht im Grundbuch. Auch ne Alternative. Erfordert aber noch mehr Vertrauen.
     
  4. campr

    campr

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    Die entscheidende Frage wird wohl sein, wer in den Kreditverträgen steht und wer den Hausbauvertrag unterschreibt, oder? Wenn das Ziel ist, bei Scheidung dem Ex-Ehepartner nichts vom Haus abgeben zu müssen, wäre es wohl sinnvoller, vor der Ehe allein den Hausbau- und Kreditvertrag zu unterschreiben.
     
  5. #5 susannede, 21.04.2006
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    susannede

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    Ich kann allen unverheirateten Mädels nur abraten. Besser alleine bauen.
     
  6. #6 Gast217, 21.04.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Die entscheidende Frage wird wohl sein, wer im Falle einer Scheidung/Trennung wen über den Tisch ziehen will!

    Marion :)
     
  7. #7 Baufuchs, 21.04.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Marion

    OT
    Wie sagte G. Jauch zu einer Kandidatin, die bei der 32.000.- € Frage aufhörte?

    "Na, Sie machen es ja wie alle Frauen, Sie gehen und nehmen das Geld mit!"
     
  8. campr

    campr

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    Versteh ich jetzt nicht. Kannst Du das bitte präzisieren?

    Im Allgemeinen versucht der Anwalt der Frau den Mann auszunehmen wie eine Weihnachtsgans. Im Allgemeinen scheidet man sich nicht im Frieden, sondern jeder versucht, so gut wie möglich aus der Sache rauszukommen. Leider ist die Gesetzgebung/-sprechung (in dieser Hinsicht) oft sehr frauenfreundlich. Da kann eine Frau locker zu Hause bleiben, bis das Kind 10 (oder 11?) Jahre alt ist, obwohl sie arbeiten könnte. Sie (nicht nur das Kind) hat Anspruch auf Unterhalt, auch wenn sie wieder mit einem reichen anderen Macker zusammen ist...
     
  9. #9 Gast217, 21.04.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Im Allgemeinen habe beide Seiten das Haus gemeinsam gebaut und gemeinsam finanziert, unabhängig wie die Gestaltungen sind und sollten gleichwertig, unter Berücksichtigung von Besonderheiten - aus der Sache rauskommen. Dem widerspricht Dein Beitrag, Campr.
    Der Unterhalt hat mit der Vermögensauseinandersetzung nichts zu tun.

    Marion :)
     
  10. #10 lakra-man, 21.04.2006
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    Vorschlag

    Ich rate davon ab, die Diskussion in diese Richtung abdriften zu lassen. Das geht sonst nicht gut.

    Wir entfernen uns von der Ausgangsfrage.

    Gruß
     
  11. noi76

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    Ihr wollt als evtl. dieses Jahr noch heiraten und fertig bauen? Dürfte ein wenig spät sein.

    Wenn's um die Mwst geht, dann sofort mit bauen anfangen und irgendwann nächstes Jahr die Hochzeit einplanen. Beides zeitlich ineinanderlaufen lassen dürfte nur schwer zu schaffen sein. Wichtig ist aber wie gesagt sich dann vorher mal Gedanken über den Fall zu machen, dass ihr danach nicht mal heiraten wollt. Ist sicher erst mal unangenehm, noch viel unangenehmer dürfte aber der Ernstfall sein.

    Mario
     
  12. #12 Gast217, 21.04.2006
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Klaus,

    es geht auf alle Fälle um eine rechtliche Gestaltung, für die gilt, dass beide Parteien im Falle einer Trennung zufrieden und "gerecht" aus der Sache herauskommen. Danach wurde auch im Eingangsposting gefragt. Hierfür empfehle ich zuerst eine rechtliche Beratung bei einem Mediator.

    Lieber Gruß
    Marion :)
     
  13. campr

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    Wenn Ihr einen Ehevertrag plant (wird vor der Ehe abgeschlossen, also auch dieses Jahr möglich, wenn Ihr nächstes Jahr heiraten wollt), was bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen durchaus empfehlenswert ist, muss Euch der Notar eh beraten. Das ist in den Kosten des Ehevertrages mit drin.
     
  14. #14 lakra-man, 21.04.2006
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    Marion

    Mir ging es vor allem um diese Bemerkung von "campr":
    .
    .
    Üblicherweise haben derlei Texte die Angewohnheit, in Geschwafel auszuarten. Das hätte die Ausgangsfrage aber nicht verdient. Dass das Thema weitreichende Folgen haben kann -aber nicht muss- (vor allem, wenn zu blauäugig und ohne vertragliche Regelung vorgegangen wird), ist mir auch aus der beruflichen Praxis bekannt.....

    Daher auch mein Wunsch sachlich zu bleiben.


    Gruß
    Klaus
     
  15. #15 Jaegerschnitzel, 21.04.2006
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    Ich habe geheiratet, gebaut, während der Bauzeit getrennt, bin alleine eingezogen und wir müssen das ganze jetzt auseinanderklamüsern, da wir gemeinsam unterschrieben hatten :(

    Wie mans macht, macht mans falsch ;) Ist also nicht zur Nachahmung empfohlen...
     
