Gewährleistung verlängrt sich oder nicht?

Diskutiere Gewährleistung verlängrt sich oder nicht? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, Ich habe eine kurze Nachfrage. Am 01.04.2016 hatten wir offiziell Hausübergabe gehabt. in noch nocht einmal 3 Monaten hat...

  1. #1 Bau2015, 27.09.2016
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    Hallo liebes Forum,
    Ich habe eine kurze Nachfrage. Am 01.04.2016 hatten wir offiziell Hausübergabe gehabt. in noch nocht einmal 3 Monaten hat sich der Kompressor unser Heizungsanlage geschrottet. Kosten hätten sich auf 3500 euro belaufen.
    Nun sagte man mir auf Nachfrage das sich dennoch die 5 Jahre Gewährleistung nicht verlängert.
    Nun stellt sich für mich aber die Frage: es wurde ein nagel neues Teil im Wert von 3500 Euro eingebaut, was wäre wenn das nach 4 Jahren und 9 Monaten passiert wäre. dann habe ich nur noch 3 Monate Gewährleistung und dann ist vorbei?
    Kann da jemand Licht ins dunkle bringen?
    Liebe Grüße und Danke
     
  2. #2 Achim Kaiser, 27.09.2016
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    Wenn das nach 4 Jahren und 9 Monaten passiert schreit der Hersteller "Verschleiss" und du darfst beweisen dass der "Mangel" schon zum Zeitpunkt der Abnahme gesetzt war.

    Gewährleistung ist keine Garantie und auch keine Vollkaskoversicherung .... Goockle beide Begriffe dann wird der Unterschied klar.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 jodler2014, 28.09.2016
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    Und da man mittlerweile in der Lage ist die Betriebsstunden womit auch immer auszulesen , steht am Ende eine Summe an , die den bestimmungsgemäßen Gebrauch dokumentiert ....
     
  4. lego86

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    Du hattest doch keine Kosten dadurch. Wieso sollte sich die Gewährleistung verlängern. Hättest du das teil gekauft...okay aber so.?

    Wenn bei meinem PC die CPU nach 1 Jahr kaputt ist und die mir als Garantie / Gewährleistung einen neuen einbauen, dann hab ich doch nicht neue Gewährleistung. Es gilt immer das Kaufdatum / Übergabedatum
     
  5. #5 Bau2015, 29.09.2016
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    ich habe dieses teil gekauft indem ich ein Haus gekauft habe.
    Ich glaube man versteht mich falsch.
    Ich habe über die Hausbaufirma eine Gewährleistung von 5 Jahren. Wenn die 5 Jahre rum sind und es passiert etwas muss ich alles selbst tragen.
    Nun war es aber so das nach Einzug 2 Monate später schon etwas großes kaputt war und es zwangsmäßig ausgetauscht werden musste.
    Was passiert wenn das jedes Jahr 1 mal kaputt geht. nach 5 Jahren darf ich das dann selbst zahlen? kann ja nicht sein... oder etwa doch?
     
  6. lego86

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    Ja genau,

    Gewährleistung ist 5 Jahre und nach 1 Jahr kommt die beweilastumgehr. Dann musst du sogar belegen das der Fehler von anfang an da gewesen ist. Im ersten Jahr ist der Verkäufer in der Beweilast und müsste belegen das es nicht von anfang an da war.

    Wenn das teil 4 Jahre läuft und dann kaputt geht hast du doch auch nicht auf einmal insgesamt 9 Jahre Gewährleistung darauf. Ab kauf bis Datum X gilt die Gewährleistung und da verlängert sich nix.
     
  7. lego86

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    Wie soll das denn gehen. Nach 4 Jahren geht ein teil kaputt und wird ausgetauscht. beginnt dann die gewährleistung neu? also sind wir schon bei 9 Jahren. Wenn dann nach 8 jahren das teil kaputt geht beginnt es wieder neu? Dann sind wir bei 13 Jahren.........das ist also totaler quatsch.

    Außerdem hast du nach 3 nachbesserungen (das gleiche teil betreffend) das Recht auf Wandlung. Ist es also die Heizung eine "Montagsproduktion" hast du nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen das Recht auf Wandlung, sprich anderes Gerät.
     
  8. #8 Jürgen V., 29.09.2016
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    @Lego86 es sind nicht 1 Jahr es sind 6 Monate! Tante google fragen nach Beweislastumkehr.
     
  9. lego86

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    stimmt, hab ich mich vertan
     
  10. #10 Bau2015, 30.09.2016
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    Ok alles klar dann weiß ich Bescheid. Vielen lieben dank
     
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