Reihenfolge Werkvertrag Baufinanzierung

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  1. Minion

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    Hallo,

    wir möchten gerne ein Haus auf unserem Grundstück bauen. Wir waren jetzt bei der Interhyp und haben uns dazu beraten lassen und die Mitarbeiterin hat uns zwei Angebote ausgedruckt und hat gesagt, dass die Finanzierung kein Problem wäre.
    Allerdings kann man einen Darlehensvertrag erst dann unterschreiben wenn komplette Unterlagen vorliegen (Berechnung umbauter Raum, Baupläne usw.). Wir müssten also erst den Hausbauvertrag unterschreiben und die Baufirma könnte dann mit dem Bauantrag anfangen und uns die erforderlichen Unterlagen für die Bank geben. Sollte die Finanzierung dann aber plötzlich doch nicht klappen, dann hätten wir schon den Hausvertrag unterschrieben. Ist das die richtige Vorgehensweise?
    Wie macht man das richtig?

    LG
    Sabine
     
  2. #2 tibo1000, 28.09.2016
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    Da kann man in der Regel einen Zusatz vereinbaren, dass man von dem Werkvertrag zurücktreten kann, wenn die Finanzierung nicht klappt.

    Bei uns war es genauso. Erst Werkvertrag unterschrieben, dann Finanzierung.

    Mein Tipp ohne Berücksichtigung der aktuellen Zinslage: Finanzierung so spät wie möglich abschlißen, wenn das Geld benötigt wird. Erst dann läuft die bereitstellungsfreie Zeit. Wenn diese aber großzügig lang ist, dann ist es egal wann abgeschlossen wird.
     
  3. #3 msfox30, 28.09.2016
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    Bei uns war es so:
    Beides (Finanzierung und Werkvertrag) liefen parallel.
    - unsere GÜ hat uns ein Angebot gemacht. -> Damit kannten wir den Preis
    - von unserem GÜ haben wir den Werkvertrag als Entwurf bekommen (incl. Pläne, etc)
    - Den Entwurf des Werkvertrag, Pläne, Angebot haben wir der Bank geschickt.
    - Darauf haben wir die Antragsunterlagen für die Finanzierung bekommen und am 14.11.2015 unterschrieben.
    - Am 16.11.2015 haben wir dann den Werkvertrag unterschrieben und die Kopie dann bei der Bank (DSL - Bank) nachgereicht.
    (Also erst Finanzierung gesichert und dann Werkvertrag unterschrieben.)

    Für die Pläne gab es eine Vereinbarung mit dem GÜ. Ein Planungsbüro hat diese erstellt und wenn wir den Vertrag nicht unterschrieben hätten, hätten wir 1000€ für den Aufwand gezahlt.
    Im Werkvertrag haben wir einen Auflassungsvermerk drin, dass, wenn der Bauantrag nicht genehmigt wird, gegen uns keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem GÜ gelten gemacht werden können. Im Werkvertrag stand nämlich, wenn wir zurücktreten, müssen wir 20% der Restsumme zahlen. Bis zum Bauantrag ist dies aber nicht erfüllt.
     
  4. Minion

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    bei uns ist noch das Problem, dass unsere Baufirma erst ein Bodengutachten macht und sich dadurch auch noch die Baukosten ändern könnten. Wir müssten uns, wenn wir die Finanzierung vorher machen, schon auf eine Kreditsumme einigen ohne genau zu wissen ob uns durch den Baugrund noch höhere Kosten entstehen könnten. Wir wissen auch nicht ob wir ohne Werkvertrag schon so genaue Unterlagen bekämen (umbauter Raum z.B.).

    Gruß
    Sabine
     
  5. #5 msfox30, 28.09.2016
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    Ja, so sind wir auch erst ran gegangen. Aber der Berater vom Bauherrenschutzbund hat uns da geholfen :-).
    Und zwar:
    Gibt das Bodengutachten SELBST in Auftrag!
    Dieses Bodengutachten gibst du dann der Baufirma und lässt dir auf dieser Basis die Gründungskosten mit im Angebot ausweisen - sofern vorhanden. Das Baugrundgutachten wird quasi Bestandteil des Angebotes und des Vertrages. Somit läufst du nicht Gefahr, dass die Baufirma dir irgendeinen Preis diktieren kann!
    Bei uns kam zum Beispiel heraus, dass wir einen Bodenaustausch von 1,20m machen mussten. Unser GÜ hatte im "Standard" nur 30cm" drin. Somit wußten wir und auch die Bank im Vorfeld, das es teurer wird!

    Das Baugrundgutachten kostet zwar etwas, aber die Kosten hast du ja sowieso. In diesem Fall vorher, aber mit der der Gewissheit, auf dieser Basis den Preis zu kennen.

    Zu den Unterlagen:
    Ja, die Unterlagen haben wir auch ohne Werkvertrag bekommen. Wie geschrieben, auf der Basis, dass wenn wir nicht unterschreiben, den Aufwand i Höhen von 1000€ Zahlen müssen.
     
  6. #6 msfox30, 28.09.2016
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    ...und auch wenn wir bei dem GÜ nicht unterschrieben hätte, so hätte wir zwar bezahlt, hätte die Unterlagen und es wäre einfach gewesen damit zu einem anderen GÜ zu gehen.
     
Thema: Reihenfolge Werkvertrag Baufinanzierung
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