Was gehört zu einer Baustelleneinrichtung und muss diese auch wieder entfernt werden?

Diskutiere Was gehört zu einer Baustelleneinrichtung und muss diese auch wieder entfernt werden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in die Runde, ich habe mir einen Anbau ans Haus erstellen lassen. Ein Posten im Vertag bzw. der Rechnung war hier auch die...

  1. #1 herrsten, 09.11.2016
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    Hallo in die Runde,

    ich habe mir einen Anbau ans Haus erstellen lassen. Ein Posten im Vertag bzw. der Rechnung war hier auch die Baustelleneinrichtung über 1500 Euro.
    Nun geht es darum, den Schotter/Kies, der als "Baustraße" über den Gehweg in meinen Garten hinein geschüttet wurde, wieder zu entfernen. Und hier sagt nun der Rohbauer, das wäre nicht seine Aufgabe, weil es nicht im Vertrag steht.

    Mein Verständnis ist, dass die Baustraße ebenfalls zur Baustelleneinrichtung gehört, wenn sie nicht explizit anderweitig als Posten in der Rechnung bzw. dem Vertrag gelistet wird und damit auch wieder entfernt werden müsste. Oder liege ich da falsch?

    Danke im Voraus für Hilfe,
    F.
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 09.11.2016
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    Tja, da stellt sich wieder die Frage was ausgeschrieben bzw. vereinbart wurde. Eine Baustraße KANN in der Baustelleneinrichtung enthalten sein, muß aber nicht bzw. wird eigentlich separat ausgeschrieben und abgerechnet. Und natürlich wird dabei definiert ob die Baustraße auch wieder zurückzubauen ist.

    Ich vermute mal hier wurde eine Baustraße gar nicht erwähnt, und der Bauunternehmer hat die dann einfach mal gemacht weil er sonst nicht arbeiten konnte. Also ist warscheinlich nichts geregelt. Ich befürchte du wirst auf dem Schotter sitzenbleiben, wenn da nichts konkretes zu im Vertrag steht
     
  3. #3 Andybaut, 09.11.2016
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    für mich kommt es drauf an wer die Straße gemacht hat.
    Wer sie gemacht hat, muss sie auch wieder wegmachen, falls vertraglich nichts anderes geregelt.

    Den Kran, das Bauklo und seinen Müll lässt er ja auch nicht stehen. Hat er gebracht und muss er wieder mitnehmen.
    Du hast ja keine Baustraße gekauft, sondern einen Anbau. Und alles was er benötigt hat um den Anbau herzustellen
    ist vermutlich seine Baustelleneinrichtung.

    Sonst könnte er ja auch den Kran stehen lassen wenn der gerade kaputt gegangen wäre.

    Klar will er das nicht. Was soll er mit dem Sch..... anfangen. Dreck mit Steinen. Kosten ihn Geld zum ausbauen, abführen und entsorgen.

    Andererseits, kannst du die Steine seiner Baustraße nicht irgendwo als Unterbau brauchen?
     
  4. #4 Tiefbaufotograf, 09.11.2016
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    Das Schotter einbringen, sowie das Entfernen, gehört nur zur Baustelleneinrichtung, wenn beides auch in dieser Position beschrieben wurde.
     
  5. #5 Andybaut, 10.11.2016
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    Hallo Tiefbaufotograf,

    eine schöne Umschreibung. Das ist richtig, hilft aber hier nicht zu 100% weiter.

    Mögliche Ausschreibung (in Kurzform):

    V1
    Bauen und anschließendes entfernen einer Baustraße
    > Ein- und Ausbau Sache des Unternehmers

    V2
    Liefern einer Baustraße
    > Nur der Einbau und das liefern ist Sache des Unternehmers

    V3 (so hier vermutlich geschehen)
    gar nichts beschrieben über die Baustraße (also weder was kommen soll, noch was zurückgebaut werden muss)
    > der Unternehmer konnte, musste aber keine Baustraße bauen. Er hat sich einfach dafür entschieden, da
    für ihn dann die Baustelle besser zu handeln ist. Also muss er das Material später auch wieder wegschaffen.
    Er darf auch keinen Restbeton auf der Baustelle belassen, auch keine Bewehrungsstähle, keine Rohre die er
    geschnitten hat, keine Bierflaschen seiner Mitarbeiter, keine Joghurtbecher etc.
    Bestellt wurde ein Bauwerk und sonst nichts.
     
