Mindestabstand EFH zu Nebengebäude (Hobbywerkstatt)

Diskutiere Mindestabstand EFH zu Nebengebäude (Hobbywerkstatt) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Wir sind gerade in der Anfangsphase unserer Planung für unser Einfamilienhaus in Bayern. Wir möchten dazu noch folgende...

  1. #1 bigmasterbe, 29.09.2016
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    Hallo zusammen!

    Wir sind gerade in der Anfangsphase unserer Planung für unser Einfamilienhaus in Bayern.
    Wir möchten dazu noch folgende Gebäude bauen: Doppelgarage, Hobbywerkstatt zum privaten Basteln und einem Lagerraum(Schuppen) zum Holzlagern, Autoanhänger etc. Ich habe ein Bild zur aktuellen Planung mal hier angefügt mit der Beschriftung der wichtigen Maße. Bevor wir zum Architekten gehen, wollten wir uns schon mal grob vorab Gedanken über die Aufteilung machen.

    Um eine möglichst hohe Variabilität zu haben, möchten wir die Garage, Hobbywerkstatt und evtl. Lagerraum (Schuppen) aneinander bauen und mit Türen verbinden. So hat man auch mal die Möglichkeit, die Garage fürs Werkeln mit zu benutzen.

    Ich habe mich bereits in die Bayerische Bauordnung eingelesen, bin aber in Bezug auf einen Mindestabstand zwischen dem Wohnhaus und der Werkstatt (Maß B in der Zeichnung) nicht schlau geworden. Meist kann man nur Abstandsfächen zur Grundstücksgrenzen finden, jedoch nicht zwischen den einzelnen Gebäuden innerhalb des Grundstücks.

    Es wird auch auf die Brandschutzverordnung verwiesen. Hier habe ich das so verstanden, dass ein Abstand von 5 Metern einghalten werden muss, unter bestimmten Vorraussetzungen (nicht brennbare Aussenwand, was bei uns gegeben sein sollte) auch nur 4 Meter.

    Unsere große Frage wäre nun, wie genau dieser Abstand zwischen Wohnhaus und Werkstatt geregelt ist. Kennt sich hier jemand aus? Wäre es auch möglich, den Abstand noch weiter zu verringern auf 3,5 Meter? Bezüglich Belichtung hätten wir selber kein Problem damit. Für die Werkstatt planen wir die Fenster im Westen und Norden zu platzieren.

    myBauplatz_Abstandsflaechen_Schema.jpg

    Prinzipielles Ziel ist es, das Haus möglichst weit in die Nord-Ost-Ecke zu plazieren, um im Süden und Westen möglichst viel Rasenfläche zu erhalten. Da eine Hobbywerkstatt nach der Bauordnung als Aufenthaltsraum dient, darf diese leider nicht an die Grenze gebaut werden und muss mindest 3 Meter Abstand davon haben. Deshalb habe ich sie 3 Meter unterhalb der Nord-Grenze platziert. Garagen unter 50 qm dürfen an die Grenze gebaut werden, auch Lagerräume (siehe Zeichnung). Das Grundstück ist von allen vier Seiten mit privaten Grundstücken umgeben, eine private Zufahrtsstraße führt im Süd-Osten an das Grundstück heran.


    Gibt es an der aktuellen Planung mit einem Abstand B = 3,5 Meter bzw. B=4 Meter etwas auszusetzen bzw. zu beachten? Sprich, muss man dann hier bestimmte Brandschutzvorrichtungen etc. einplanen?

    Ich würde mich freuen, falls uns jemand zu dieser komplizierten Fragestellung ein paar Tips geben könnte.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Viele Grüße

    Bigmasterbe
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 29.09.2016
    Onkel Dagobert

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    Also an eurer Stelle würde ich jetzt zum Architekten gehen. Sagt ihm einfach was ihr möchtet (also Garage, Werkstatt, usw.) und wo ihr das Haus plaziert haben möchtet. Um aus dem ganzen dann eine vernünftige Aufteilung zu machen ist genau die Arbeit eines Architekten. Wenn ihr ihm schon etwas vorgebt dann könnte es passieren dass er nur eure Ideen umsetzt ohne eigene kreative Gedanken. Und genau diese sollte sich der Architekt machen.

    Zum Thema Werkstatt an die Grenze:
    Wenn das wirklich nur eine Hobbywerkstatt werden soll, ist die Frage ob die auch im Bauantrag so tituliert werden sollte. Warum nicht einfach (zum Beispiel) eine 3-fach-Garage an die Grenze? Ist natürlich nich ganz im Sinne des Erfinders (der Bauordnung), aber solange sich die Arbeiten im privaten Bereich bewegen kann ich mir nicht vorstellen dass sich da irgendjemand beschwert, wobei das natürlich immer theoretisch möglich ist. Auch dies sollte ein ortskundiger Architekt abschätzen können

    Bei uns in der Gegend kenne ich kaum eine Gargage die wirklich nur als Garage genutzt wird
     
  3. #3 bigmasterbe, 29.09.2016
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    Hallo Onkel Dagobert,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Du hast recht, der Architekt sollte das auf jeden Fall klären können. Wir wollen uns ebens selbst erst mal ein paar Ideen durch den Kopf gehen lassen. Bin der Meinung, so etwas muss immer mit der Zeit reifen. Man macht sich Gedanken, nach einiger Zeit hat man eine neue Idee und verwirft die alte wieder oder modifiziert sie. So zumindest habe ich das immer gemacht. Und diesen langwierigen Prozess möchte ich dem Architekten nicht zumuten ;-)

    Zum Thema Werkstatt an die Grenze: ich habe diesbezüglich schon einiges hier im Forum gelesen und habe den Eindruck gewonnen, dass dies schon eine gravierende Nutzungsänderung darstellt und das Bauamt hier sehr streng ist. Zumindest muss man sich dann extrem gut mit seinen Nachbarn stellen... ;-) Ausserdem wäre das in unserem speziellen Fall nicht ganz glaubwürdig: Eine Doppelgarage und daneben noch mal eine große Garage, in die man aber nur durch eine Zwischentür kommt...

    Zum eigentlichen Thema zurückzukommen. Wenn der Abstand zwischen Werkstatt und Haus nicht allzu groß sein muss, kann man ja oben noch die 3 Meter Grenzabstand der Werkstatt noch verkraften. Wenn aber oben im Norden zu den 3 Meter Grenzabstand noch 5, 6 oder mehr Abstand zwischen Haus und Werkstatt hinzukommen, dann rückt das Haus dann doch etwas zu weit nach Süden :-(
    Also wie gesagt, wenn dieser Abstand auf 3 oder maximal 4 Meter minimiert werden kann, wäre das für uns schon super.

    Viele Grüße
     
  4. #4 bigmasterbe, 30.09.2016
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    Sonst niemand Erfahrung über Brandschutzabstände von Gebäuden im privaten Bereich?
     
  5. #5 Onkel Dagobert, 30.09.2016
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    Kann ich leider nicht mit dienen. Kenne mich in Bayern bzw. in der BayBO nicht aus.
     
  6. #6 bigmasterbe, 30.09.2016
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    Wie ist es denn in anderen Bundesländern?
     
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