Estrich Restfeuchte neue DIN 18560-1

Diskutiere Estrich Restfeuchte neue DIN 18560-1 im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, seit 11/2015 gibt es neue DIN 18560-1 zur Restfeuchte von Estrichen. Früher wurden bei Anhydritestrichen 0,5% und bei Heizestrich 0,3% CM...

  1. #1 SeppM1972, 14.09.2016
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    Hallo,

    seit 11/2015 gibt es neue DIN 18560-1 zur Restfeuchte von Estrichen.
    Früher wurden bei Anhydritestrichen 0,5% und bei Heizestrich 0,3% CM vorausgesetzt. Mit der neuen DIN wurde dies auf einheitlich 0,5% CM "gelockert".

    Nun verlangen manche Parketthersteller wie z.b. Parador auf Nachfrage weiterhin 0,3% CM.

    Muss man sich nun wegen der Gewährleistung an die Angabe des Parkettherstellers halten oder ist es ausreichend, sich an die DIN zu halten und eben nur 0,5% CM einzuhalten?
    Ich würde gerne bei 0,5% CM verlegen aber will natürlich nicht auf die Gewährleistung verzichten.

    Danke!
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 14.09.2016
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    Das verrät Dir der Hersteller. Aber wie du bereits schreibst verlangen die 0,3%. dann ist doch alles klar, oder?
    Gegebenenfalls ein klärendes Gespräch mit dem Hersteller.
    Warum sollte ein Hersteller nicht höhere Anforderungen stellen (dürfen) als in der DIN beschrieben?
     
  3. #3 SeppM1972, 14.09.2016
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    Parador sagt auch bei Hinweis auf die DIN ganz klar 0,3% CM.

    Natürlich darf er verlangen was er will. Er darf auch verlangen, dass man Parkett nur im 1. OG verlegt und nicht im EG oder nur bei Mandelblüte-Zeit verlegt. Er kann sogar seine Garantie (falls die über die Gewährleistung hinausgeht) davon abhängig machen.

    Die Frage ist aber, ob dies irgendeine Bedeutung für die gesetzliche Gewährleistung haben kann? Denn wozu gibt es diese DIN, wenn alle Hersteller dann sowieso ihr eigenes Süppchen kochen können?
     
  4. #4 Onkel Dagobert, 14.09.2016
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    Dann machs halt nach DIN bzw. wie du willst. Dann wünsche ich Dir im Falle des Falles viel Spass die Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, wenn Du die Einbauvorschriften des Herstellers nicht eingehalten hast.
     
  5. #5 Wiener23, 17.09.2016
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    Eine DIN hat zwar einen "Gesetzescharakter" ist aber im Zweifelsfall nicht das Maß aller Dinge!

    Zum Parkett, eine Hersteller, Lieferant kann natürlich die "Einsatzbedingungen" für sein Produkt einschränken!
     
  6. #6 Wiener23, 17.09.2016
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    Herstellerangaben waren und sind auch heute immer noch zu beachten!

    Gerade in Zeiten Europas sind die ETA#s und die DoP#s zu beachten.
     
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