Rückbau Dachgeschoss

Diskutiere Rückbau Dachgeschoss im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, bin völlig neu hier und absoluter Laie. Falls im falschen Forum - dann bitte verschieben. Wir haben ein Haus EG+ OG geerbt (Bayern)...

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    Hallo,

    bin völlig neu hier und absoluter Laie. Falls im falschen Forum - dann bitte verschieben.

    Wir haben ein Haus EG+ OG geerbt (Bayern) und möchten nun das ausgebaute DG soweit zurückbauen, dass es keine Wohnräume mehr sind (hat sich jetzt rausgestellt, dass das DG ein Schwarzbau von vor 30 Jahren ist).
    Das Bauamt hat noch keine Kenntnis davon, und so sollte es auch bleiben...

    Wann gilt ein DG als nicht mehr ausgebaut?
    Heizung raus? Wasser und Elektro raus?
    Wenn ja wo genau? (im DG oder Oberkante OG)
    Kann man das irgendwo nachlesen?

    Danke schon mal für jeden Hinweis!
     
  2. #2 Corinna72, 29.10.2016
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    Hier musst Du ein paar Sachen unterscheiden.
    Nur weil keine Baugenehmigung vorliegt, muss das DG noch lange nicht illegal sein. Sofern es nämlich die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung erfüllt und keinen öffentlich rechtlichen Vorschriften widerspricht, kannst auch jetzt noch nachträglich einen Bauantrag stellen.
    Wenn Du mal nähere Angaben reinstellst, kann man das vielleicht sogar hier abklären, ob das möglich ist.

    Ansonsten halt mal einen Architekten fragen, den Du kennst, oder der in der Nähe wohnt.
     
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    In den Bauplänen von 1926 wurde damals nur EG * OG genehmigt. DG war ein Trockenraum/Speicher.
    Etwa 1988/89 wurde das DG zu einer abgeschlossenen WE ausgebaut. Aber nichts genehmigt/beantragt.

    In diesem Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Nach Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl wäre das DG aber schon genehmigungsfähig.

    Ich habe bereits mit einem Bauingenieur Kontakt aufgenommen. Dieser hat das Objekt u.a. zur Beurteilung der Bausubstanz besichtigt. Dabei hat er feststellt, dass im DG der erste Rettungsweg eine zu schmale Holztreppe ist und der 2. Rettungsweg fehlt.
    Das Gebäude sei nun Gebäudeklasse 3 und die Holztreppe vom EG ins OG brandschutztechnisch auch nicht mehr erlaubt.
    Sollte jetzt nachträglich die Genehmigung eingeholt werden, wären auch noch Wärmeschutz, Dämmung, Trittschalldämmung etc. betroffen.
    Das hört sich nach ziemlich viel Geld an...

    Aus diesem Grund habe ich mir für mich so überlegt, ob nicht der Rückbau die einfachste, schnellste und kostengünstiste Lösung wäre.

    Feuerhemmende Tür anbringen, zusperren und Schlüssel wegwerfen wird wohl nicht funktionieren:fleen
     
  4. #4 Gast34826, 29.10.2016
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    Gast34826 Gast

    Offensichtlich nutzen Sie die Räume nicht für Wohnzwecke.
    Damit entfällt die Gefahr für Menschen und folgerichtig die Anforderung für den Brandschutz.

    Brandschutz dient den Menschen, nicht der Baubehörde.

    Ich meine:
    Türe schliessen und fertig.
     
  5. #5 Gast943916, 29.10.2016
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    bla bla bla
    wenn das DG ausgebaut ist, hat es auch den Vorschriften zu entsprechen, ob genutzt oder nicht

    :28:
     
  6. #6 jodler2014, 29.10.2016
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    ..es soll ja nicht mehr ausgebaut sein und kein Wohnraum mehr sein..

    Nutzungsänderung sollte im Baugesuch an oberster Stelle stehen

    Und da ist die hölzerne Treppe das kleinste Problem
     
  7. #7 jodler2014, 29.10.2016
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    Sorry , bitte #6 überlesen ,weil ja kein Kontakt zum Bauamt gewünscht ist..:shades

    Und das Alles am Rande der Illegalität ,auch wenn es verjährt ist.

    Gschmäckle hats schon
     
  8. #8 Gast34826, 30.10.2016
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    Nachlesen in LBO $ 2 Aufenthaltsräume.
     
  9. #9 Gast34826, 30.10.2016
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    Ich darf mit meinem Dachraum tun und lassen was ich will, solange Dieser nicht der Nutzung als Aufenthaltsraum für Menschen dient.
     
  10. #10 Corinna72, 30.10.2016
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    Unsinn, ein Schwarzbau verjährt nicht!
     
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    Danke erstmal für eure Antworten.

    Das Problem an der ganzen Sache ist, dass das DG sehr wohl bewohnt ist.

    Der Mieter des DG (gleichzeitig auch Mieter des OG) hat sich vom damaligen Eigentümer die Erlaubnis geholt, das DG ausbauen zu dürfen und sich im Gegenzug dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern, ob Genehmigungen, Anzeigen etc. erforderlich sind. Das hat er anscheinend nicht gemacht.

    Aber jetzt ist es so wie es ist.

    Ich werde dem Mieter jetzt die Nutzung des DG wg. fehlendem Brandschutz untersagen und ihn auffordern das DG zurückzubauen.

    Deshalb meine Eingangsfrage: Wie weit muss das alles zurückgebaut werden, damit es kein Wohnraum mehr ist?
     
  12. #12 Gast943916, 30.10.2016
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    ich würde erst mal einen Fachanwalt befragen...
     
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    Hab ich schon. Daher Nutzungsuntersagung...

    Aber bei der genauen Definition "Wann gilt ein DG aus ausgebaut" äußern sich Fachanwalt und Bau-Ingenieur beide nicht konkret...

    Deshalb meine Frage hier in die Expertenrunde.
     
  14. #14 ArgProp1, 17.01.2017
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    Jeder war mal unwissend!
    Hängt die Genehmigung des Dachausbaus nicht direkt an der BauO wie Corinna72 bereits schrieb?
    ... also wenn das, was für den Dachausbau gemacht wurde, genehmigungsfrei war, ist es m.E. kein Schwarzbau. Nutzung in Deinem Bsp. dann entsprechend nicht als Wohnraum.
    Bitte korrigiert mich, falls ich das falsch sehe
     
  15. #15 Andybaut, 17.01.2017
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    das DG darf ausgebaut sein, aber nicht als Wohnraum genutzt werden.
    Baurechtlich ist das DG genehmigt. Aber eben nicht als Wohnraum.
    Von daher reicht es durchaus die Türe zu schließen.

    Aber im Schadensfall musst du nachweisen, dass nicht doch eine Wohnraumnutzung stattgefunden hat,
    falls jemand im DG zu Schaden kommt.
    Du kannst es also privat regeln.
    Sollte jemand vom Amt einen Nachweis über die Nutzung des Daches wünschen,
    müsstest du mit dem Amt klären wie dieser Nachweis stattzufinden hat.

    Es gibt aber keine Definition in dem Sinne:
    Ein Geschoss ist keine Wohnung, wenn kein WC, kein Bad, keine Küche etc. vorhanden ist.
    Zum Wohnen würde ja schon eine täglich aufgeblasene Luftmatratze genügen.
     
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    @Andybaut:
    Danke für die Info. Dann werde ich dafür sorgen, dass dort nicht mehr gewohnt wird und das mit dem Rückbau erstmal zurückstellen.
     
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