Zu nah an der Grundstücksgrenze bauen?

Diskutiere Zu nah an der Grundstücksgrenze bauen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, ich habe eine Frage, bei der ich im Moment nicht weiter weiß - da ich nicht mal weiß, an wen ich mich idealerweise wenden kann,...

  1. #1 DerMoritz, 18.09.2016
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    Guten Abend,

    ich habe eine Frage, bei der ich im Moment nicht weiter weiß - da ich nicht mal weiß, an wen ich mich idealerweise wenden kann, frage ich hier einmal nach.

    Die Breite meines Bauteppichs ist ziemlich genau bei 8,88m.
    Nun habe ich mir ein Satteldachhaus angesehen, das einen ca. 6m² Erker (über EG und DG) besitzt und ca. 1m aus dem Haus "herausgezogen" ist.
    Das Haus hat nun eine Breite von ca. 9,50m - also zu breit für den Bauteppich.

    Die Idee ist nun folgende:
    Das Nachbargrundstück (wohin der Erker zeigen würde) gehört meinen Eltern - denen ist es erstmal egal, ob ich die 3m einhalte oder nicht.
    Das Haus meiner Eltern ist ca. 5-6m von der Grundstücksgrenze entfernt.

    Wir haben nun zwei Ideen:
    1.) Entweder kaufe ich meinen Eltern ein Stück von Ihrem Grundstück ab, damit der Erker passt (sehr teure Variante), da Kaufvertrag, Neueinmessung etc.
    2.) Wir gehen nach der Mentalität "Wo kein Kläger, da kein Richter" vor, das wird aber wohl das Bauamt beim Bauantrag nicht mitmachen (sinnfreie Variante)
    3.) Wir tragen eine Art "Grundlast" auf dem Grundstück meiner Eltern ein, dass diese Grenze halt in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben wurde.

    Geht diese Variante 3.?
    Hat diese einen bestimmten Namen?

    Danke,
    Moritz
     
  2. #2 jodler2014, 18.09.2016
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    Baulast ..

    Variante 4 : Anderes Haus anschauen und dann ohne Erker bauen?

    Frage : Aus wie vielen Innen -/ Außenecken besteht der Erker ?
     
  3. #3 Basti2709, 19.09.2016
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    Genau Baulast eintragen lassen...wir dürften auch dank unser Nachbarn bis auf 2 Meter an die Grenze bauen. Auf der anderen Seite wäre zwar Platz gewesen, aber das Baufeld war dort Eingeschränkt und konnte nicht vergrößert werden.
     
  4. Jue01

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    Erker zählen möglicherweise nicht mit? Ich meine, mir ist so was im Kopf. Erkundige dich doch einfach beim Baurechtsamt
     
  5. #5 Andybaut, 13.11.2016
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    die Variante 3 nennt sich Baulast.
    Deine Eltern haben diese dann auf ihrem Grundstück.

    Die Baulast besagt, dass sie ihr Haus nicht so erweitern dürfen, dass sie mit ihren Abstandsflächen
    in diese Baulast (die nun auf ihrem Grundstück ist) hineinragen.

    Die Abstandsflächen können z.B. die Höhe der Grenzwand 10 * 0,2 sein. Das wäre dann eine Abstandsfläche von 2m.

    Wie groß die Abstandsfläche deiner Eltern ist, wäre in deren Lageplan einsehbar.
    Also: Die neue Baulast die du benötigst und die alte Abstandsfläche deiner Eltern dürfen sich nicht berühren.


    Von V2 würde ich tunlichst Abstand nehmen. Deine Eltern werden vermutlich vor dir sterben, deren Haus verkauft
    und der neue Eigentümer könnte den Rückbau deines Erkers fordern.
    Finger weg von solchen Mauschelein, wenn du noch lange zufrieden schlafen möchtest :-)
     
  6. #6 Corinna72, 14.11.2016
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    Zumindest in Bayern ist es so, dass untergeordnete Gebäudeteile die 3m Mindestabstand unterschreiten dürfen und zwar um bis zu 1m, so dass man bei einem Erker, der nicht mehr als ein Drittel der Wandlänge ausmacht bis zu 2 m ran darf.
     
  7. #7 Andybaut, 14.11.2016
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    da hat Corinna72 Recht.
    Ich habe hier erstmal nur die Breite vom Haus herangezogen.
    In BW kommt es auf die Breite des Erkers als solches an.
    Bei 6m² und 1m herausgezogen, wären das 6m für den Erker.
    Für BW zu breit. Hier würden 5m noch gehen.

    Wie das in deinem Bundesland ist, einfach mal kurz Landesbauordnung googeln.
    Den Paragpraphen mit "Abstandsflächen" suchen und dort Ausnahmen für Erker oder vorspringende Bauteile suchen
     
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