  16. campr

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    Was habt Ihr gemeinsam unterschrieben: den Bauvertrag oder den Kreditvertrag?
     
  17. Marius

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    besser vorher regeln ...

    Wir werden auch in Kürze mit dem Bauen beginnen und sind nicht verheiratet. Ich denke da sind einige Dinge zu beachten:

    Wir haben auch alle Verträge gemeinsam unterschrieben, sind also im Falle des Falles gemeinsam in der Haftung. Im Grundbuch sind wir auch beide eingetragen und war im Verhältnis des eingebrachten Eigenkapitals. Man kann hier ganz individuelle Aufteilungen wählen. In dem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass die Aufteilung im Grundbuch nach Fertigstellung des Hauses für DEN GESAMTWERT, also Grundstück und Haus gilt.

    Viel wichtiger als den Fall der Trennung ist aber doch was passiert, wenn einer der Partner verstirbt.

    VORSICHT: Ich bin kein Rechtsanwalt, aber unser Notar hat uns gesagt, dass zwar der im Grundbuch eingetragene Anteil des Hauses an die Erben geht, die Bank wird sich aber an den Hinterbliebenen Partner wenden, der den Kreditvertrag ja mit unterschrieben hat. Wenn es um das liebe Geld geht, hört die Freundschaft (auch zur „verwitweten“ Freundin) schnell auf. Dann sitzt der Hinterbliebene auf nem Berg Schulden und ist auch noch die Hälfte des Hauses los.

    ALSO: Unbedingt ein notarielles Testament machen und diese Dinge regeln. Denn wenn der Partner im Todesfall den jeweils anderen Anteil des Hauses erbt, kann er zumindest dort wohnen bleiben und im günstigsten Fall vielleicht sogar die Raten weiter zahlen. Die Kosten für ein solches notarielles Testament sind übrigens gar nicht so hoch, denn sie werden nach dem derzeitigen Vermögen berechnet und das besteht während des Hausbaus ja bekanntlich zum Großteil aus Schulden.
     
  18. campr

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    Also, wenn Ihr beide den Kreditvertrag unterschrieben habt, ist es der Bank egal, ob Du oder Deine Freundin die Raten zahlt. Hauptsache, das Geld fließt.

    Wenn es um Erben geht, ist es eh das beste, zu heiraten, dann bekommt der überlebende Ehepartner auch ohne extra Testament problemlos einen großen Anteil. Bzgl. des Erbanteils ist auch entscheidend, ob und wenn ja, welchen Typ von Ehevertrag man schließt. Die Beratung sowie der Ehevertrag selbst ist Sache des Notars.
     
  19. #19 susannede, 21.04.2006
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    Hallo campr,

    Deinem Wunsch nach Präzisierung komme ich, trotz Abschweifs, gerne nach.

    Als Nichtverheiratete hat man "im eigenen Haus", so man nicht im Grundbuch steht, den Status eines "Mieters" und kann nach 3 Monaten der "Auszugsaufforderung" gerichtlich geräumt werden, da man den Eigentümer in der Nutzung seines Eigentums behindert. So mir passiert.

    Dabei ist es völlig egal, ob gemeinsame Kinder vorhanden und mitbetroffen sind oder man Jahre seines Lebens mit der Renovierung der Bruchbude (in meinem Fall ca. 1000 Stunden) verbracht hat, eigene Mittel dafür aufgewendet hat, den Lebensunterhalt und die Hälfte Nebenkosten bestritten hat.

    Alle Möbel und Einrichtungsgegenstände(Lampen), die einem gehörten, als man einzog, alle, die man in der gemeinsamen Zeit selbst erworben oder selbst gebaut hat, verbleiben im Haus des Eigentümers, solange man nicht über einen Kaufbeleg nachweisen kann, dass sie der Ausziehenden gehören.

    Am Schluß zahlt man auch noch alle Gerichts- und Anwaltskosten der "Gegenseite", um dann mit den Kindern "auf der Straße zu stehen".

    Darum lieber heute schon für den Krieg vorbereiten. :cool:

    Als Verheiratete hat man da ein paar mehr Möglichkeiten, den Herren dahin zu treten, wo's gehört. :D :D :D

    Grüße von einer seit '91 arbeitenden und so verurteilten Baufrau, Hausfrau und Mutter zweier Kinder!!!

    Susanne

    Nachtrag: Wer glaubt, durch Kinder oder jahrelanges Zusammenleben und Zusammenfinanzieren, den Status eines Pseudo-Ehepartners zu erlangen, täuscht sich.
     
  20. campr

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    Susanne, erlaube mir bitte eine weitere Nachfrage: Du standst nicht im Grundbuch als Eigentümer des Grundstückes, OK. Standest Du im Kauf- oder Kreditvertrag?
     
Thema: Bauen vor Heirat
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