Holztreppe verdeckt Fenster teilweise. Mängelrüge?

Diskutiere Holztreppe verdeckt Fenster teilweise. Mängelrüge? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, bin neu hier im Forum und platze gleich mit einer Frage rein, wenn das ok ist? Thema: Eine Holztreppe versperrt die...

  1. #1 ChristianFS, 07.09.2016
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    Hallo zusammen,

    bin neu hier im Forum und platze gleich mit einer Frage rein, wenn das ok ist?

    Thema: Eine Holztreppe versperrt die Öffnungen der Treppenhausfenster so, dass sich diese nicht mehr als einen Spalt öffnen lassen werden [Einbau nächste Woche]. Ich frage mich, ob eine Mängelrüge gerechtfertigt ist und ob das gute Aussichten hat.

    Bilder dazu:
    Den Anhang 57924 betrachten
    Den Anhang 57925 betrachten
    Den Anhang 57926 betrachten

    Detailierterer Hergang: wir bauen momentan ein Häuschen und bisher hat alles relativ gut geklappt. Die Gewerke haben wir teilweise einzeln vergeben - so auch die Holztreppen EG->OG und OG->DG. Unten befand sich bereits die Betontreppe UG->EG.
    Als die Decke geschalt wurde fragte uns der Bauunternehmer nach den Maßen der Deckenöffnung für die Holztreppe. Wir erkundigten uns bei der Holztreppenfirma (leider telefonisch), die uns sagte die Deckenaussparung solle genauso wie die für die Betontreppe hergestellt werden, sodaß die Treppe dieselben Maße bekommen kann. Die Betontreppe verdeckt das dortige Treppenhausfenster (mit selber Brüstungshöhe) nicht.

    Als der Rohbau fertiggestellt war, kam die Treppenfirma zum Ausmessen. Die Fensteröffnungen waren bereits vorhanden.
    Den Anhang 57927 betrachten

    Der Treppenplan wurde mir zugeschickt zur Ansicht und Freigabe. Ich habe im Werk der Treppenfirma angerufen und erfragt, ob ich die technische Umsetzung damit unterschriebe. Mir wurde die Auskunft erteilt, dass der Laie die Optik unterschriebe (als Bsp wurde angegeben Form des Handlaufs). Technische Details gingen über die Kompetenz des Fachfremden.


    Jetzt verdecken die Treppen an einem Ende die Fensteröffnung 30 cm. Die Fenster werden so nicht mehr besonders weit aufgehen. Putzen von innen wird da kaum mehr möglich sein. Daß wir Fenster mit Fensterschloss bestellt haben, die man öffnen und zusperren kann war also umsonst. (Die Fenster sind bereits fertig und werden bereits nächste Woche eingebaut. Der Fensterbauer sagt, dass jetzt Änderungen an den Fenstern sehr teuer würden)
    Zudem ärgerlich ist, dass die lichte Durchgangshöhe an einer Stelle nun nur noch etwa 1.97m beträgt. (Wäre die Treppe wie die Betontreppe um eine Stufe tiefer (Antritt ebenerdig), so wären es 2.14m Durchgangshöhe
    Den Anhang 57928 betrachten

    Zumindest das Fenster der unteren Holztreppe kann ich nicht nach oben verschieben, weil es bereits an die Betondecke anschließt und diese nicht durchtrennt werden darf (Angabe des Bauunternehmers wg. Statik)


    Ich habe in einer Mail an die Treppenfirma das obige zusammengefasst mit den Bildern per Mail geschickt und nach Lösungsvorschlägen gefragt. Geantwortet haben sie mir:

    "Ihre Behauptung, wir hätten die Deckenöffnungen mit Ihnen besprochen,
    widersprechen wir. Uns waren keine Maße bekannt.
    Ferner wurden die Deckenöffnungen nicht wie die Betontreppe erstellt,
    sondern um 27cm länger. Die Auftritte haben wir der Kellertreppe angepasst.
    Ihnen wurde die Ausführungszeichnung vorgelegt und zur Fertigung freigegeben."

    (Deckenöffnungen habe ich nochmals nachgemessen. Die sind nicht unterschiedlich. Bei der Kellertreppe geht die Antrittsstufe ebenerdig los - bei der Holztreppe nicht. Das macht den größten Höhenunterschied aus)

    Wir haben die Hälfte der Treppenkosten angezahlt. Die Abschlussrechnung ist bereits eingetroffen.

    Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt? Was erwartet einen da rechtlich? Freut sich eine große Firma einen vor Gericht fertigzumachen? Oder stehen die Chancen gut?

    Oder hat jemand eine Idee wie man das sonst noch anders lösen könnte?

