Wem gehört der Kanal - bzw. was ist ein Hausanschlusskanal?

Diskutiere Wem gehört der Kanal - bzw. was ist ein Hausanschlusskanal? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Forum und habe ein Anliegen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir weiter helfen....

  1. #1 Brookeschielt, 19.09.2016
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    Hallo zusammen,

    ich bin neu in diesem Forum und habe ein Anliegen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir weiter helfen.
    Vorgeschichte:
    Vor elf Jahren haben wir ein Haus im Sauerland (NRW) gekauft und saniert. Wir sind glücklich über unser Häuschen und die zentrale Lage im Ort. Neben dem Haus verläuft ein kleiner Fußgängerweg und wir grenzen direkt an einen kleinen Spielplatz. Soweit alles gut... Nach unserem Urlaub kamen wir nun nach Hause und uns erreichte ein Schreiben der Stadtwerke. Unterhalb unserer Straße wurde der Kanal erneuert und im Rahmen der Bauarbeiten wurde ein im Fußgängerweg verlaufender und baufälliger Kanal gefunden. Der Anschluß an den neuen Kanal haben die Stadtwerke erneuert und uns wurde mitgeteilt, dass uns der etwa 30 m lange Kanal im Fußgängerweg gehören würde und wir die Anschlußkosten zu tragen hätten. Im Fußgängerweg befindet sich in der Tat ein Gullideckel und beim Öffnen des Gullideckels habe ich dort einen (150 er Tonrohrzugang) entdeckt, der zu meinem Haus führt.

    Ich bin davon ausgegangen, dass der Kanal im Fußgängerweg der Stadt bzw. den Stadtwerken gehört und mir der Kanal vom Haus bis zum Gullideckelschacht. Die Stadtwerke argumentieren allerdings, dass es mein Kanal sei, da ich ja alleine am Kanal hänge....

    Ein Telefonat mit dem Vorbesitzer hat dann folgendes ergeben: Das Haus wurde im Jahr 1950 mit einer Sickergrube gebaut. Etwa zehn Jahre später kam der Kanal in die schmale Straße. Da dieser aber nichte sehr tief gebaut wurde, konnte mein Haus nicht direkt dorthin entwässern. Leichte Hanglage im Sauerland....
    Die Stadt hat daraufhin den Kanal im Fußgängerweg gebaut und die Mutter des Vorbesitzers hat den Anschluss bis zum Gullideckel beim Tiefbauer bezahlt. Belegen kann er das allerdings nicht. Da er Tiefbauingeneur ist, hörte sich dies schon sehr glaubhaft an...

    Bei der Stadt habe ich nachgefragt und mich erkundigt, ob ein Entwässerungsrecht auf dem grundstück des Fußgängerwegs eingetragen ist - wenn es mein Grundstück wäre, müsste es ja eingetragen worden sein. Dies ist nicht der Fall. Die Stadt schätze die Sachlage, so ein, dass der Kanal wohl ihr gehört. Rechtsverbindliche Aussagen macht dort allerdings keiner. Die Stadtwerke bleiben auf dem Standpunkt, dass mir der Kanal gehört, da es mein Hausanschluss wäre...

    Nun meine Frage - wem gehört der etwa 30 m lange Kanal im Fußgängerweg????
    Hat von euch jemand eine Idee oder kann mir weiterhelfen. Gerne kann ich euch noch eine Skizze oder Fotos zur Verfügung stellen, um die Sachlage besser zu verdeutlichen.

    Gruß
    brookeschielt
     
  2. #2 Tiefbaufotograf, 19.09.2016
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    Das Ihr die Anschlußkosten an den neuen Kanal zu tragen habt findest Du ungewöhnlich?

    Was ich mich frage: Gab es irgendwann einen Übergang der Besitzverhältnisse der öffentlichen Kanalisation von der Stadt auf die Stadtwerke?
     
  3. #3 Brookeschielt, 19.09.2016
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    Hallo und danke für die schnelle Antwort.

    Wenn es mein alleiniger Kanal ist, dann müsste ich zahlen - klaro.
    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass meine Entwässerung am Gullideckel bzw. am Schacht im Fußgängerweg endet und dort mein Übergabepunkt an den städtischen Kanal ist. Die 30 m zwischen dem Gullideckel und dem neuen Kanal in der Straße unterhalb liegen auf städtischen Grundstück und wurden von ihr beauftragt und bezahlt. Wann und ob die Kanaleigentumsrechte von der Stadt an die Stadtwerke übergegangen sind ist mir nicht klar....
    Eine Rechtsschutzversicherung, die ich auch nicht habe würde in einem Streitfall auch nicht zahlen - es sei denn die Versicherung ist älter als der Kanal.

