Handwerker benimmt sich arrogant. Auftrag stornieren?

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  1. Zimt

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    Hallo wir renovieren und umbauen ein Haus und haben ein Heizungsbauer beauftrag. Er hat mit seine Arbeit noch nicht angefangen, was in Angebot stand. Er hat ein Wasserhahn für Bauwasser angebaut. Aber das war nicht richtig gewesen, da wir dann Wasserleitungen abgeflext haben, kommt das Wasser dort raus.(haben dann selber dieses Rohr zugemacht).Er hat auch paar Vorschläge gemacht und eine Abwasserplan mit unserem Architekt abgesprochen(Diese Leistungen standen nicht in sein Angebot).
    Aber bei unsere Gesprächen benimmt er sich sehr arrogant, und ich fühle mich sehr unwohl. Wir haben noch nicht so richtig angefangen und ich habe sehr schlechtes Gefühl. Kann ich unser Auftrag stornieren und Welche kosten können auf mich kommen?

    Danke für Ihre Antworten.
    r
     
  2. #2 Tiefbaufotograf, 08.09.2016
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    Ich bin Handwerker und hoffentlich nicht arrogant.

    Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage, wie und womit Ihr den Mann beauftragt habt. Am Ende gilt sogar eine mündliche Vereinbarung.

    Wenn Ihr aber kein Vertrauen zu ihm habt und nicht weiter mit ihm arbeiten wollt, solltet Ihr das mit ihm besprechen und Euch einigen. Meist haben die Leute Arbeit genug, um nicht auf einen Auftrag bestehen zu müssen.
     
  3. Zimt

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    Vilen Dank für Ihre Antworten.
    Mit reden haben wir schon probiert, aber werden nur eingeschriehen und mit anderen Handwerker benimmt er auch so. und er erzahlt dass alle Handwerker nur Fehler machen und er der einzige ist welche alles perfekt machen wird.

    Wir haben den Heizungsbauer gekündigt und warten was er uns in Rechnung stehlen wird.

    Ich möchte andere Leute vorwarnen, soll ich zu Handwerkerkammer oder Verbrauchzentralle gehen?
     
  4. #4 Fred Astair, 14.09.2016
    Fred Astair

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    Wenn er nicht auf den Kopf gefallen ist, wird er Euch seinen entgangenen Gewinn in Rechnung stellen. Vielleicht auch mehr. Das verrät Euch Euer oder sein Anwalt.
    Ihr habt bisher keinen triftigen Kündigungsgrund genannt. Eine Baustelle ist nicht der Wiener Opernball und Freundlichkeit ist i.d.R. nicht Vertragsbestandteil.
     
  5. #5 Tiefbaufotograf, 14.09.2016
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    Nu mach den Leuten doch keine Angst und stell Dir das mit der Realisierung einer Zahlung für entgangenen Gewinn nicht so einfach vor.

    Es kommt ja auch auf die Vertragsbedingungen an. Gibt es einen Auftrag, was steht drin, gibt es einen Architekten, der das Ganze angeleiert hat? Wer prüft die Handwerkerrechnungen überhaupt?

    Wenn man als Bauherr selbst nicht mit dem Handwerker reden kann, dann sollte der Architekt das tun, der hoffentlich auch die Bauleitung macht.
     
  6. #6 Fred Astair, 15.09.2016
    Fred Astair

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    Ich mache keine Angst, sondern antworte nach dem Kenntnisstand, den der TE hier vermittelt.
    Da schreibt er zum Beispiel mehrmals von erteiltem Auftrag und Auftrag entzogen als realer Situation.
    Von Architekt steht kein Wort hier.
    Ergo gehe ich davon aus, dass ein Auftrag existiert und einseitig wieder storniert wurde und dass kein Architekt in das Gewurschtel involviert ist. Bauherr und Bauleiter ist vermutlich der TE in Personalunion.
    Weiterhin wird weder ein triftiger Kündigungsgrund genannt noch werden die minimalsten Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung eingehalten.
    Und da wirfst Du mit Angstmache vor?
    Ich gehe sogar noch weiter und sage, dass der Heizungsbauer und Sanitärinstallateur sogar die bestellten Anlagen und Gegenstände in Rechnung stellen kann, wenn er die nach dem Auftragseingang beim Großhändler geordert hat.
    Nicht alle Handwerker haben ein so großes Herz wie ein Tiefbaufotograf. Manche, und meist nicht die Schlechtesten, sind knallharte Geschäftsleute.

    Gruß
    Thomas
     
  7. #7 Calanque, 26.09.2016
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    Naja, vielleicht hat der Auftraggeber das Angebot nicht einmal unterzeichnet. Dann dürfte das schwierig werden. :bau_1:
     
  8. #8 El Gundro, 10.10.2016
    El Gundro

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    Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen:

    Rechtlich gesehen dürft Ihr jederzeit kündigen. Die bisher erbrachte Leistung ist zu bezahlen sowie der noch nicht ausgeführte Teil der Leistung, jedoch muss der Handwerker hier seine ersparten Kosten abziehen. Die ersparten Kosten sind in den meisten Fällen das Material was er nicht einkaufen muss (alles was er bereits eingekauft hat und bezahlt haben will muss er natürlich liefern), die ersparten Lohnkosten, wenn er seine Arbeitskraft bei einem anderen Auftrag einsetzen kann (es könnte ja sein, dass er keinen anderen Auftrag hat und dann rumsitzt, dann müsste die Zeit auch bezahlt werden, ist aber eigentlich nie der Fall) und ggf. Fahrtkosten oder sowas.
    Was Ihr auf jeden Fall bezahlen müsst, ist also die bereits erbrachte Leistung und der kalkulierte Gewinn der noch nicht erbrachten Leistung.
     
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