Aushub zu tief, Mehrkosten für Aufschotterung

Diskutiere Aushub zu tief, Mehrkosten für Aufschotterung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Heute flatterte mal wieder eine Rechnung ins Haus, die Mehrkosten für eine Aufschotterung ausweist, weil die Baugrube ein wenig zu tief ausgehoben...

  1. noi76

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    Heute flatterte mal wieder eine Rechnung ins Haus, die Mehrkosten für eine Aufschotterung ausweist, weil die Baugrube ein wenig zu tief ausgehoben wurde.

    Den Aushub haben wir direkt vergeben nach Vorgabe unseres Bauleiters vom GÜ. Den Rohbauer, der die Aufschotterung gemacht hat, hat der GÜ beauftragt.

    Der Aushubunternehmer ist voll bezahlt, der Vermesser auch. Die Kosten sind nicht angezeigt, sondern jetzt, nach 6 Monaten durch den Rohbauer in Rechnung gestellt worden. Folglich können wir nicht mal irgendwelche Rechnungen kürzen, wenn man sagen würde, der Aushub-Unternehmer hat sich nicht an die Vorgabe gehalten.

    Wie verhält es sich üblicherweise mit solchen Mehrkosten? Grundsätzlich bin ich ja bereit, Arbeit die geleistet wurde, zu zahlen. Aber beim Aushub effektiv mehr für zuviel, um es dann wieder auf meine Kosten aufschottern zu lassen.... :boxing

    Mario
     
  2. #2 Baufuchs, 25.04.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Typisches Schnittstellenproblem

    Es ist zu fragen:
    1.) War die Höhenangeba des GÜ für den Aushub korrekt?
    2.) Haben Sie es korrekt an den Erdbauer weitergegeben?
    3.) Hat der Erdbauer sich daran gehalten?

    Schon die Beantwortung/Nachweis zu diesen Fragen wird schwierig.

    Abgesehen davon: Warum hat der GÜ nicht sofort den zu tiefen Aushub beanstandet?
     
  3. noi76

    noi76

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    Wir haben dem Erdbauer nur ein Angebot über Mengenpreise unterschrieben. Die Höhen hat er vom Bauleiter bekommen. Da ich dabei war, weiß ich, dass es die Pläne und ein Höhenbezugspunkt vom Vermesser war.

    Angemeldet hat niemand irgendwas. Die ausgehobenen Mengen wurden durch den Bauleiter (GÜ) geprüft und für gut befunden und sind schon lange bezahlt.

    Ich nehme an, das der Rohbauer erst jetzt die Baustelle fertig abgerechnet hat und der GÜ diese Kosten nicht übernehmen wollte und so wurden sie halt uns geschickt, da wir für Verfüllungen ja vertraglich zuständig sind. Da es "nur" um 900 EUR geht, ist es verschmerzbar, aber ärgerlich.

    Hätte der Erdbauer sich an die Höhen gehalten, so hätte der BU nicht aufschottern müssen. Da hätte uns der BU aber wenigstens anzeigen müssen, was er nicht getan hat. Der BU hat natürlich wiederrum die Leistung erbracht, für die er eigentlich auch nix kann. Schwierige Situation, ich weiß nicht so richtig, wer hier diesen schwarzen Peter überhaupt bekommen sollte und wie ich mich aufstellen kann.

    Mario
     
  4. noi76

    noi76

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    So, ich habe nun noch einmal Studium der Unterlagen betrieben. Grundsätzlich ist laut Vertrag bei uns eine 10cm Sauberkeitsschicht unter der Dämmung/Bodenplatte enthalten. Der Tiefbauer hatte trotz Vermessungspunkt wohl für 23cm Platz gesorgt (im Mittel). Das hat man natürlich nicht gesagt, sondern jetzt erst die Rechnung über diese 13 Mehr-cm und noch einiges anderes geschickt. Da nach 6 Monaten ohne Ankündigung natürlich schon längst alles in der Richtung bezahlt ist, kann ich schwer jemanden direkt in die Pflicht nehmen (Aushub / Rohbau / Vermesser).

    Wie kann in so einen Fall eine übliche Vorgehensweise ausgehen. Oder mal anders rum gefragt. Ist es denn nicht quasi zwingen, dass das mit den 10 cm nix werden kann, weil der Tiefbauer nicht so genau arbeiten kann?

    Für helfende Hinweise besten Dank,
    Mario
     
  5. noi76

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    So. Nach einem Blick in die VOB werden wir die Rechnung zurückweisen. Die Mehrkosten waren zwar zur Auftragserfüllung erforderlich, wurden jedoch nicht unverzüglich angezeigt. Somit konnten wir nicht ermitteln, ob der Tiefbauer die Mehrkosten verschuldet hat oder der Bauleiter, oder der Vermesser oder eben wir.
     
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