    Ich bin äußerst dankbar über jeden Rat. Vielen Dank schon im Vorraus,

    viele Grüße
    Christian
     
  2. #2 jodler2014, 07.09.2016
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    Alle Maße sind vor Ort zu prüfen ,auch dann wenn alle Beteiligten "nur " eine Zeichnung haben....

    Läuft wohl auf einen Preisnachlass hinaus ,weil eine nachträgliche Änderung den Rahmen sprengt und wirtschaftlich nicht vertretbar ist ...das übliche Bla- Bla

    Ich nehme mal an ,es besteht keine RS-Versicherung ,die in solchen Fällen greift ?
     
  3. #3 ChristianFS, 07.09.2016
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    Hallo Jodler und danke für Deine Antwort :)

    Leider habe ich keine passende RS-Versicherung.

    Sollte ich denen den Preisnachlass vorschlagen?
     
  4. #4 jodler2014, 07.09.2016
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    Nein !

    BTW:
    Die Anhänge öffnen sich nicht,
    Spamordner ist frisch geteert..
     
  5. #5 jodler2014, 07.09.2016
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    .......:trink_1:
     
  6. #6 jodler2014, 07.09.2016
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    An erster Stelle würde ich mal nachfragen, warum die Maße nicht vor Ort geprüft wurden ..

    Anhang ?

    Abflug ..letzter Aufruf
     
  7. #7 ChristianFS, 07.09.2016
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    ok wie verhalte ich mich nun? Muß ich zum Rechtsanwalt?

    Links auf die Bilder: Hmm komisch bei mir klappt's, wenn ich draufklicke
    :bierchen:
     

    Anhänge:

  8. #8 ChristianFS, 07.09.2016
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    Ok also zum Einmessen waren die ja da. Die Fensteröffnungen waren bereits vorhanden.

    Entweder ist denen das bei der Planung nicht aufgefallen, oder sie haben falsch gemessen oder sie haben es als nicht notwendig erachtet mich vorher zu informieren, dass das Fenster überdeckt wird.

    Fenster aktuelle Situation:
    20160902_080546.jpg
    20160902_080608_.jpg

    Vor dem Einbau, also wie sie es zum vermessen hatten:
    20160725_180546_.jpg

    Die knappe Durchgangshöhe:
    20160907_191640.png
     
  9. #9 Jürgen V., 08.09.2016
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    Ich Leie im Treppenbau!
    Treppen unterliegen festen Massen das gilt in sachen höhe und Länge. Soll bedeuten der Treppenbauer hat gar nicht so viel Spielraum wie sie denken. Darüber hinaus kommt es noch darauf an ** Was wird geschuldet **
    Ist das Fenster dort im Weg oder die Treppe ?? Was wurde geplant. Ist das TReppenauge groß genug. Bei der Durchgangshöhe liegt es weniger an der Treppe, Betonkannte vom OG richtig, kann man da noch etwas wegnehmen.
    Bevor hier der Weg zum RA eingeschlagen wird erstmal alle dabeiholen vor allen den Planer denn der muss ja wissen was er geplant hat.
     
  10. #10 Friedl1953, 08.09.2016
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    Immer furchtbar wenn gleich vom Anwalt geredet wird. Wer mal beruflich damit zu tun hatte versucht das tunlichst zu vermeiden.:hammer:

    Einzige und sinnvolle Lösung, Planer, Maurer und Treppenbauer zusammen holen und einvernehmlich eine Lösung suchen.
     
  11. #11 jodler2014, 08.09.2016
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  12. #12 Gast15498, 08.09.2016
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    Wo ist denn nun hier das Problem?
    Ich sehe noch kein eingebautes Fenster...
    Wenn diese noch nicht gefertigt sind, macht man halt im unteren Bereich, da wo die Treppenwange verläuft, ein festes Unterlicht und darüber den normalen Drehkipp-Bereich.
    Wird doch millionenfach so in Küchen gemacht, wo ein Wasserhahn vor einem Fenster steht.
     
  13. #13 ChristianFS, 08.09.2016
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    Anwalt: Das würde ich auch gerne vermeiden. Ich wollte halt nicht vor einer Klärung kommentarlos bezahlen. Aber keine Ahnung wie sich die Fensterfirma verhalten wird.

    Fenster: Sind bereits gefertigt. Kommen nächste Woche rein. Das Fenster in dieser Anfertigung habe ich bereits angefragt. Das müssen die neu fertigen und das alte wegwerfen. Kostet praktisch wie ein neues Fenster.

    Kopffreiheit: Gute Idee. Es steht zwar eine Mauer auf der Decke bündig zur Deckenöffnung, aber vielleicht kann ich die untere Kante etwas abschrägen. Würde damit ein paar cm gewinnen. Ich frage den Statiker.

