Lichtschacht nachträglich abdichten

Diskutiere Lichtschacht nachträglich abdichten im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Leser -innen, Das Objekt ist eine Doppelhaushälfte bezogen 2003 und bzgl. der Wassersituation eigentlich ein Boot. Wir haben unter...

  1. pivili

    pivili

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    Hallo liebe Leser -innen,

    Das Objekt ist eine Doppelhaushälfte bezogen 2003 und bzgl. der Wassersituation eigentlich ein Boot. Wir haben unter (und neben) uns Hangwasser.
    Entsprechend wurde eine weisse Wanne gepant und ausgeführt mit wasserdicht angebundenen Lichtschächten.
    Anlässlich des August-Hochwassers 2005 in Bayern zeigte sich nun, dass einer der 4 Lichtschächte nicht wirklich dicht ist, sondern aufgrund des besonders hohen Hangwasserstandes Wasser zwischen der Fuge Kelleraussenwand-Lichtschacht durchtritt. Ein direkter Schaden ist zunächst nicht entstanden, da das Wasser durch die für Regeneinfall von oben gedachte Lichtschachtentwässerung zur Abwasserhebeanlage lieft und von dieser in die öffentliche Kanalisation gepumpt wurde.
    Das war aber auch bisher das einzige Mal dass der Wasserspiegel aussen so hoch stieg.
    Der BT sieht die Reklamation auch ein, nur treibt das ganze seither etwas dahin, da lange Zeit kein Konzept für die Reparatur vorgelegt wurde.
    Wir haben jetzt nach dem Winter die Gangart etwas verschärft. Vorgeschlagen wird nun eine Abdichtung der Fuge von innen (ohne Aufgraben).
    Ist so eine Maßnahme zielführend oder sollte man kompromislos auf der wahrscheinlich "großen" Lösung (Aufgraben, Neumontage Lichtschacht) bestehen?
    Gruss pivi
     
  2. divad

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    ich würde sicherheitshalber das Kellerfenster abdichten, dann ist der undichte Lichtschacht nicht wichtig.
    Es könnten in ein paar Jahren die anderen lichtschächte ebenfalls undicht werden.
    lg
    divad
     
  3. #3 Schwabe, 27.04.2006
    Schwabe

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    Hallo pivilli,

    Sie haben Glück, dass Ihr BT die Reklamation anerkennt. Denn ein Mangel liegt hier nicht vor.
    Wie Sie selbst schreiben, trat die Undichtigkeit nur infolge August-Hochwassers 2005 das einzige Mal der Wasserspiegel aussen so hoch stieg. Es handelt sich also um ein Extremfall.
    Allgemein wird im gesamten Bereich der Technik, also auch Bauen, mit üblichen Randbdingungen gerechnet und entsprechend konstruiert. Ihr Haus ist sicher nicht Erdbebensicher, da Erdbeben in Deutschland unüblich sind.
    Somit:
    Da bei üblichen Regenfällen etc. keine Undichtigkeiten auftreten, ist auch kein Handlungsbedarf.
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
     
  4. #4 Carden. Mark, 27.04.2006
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    Lichtschächte sind in die Abdichtung mit ein zu binden. Soll heißen, die müssen mit eingedichtet werden. Wenn aber nur nach 18195-4 Bodenfeuchte geplant und abgedichtet wurde, brauchte es keine Druckwasserdichten LS und / oder deren Eindichtung.
    Anders sieht es aus, wenn Sie in ein typisches Hochwassergebiet wohnen. Wo alle paar Jahre das Wasser vor der Tür steht. Dann wäre dieses mit einzuplanen.
     
Thema: Lichtschacht nachträglich abdichten
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