    Übrigens liegt auf der anderen Seite des Fußgängerwegs noch ein unbebautes Grundstück, welches an den Kanalschacht im Weg angeschlossen werden könnte - aber auch mit Pumpen an die höher gelegene Straße.
    Alles irgendwie unklar....
    Gruß Brookeschielt

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  4. #4 Tiefbaufotograf, 19.09.2016
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    Zum genaueren Verständnis bräuchte man jetzt zumindest eine Lageskizze.

    Die haben 30m neuen Kanal für Dich gelegt? Oder nur das Stück vom Alten im Gehweg zum Neuen in der Straße? (so hatte ich es verstanden)
     
  5. #5 Brookeschielt, 19.09.2016
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    Ich mach mal eben eine Skizze...

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  6. #6 Brookeschielt, 19.09.2016
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    so... hoffe, das klappt
     
  7. #7 Brookeschielt, 19.09.2016
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    jetzt auch nochmal in besser lesbar - also meine Frage ist, wem gehört der mit grün eingezeichnete Kanal....?
     
  8. #8 Tiefbaufotograf, 19.09.2016
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    Ich fürchte, da ist etwas Recherche angesagt.

    Was besagt die Satzung der Stadtwerke und die des ehemaligen Tiefbauamtes? Was ergibt eine Suche in alten Unterlagen beim Katasteramt?

    Jede Stadt hat diesbezüglich eigene Bestimmungen. Als Beispiel sei Dortmund genannt. Dort gehört der Hausanschluss bis zum Hauptkanal den Hauseigentümer, während in Herne jede Leitung auf öffentlichem Grund der Stadt gehört.

    Es gibt also diesbezüglich keine allgemeingültige Aussage.

    Wie teuer soll denn diese Erneuerung sein, wenn ich fragen darf?
     
  9. #9 Brookeschielt, 19.09.2016
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    So vielen Dank...

    Die Entwässerungssatzung besagt unter Punkt 7:
    "Anschlussleitungen:
    Unter Anschlussleitungen im Sinne dieser Satzung werden Grundstücksanschlussleitungen und Hausanschlussleitungen verstanden.
    a) Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen von der öffentlichen Sammelleitung bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks.
    b) Hausanschlussleitungen sind Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, wo das Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.
    Bei Druckentwässerungsnetzen ist die Druckstation (inklusiv Druckpumpe) auf dem privatem Grundstück Bestandteil der Hausanschlussleitung"

    Aber was sagt mir das?

    Der Vorbesitzer des Hauses sprach von etwa 100€ Sanierungskosten pro laufendem Meter. Da der Weg sehr schmal ist und dort nur schwer mit Baggern gearbeitet werden kann gehe ich von deutlich höheren Kosten aus...
    Gruß und nochmals DANKE für deinen Einsatz...
    brookeschielt
     
  10. #10 Brookeschielt, 19.09.2016
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  11. #11 Tiefbaufotograf, 19.09.2016
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    Das sieht gar nicht wie 30m aus, allerdings sieht man auch nicht, wie breit die Straße ist. 100€ pro lfsm kommt mir auch recht günstig vor, 200€ wäre allerdings viel.

    Es muss also nur saniert, nicht erneuert werden. Dann war das Wort baufällig wohl etwas übertrieben.

    Du wirst nicht darum herum kommen, den tatsächlichen Besitzer zu ermitteln. War es einst das Tiefbauamt, dann sind es jetzt die Stadtwerke, auch wenn sie nichts von ihrem Glück wissen.

    Wenn die Mutter des Vorbesitzers aber das Stück Kanal aus eigener Tasche bezahlt hat, dann spricht doch wohl alles dafür, dass das jetzt Dein Kanal ist.

    Viel Spaß beim Grübeln, das sieht auf den zweiten Blick irgendwie nicht wirklich gut dür Dich aus.
     
  12. #12 Brookeschielt, 19.09.2016
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    Ob saniert oder Erneuerung des Kanals steht noch nicht fest. Lässt sich erst nach einer Begutachtung sagen. Da ich aber nicht weiß, ob mir der Kanal wirklich auch gehört habe ich mich darum bisher nicht gekümmert...

    Die Mutter des Vorbesitzers hat lediglich den Anschluss vom Haus bis zu diesem Gullideckel bezahlt - den Kanal in diesem Weg wurde von der Stadt angelegt und bezahlt...

    Gruß Brookeschielt

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  13. #13 Tiefbaufotograf, 19.09.2016
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    Wenns meiner wäre, ich würde mich wehren.

    Ich stünde auf dem Standpunkt, dass die Stadtwerke beweisen muss, dass der Kanal Dir gehört, obwohl er auf öffentlichem Grund liegt. Du solltest Dir aber fachkundigen Rat einholen, wenns ernst wird. Wie gesagt, ist vieles regional anders geregelt, da wirst Du hier keine befriedigende Antwort erhalten.

    Ich wäre Dir aber dankbar, wenn Du hier dann mal schreibst, wie die Sache ausgegangen ist.
     
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