    So wie ich das sehe ist der Unterschied der Holztreppe zur Betontreppe, dass die Antrittsstufe bei der Betontreppe ebenerdig ist und bei der Holztreppe nicht.
    Deswegen ist die Holztreppe um eine Stufe weiter oben. Deswegen ist auch das Fenster verdeckt und die Kopffreiheit nicht wie geplant.

    Jedenfalls dass die Treppenfirma mich nicht vorher darüber informiert hat, dass die Fenster verdeckt werden und der Durchgang recht klein wird, ist meiner Ansicht nach ein Versäumnis. Vorher hätte ich sogar noch die Deckenöffnung ändern können.
     
  14. #14 jodler2014, 08.09.2016
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    ...oder einfach die Brüstungshöhe erhöhen und ein kleineres Fenster einbauen ,daß sich zum Zeitpunkt der Glasreinigung öffnen lässt?

    Wie schaut es eigentlich mit der Absturz-Gefahr aus ,wenn das Fenster beweglich ist ?

    Ich sehe da ein Gerüst :wow
     
  15. #15 jodler2014, 08.09.2016
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    Fragen :
    Wie groß sind die Bewohner ?

    Ich z.B. ( wie viele Andere auch.. ) bin satte 174 cm lang und mir ist völlig egal ,ob ich 15cm Kopffreiheit oder 20 cm habe .

    Butter und Fisch :

    Scheiß Planung !

    Ok, hilft nicht weiter ,aber vielleicht gibt es vom Fensterbauer einen Einkaufsgutschein für eine Markise oder 10 % Rabatt auf integrierte Fliegengitter
     
  16. #16 ChristianFS, 08.09.2016
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    Absturzgefahr: Fenster ist mit Schloss gefertigt. Die Absturzgefahr ist nun eher gegeben, wenn ich die Fenster (3 und 6m Höhe) in Zukunft von außen putzen muss...

    Also würdet ihr das einfach so schlucken, bezahlen und die von Zauberer vorgeschlagenen Fenster kaufen und einbauen?

    Ja die Durchgangshöhe... gut man kann damit leben. Man kann mit so einigem leben. Wenn der Klorollenhalter 5m vom Klo entfernt ist, dann kann man auch damit leben. Aber ein Mangel ist's trotzdem, den man beseitigt haben will.
     
  17. #17 jodler2014, 08.09.2016
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    Von Innen betrachtet ist die Fall-Höhe ,wenn das Schloss entriegelt ist ,genauso hoch ..und dazu noch auf einer Treppe stehend ,sitzend ,gebeugt ...Fenster putzen ?
     
  18. #18 ChristianFS, 09.09.2016
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    Wenn das Fenster geöffnet ins Haus reinsteht stürze ich wohl kaum ab. Wenn ich außen auf einer Leiter rumhantiere, dann ist die Wahrscheinlichkeit gewiss höher.

    Aber darum geht's hier ja doch auch eigentlich nicht.
     
  19. #19 Gast56083, 09.09.2016
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    ich bin ja in der Regel auf der Seite der Bauherrn.
    Hier lese ich aber zw. den Zeilen, dass die Detail-Planung beim Bauherrn lag. Kein GU, kein Architekt...
    Und der Fehler ist klar ein Planungsfehler, bauen vermutlich nach Eingabeplanung. Oder wer hat die Ausführungs(!)planung mit dieser Holztreppe gemacht? (Warum überhaupt Holztreppe ab EG? War da ursprünglich mal wie im Keller Beton geplant und dann geändert wg. kostensparen?")
    Ich vermute niemand, sonst hätte es diese Frage nicht gegegeben:
    Wenn dem so ist wie vermutet, dann "Ja" zu der Frage:
     
  20. #20 ChristianFS, 10.09.2016
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    Betontreppe: Würdest Du eine Holztreppe in Deinen Keller wählen?? Die Holztreppen waren aus optischen Gründen geplant. (wirkt offen und freundlicher). Es ist ein Werkplan vorhanden, aber die Treppenfirma wollte diesen nicht. Die Planung der Treppe hat die Holztreppenfirma selber übernommen. Die haben auch vorher alles ausgemessen.

    Die Treppe hätte gebaut werden können ohne dass sie die Fenster verdeckt - mit ebenerdiger Antrittsstufe. Dann wäre sie etwa so wie die Betontreppe darunter geworden und alles würde passen. Sollte es unüblich sein die Antrittsstufe ebenerdig bei Holztreppen auszuführen, so ist es dennoch auch unüblich Fenster zu verdecken. Ich hätte das bevorzugt. Aber ich wurde ja vorher nicht gefragt. Die Treppenfirma hat sich entweder verplant, oder sie haben einfach selber entschieden, dass es gut ist die Treppe durch die Fenster zu bauen.
     
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Holztreppe verdeckt Fenster teilweise. Mängelrüge?

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