Offizielles Verkehrsschild in einer nicht öffentlichen Privatstrasse aufstellen ?

Diskutiere Offizielles Verkehrsschild in einer nicht öffentlichen Privatstrasse aufstellen ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Gemeinde, ich habe hier ein Anliegen, wo ich einfach nicht weiterkomme und hoffe, das mich hier jemand aufklären kann : Dürfen die...

  1. #1 itsmemario, 14.09.2016
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    Hallo liebe Gemeinde, ich habe hier ein Anliegen, wo ich einfach nicht weiterkomme und hoffe, das mich hier jemand aufklären kann :

    Dürfen die Eigentümer einer Privatstrasse, die kein "eingetragenes Geh&Fahrrecht für die Allgemenheit" (keine Widmung ?)hat, offizielle Verkehrsschilder aufstellen ?
    z.B. das blaue "Verkehrsberuhigter Bereich" VZ 325.1-40

    Und wenn nicht, gibt es Paragraphen oder Gesetzestexte, die explizit Aussagen, das das Aufstellen von offiziellen Verkehrszeichen in einer Privatstrasse ohne eingetragenes Geh&Fahrrecht für die Allgemenheit verbietet ?
    Ich spreche hier nicht von "§33. Verkehrsbeeinträchtigungen"

    Falls es gestattet sein sollte, so besagen nämlich meine Recherchen nach "gefährlichen Halbwahrheiten" im Internet und auch Beispielfotos von der Strasse,
    da es anscheined "rechtlich zulässig" ist.

    Wer hat die passenden Gesetzestexte und Paragraphen für mich, die explizit das Aufstellen
    von offiziellen Verkehrszeichen in einer Privatstrasse erlauben ?

    Ich habe bereits bei unserer Stadt angefragt und die Antwort war :
    "Aufstellen eines offiziellen Verkehrsschildes in einer Privatstrasse geht nicht, da die Kommune den Verkehr nicht kontrollieren kann und die Strasse
    müsste erst wieder in eine offizielle Strasse, die jeder befahren kann, umdeklariert werden, um so ein Schild zu beantragen"


    Hätte das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" VZ 325.1-40 dann rein rechtlich auch dieselbe Geltung wie in einer öffentlichen Strasse ?
    Auch ohne offizielle Kontrollen durch die Stadt ?

    Mit dem zusätzlichen, inoffiziellen Schild, Privatstrasse "Nur Anwohner und Lieferverkehr", gilt dann gegenüber der Allgemeinheit nur ein Gehrecht, aber kein Recht zur Befahrung.
    Richtig oder falsch ?

    Wäre hier zusätzlich ein offizielles "VZ 250 - Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Anwohner und Lieferverkehr frei" erlaubt ?
    Und hat dieses Schild dann rein rechtlich auch dieselbe Geltung ? Außer das eben niemand kontrolliert.

    Oder muss man tatsächlich erst eine Schranke hinstellen, damit das ganze "funktioniert" ?

    Das Schild "Privatstrasse - Nur Anwohner und Lieferverkehr" beschränkt keines der grundbuchlich eingetragenen Rechte, da sie für Fußgänger nicht gelten.
    Richtig oder falsch ?


    Gesetz dem Fall, die Privatstrasse darf das offizielle Schild "Verkehrsberuhigte Zone" aufstellen, wären dann Delikte wie zu schnelles Fahren nur von "privat gegen privat" via Anzeige möglich ?
    Oder gar nicht ? Denn so gesehen existiert hier keine STVO in der Privatstrasse...oder etwa doch ?


    Tatsächlich finde ich einige Beispiele (gefährliche Halbwahrheiten) im Internet und habe selbst so eine Beschilderung "Verkehrsberuhigte Zone (VZ 325.1-40) + Privatstrasse" entdeckt und fotografiert.
    Ich hoffe die Tage dort Bewohner anzutreffen um diese zu befragen können, wie sie das in die Wege geleitet haben.

