Grundsteuer und Einheitswert usw. ---> automatisch?

Diskutiere Grundsteuer und Einheitswert usw. ---> automatisch? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin moin, ich habe folgende Frage: Wir sind nun 8 Monate im Haus. Ich frage mich ob und wann das Verfahren zu Ermittlung der Grundsteuer B...

  1. #1 petermueller, 23.10.2016
    petermueller

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    Moin moin,

    ich habe folgende Frage: Wir sind nun 8 Monate im Haus. Ich frage mich ob und wann das Verfahren zu Ermittlung der Grundsteuer B anläuft? Bislang zahlen wir nur Grundsteuer A (also nur auf das unbebaute Grundstück).

    Die Stadt ist die Tatsache, dass wir eingezogen sind (die Bauphase somit also abgeschlossen ist) bescheid. Ich war bislang der Meinung, dass das Verfahren zu Steuerermittlung von der Stadt angestoßen wird? Mittlerweile bin ich mir da nicht sicher. Muss ich dem Finanzamt sagen, dass ich bitte bitte die höheren Steuern zahlen möchte?

    Was passiert wenn ich mich nicht rühre? Wie lange können die rückwirkend Steuern ziehen?

    Nebenbei: Kann ich das Ergebnis der Einheitswertermitlung (oder wie das heißt) irgendwie nach unten ziehen? Kommen die raus und gucken sich an ob ich Laminat oder Parkett habe und wie meine Elektroanlage und mein Garten aussehen?

    Peter
     
  2. #2 C. Schwarze, 26.10.2016
    C. Schwarze

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    G´Morgen,
    keine Bange, du wirst zahlen dürfen.
    Die Grundsteuer wird m.W. nur einmal jährlich festgesetzt und der Bescheid kommt Januar/Februar raus.

    das nebenbei,
    das sollte wohl keine Aufforderung zu Steuerhinterziehung sein? aber nun, der Einheitswert wird mit HIlfe der Entstehungskosten ermittelt....angenommen du baust dein Haus nach EnEv, also schlechter als möglich, wird der einzelne Multiplikator kleiner.
    Wenn du gierig nach Förderung warst und einen KfW Antrag gestellt hast, haste ein höherwertiges Haus, mit höheren Erstellungskosten.
    Einmal durch das Material, die Berechnungen und das Honorar und höheren Kredit.
    Darfst das ganze also in die Zukunft doppelt zurück zahlen, was Vater Staat dir gegeben hat.

    bauste nach EnEv, aber dämmste den Keller selbst, oder erhöhste hier und da die Dämmung steht das eben nicht auf dem Papier.
    Und nur was auf Papier steht kann in die Rechnung einfließen.

    aber die Berechnungsgrundlage wird demnächst eh geändert.
    Dann fließen auch Bodenrichtwerte, also die Lage sprich Verkehrswerte eine Rolle.

    und dann nimmt die nächste Gentrifizierungswelle ihren Lauf.
    (der EZB Nullzins alleine reicht ja nicht)

    Beispielberechnungen für die Reform hatte mal Haus & Grund errechnet und am Ende war sie für ein Reihenhaus in Ruhrgebiet verdreifacht worden(finde jetzt aber den Link nicht)

    http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...rchtet-teure-grundsteuer-reform-14450019.html

    auf so eine Berechnung für eine, wie hier im Forum, manche 140-190qm² KfW55 Hütte im Speckmantel einiger Städte wäre ich echt gespannt

    und dann kommen wieder große Augen, weil man im Jahre 2015/16 nicht gewußt hatte, was kommt.

    "Wie teuer das würde, zeigt unsere Beispielrechnung. Für ein Reihenhaus im Rhein-Main-Gebiet mit 140 Quadratmeter Wohnfläche und 295 Quadratmeter Grundstück könnte die Grundsteuer von 256 Euro auf über 2000 Euro steigen."
    Quelle:
    http://www.wiwo.de/finanzen/steuern...ommt-die-reform-der-grundsteuer/11073870.html
     
  3. #3 msfox30, 26.10.2016
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    Was passiert wenn ich mich nicht rühre?
    Ersmal nix. Du bist deiner Pflicht nach gekommen und hast euren Neubau gemeldet. Die Stadt muss dir nun einen "Anhörungsbogen" schicken, wo die Daten zum Haus eintragen musst. Daran wird der Einheitswert berechnet.
    Daaann hast du aber immer noch keinen Grundsteuerbescheid. Die Stadt muss die Daten ans Finanzamt (elektronisch oder manuell) übermitteln und die Stellen dir den Grundsteuerbescheid zu.
    Ich kenne jemanden (nicht ich), wo die Übermittlung der Daten ans FA bis heute nicht erfolgte. Somit wurde auch die Steuer nicht erhöht.

    Auch bei unserem Kauf des Grundstückes hat es lange (über 1 Jahr) gedauert, bis die Stadt den neuen Eigentümer ans FA gemeldet hat. Im nächsten Jahr bekam der alte Eigentümer noch immer den Bescheid. Nach meiner Rückfrage beim FA hieß es: "Wir haben keine anderen Daten... Muss die Stadt uns melden...."

    Wie lange können die rückwirkend Steuern ziehen?
    Das sollten 5 Jahre sein.
     
Thema: Grundsteuer und Einheitswert usw. ---> automatisch?
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