    Wie gesagt, niemand konnte mir bisher Paragraphen nennen, die tatsächlich untersagen, offizielle Verkehrszeichen in einer Privatstrasse aufzustellen. Außer "§ 33
    Verkehrsbeeinträchtigungen" konnte man mir nichts weiter dazu sagen.

    Vielleicht kann diese Community hier weiterhelfen, denn ich habe es mittlerweile aufgegeben in Juraforen, Verkehrsforen etc. weiter zu forschen.
    Es macht einen wahnsinnig. :D

    Ich würde mich sehr über eine Aufklärung freuen !
     
  2. #2 Dachschaden, 15.09.2016
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    Da dürfte ein Bauforum überfragt sein...
    Das Stichwort heißt wohl "faktische Öffentlichkeit".
    Ein Beispiel: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php

    Ist es ersichtlich eine Privatstraße, dann unterwirft sich der Nutzer im Prinzip Deinen Regeln (In dem Beispiel den Einschränkungen in der Geschwindigkeit und im Parkraum).
    Im Zweifel kann man den Willen der Eigentümer auch durch "fehlfarbene" Verkehrsschilder (z.B. grüner statt blauer Druck) deutlich machen. Auf Privatgelände wird die Polizei jedenfalls keine Verkehrskontrollen durchführen.
    Wenn es wirklich eine ernste Problematik ist, dann kommst Du um den Gang zu einem Verkehrsrechtanwalt, der genauere Infos zu den Verkehrsbedingungen hat (Pläne/Fotos), nicht herum.

    Schönen Tag!
    Jörg
     
  3. #3 itsmemario, 15.09.2016
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    Hallo und Danke für den Link.

    Ich habe mir schon gedacht, das das ganze noch weitere Kreise ziehen wird.

    Der Gedanke an "farblich veränderte" Schilder war da...aber es sind offizielle Zeichen gewünscht, die auch jeder versteht (und umsetzen kann/darf).


    Wer jetzt schon zu schnell fährt, den wird auch das "blaue Schild" nicht bremsen, aber
    um eine Verfolgung und/oder Kontrolle geht es gar nicht. Es soll ein Zeichen gesetzt werden. ;)
     
  4. #4 Tiefbaufotograf, 15.09.2016
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    Bei uns, in einem Vorort von Dortmund, hat ein Bauer ein Schild aufgestellt, auf dem ein Huhn abgebildet ist, ansonsten das übliche Dreieck, innen weiß mit rotem Rand. Tatsächlich laufen seine Hühner auf der Straße herum und die Polizei blitzt dort regelmäßig. Gegen das Schild hat niemand etwas unternommen.

    Wenn Ihr nur ein Zeichen setzen wollt, warum stellt Ihr das Schild nicht einfach auf? Was soll passieren? Meinst Du, die ganze Straße kriegt Punkte? Ich würde sogar ein, zwei fette Zone-30-Huckel bauen, wenn die Leute zu schnell durch meine Privatstraße führen.
     
  5. #5 itsmemario, 18.09.2016
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    Das ist die große Frage, was kann passieren wenn wir/ich einfach ein offizielles Verkehrsschild aufstelle(n).

    Tatsächlich haben wir auch dieses Dreieck (Vorfahrt gewähren) da wir bei Ausfahrt eben keine Vorfahrt haben...so gesehen haben wir also schon ein offizielles Verkehrsschid in unserer Strasse.
    Das wurde auf einer Einwohnerversammlung so abgesprochen.

    Nur ein Anwohner wäre gegen das "Spielstrassen" Schild, was auch ein Problem sein könnte, aber die Merheit wäre dafür.

    Das Schild mit dem Huhn finde ich gut...aber wundere mich das die Polizei dort blitzt...wahrscheinlich ein Privatweg der ein "eingetragenes Geh&Fahrrecht für die Allgemenheit" hat ? (eingetragene Widmung im Grundbuch ?)

    Ich würde das Schild ja einfach aufstellen, aber mir geht es erst mal nur um die rechtliche Situation und wie legal das ganze wäre und wie die Konsequenzen aussehen könnten.
     
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