  6. #6 El Gundro, 10.11.2016
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    Dem schließe ich mich an.

    Bei V3 von Andy muss der Unternehmer die Baustraße auch wieder entfernen, da sie im Vertrag nicht bestellt wurde.
    Mehr noch: Der Unternehmer muss den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Wenn also vorher hier Rasen gepflanzt war, muss er diesen auch wieder anpflanzen. Aber das alles dem Unternehmer klarzumachen, dürfte schwierig werden.
     
  7. Maik29

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    Laut eines anderen Forums, wo der TE diese Frage auch gestellt hat, wurde der Tiefbauer beauftragt und die Baustrasse war zum Erstellen des Rohbaus notwendig. Auch ist dort von einem Angebot die Rede, worauf sich der Tiefbauer bezieht ("...war nicht Teil des Angebots.."). Was nun allerdings _genau_ in dem Angebot stand, damit rückt der TE weder hier noch in dem anderen Forum raus. Durch Kenntnis beider Threads gehe ich davon aus, dass in dem Angebot sinngemäß "...Erstellung einer Baustrasse..." drinsteht, dies würde auch zur Aussage des Tiefbauers, siehe oben, passen.
    Der TE sollte mal langsam mit dem Angebotstext rausrücken, damit man hier auch passende Antworten geben kann, was ohne Kenntnis der beauftragten Arbeiten nicht möglich ist.
     
  8. #8 herrsten, 10.11.2016
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    V3 trifft ins Schwarze: Es gibt zwar den Posten "Baustelleneinrichtung" - und dieser wird auch abgerechnet - aber da steht nichts von einer Baustraße oder An- und Abfahrtswegen. Dann werde ich ihn vermutlich in irgendeiner Art und Weise darauf festnageln müssen.
     
  9. #9 Lonesome Liftboy, 26.11.2016
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    Rückbau und Entsorgung einer Baustraße ist eine besondere Leistung, die vergütet werden muss. Wenn das im Vertrag nicht enthalten ist, dann muss dazu ein Nachtrag vereinbart werden.
     
  10. #10 herrsten, 26.11.2016
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    Nun ja - es war ja auch nicht das Herstellen der Baustraße vertraglich vereinbart. Von daher gilt aus meiner Sicht: Wurde auf eigenes Verlangen erstellt und muss demnach auch wieder entfernt werden.
     
  11. #11 Andybaut, 26.11.2016
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    Lonseome Liftboy,

    was nicht gebaut werden sollte/musste, für dessen Entfernung muss man später auch nichts zahlen.

    Würde es eine Position "Baustraße mit Schotter d=Xcm herstellen geben", dann hättest du Recht. Es fehlt der Rückbau der selben.
    Herrsten wollte aber gar keine Baustraße. Er wollte nur

    V3 (so hier vermutlich geschehen)
    gar nichts beschrieben über die Baustraße (also weder was kommen soll, noch was zurückgebaut werden muss)
    > der Unternehmer konnte, musste aber keine Baustraße bauen. Er hat sich einfach dafür entschieden, da
    für ihn dann die Baustelle besser zu handeln ist. Also muss er das Material später auch wieder wegschaffen.
    Er darf auch keinen Restbeton auf der Baustelle belassen, auch keine Bewehrungsstähle, keine Rohre die er
    geschnitten hat, keine Bierflaschen seiner Mitarbeiter, keine Joghurtbecher etc.
    Bestellt wurde ein Bauwerk und sonst nichts.

    eine Leistung zu erbringen, die nicht explizit angefragt wurde und auch nicht unbedingt ausgeführt werden musste und
    hinterher dann zu sagen, dass man für das entfernen dieser Leistung nun auch noch Geld möchte, da zusätzliche Leistung,
    ist an Unverfrorenheit kaum zu überbieten.
     
  12. #12 Lonesome Liftboy, 27.11.2016
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    Im Vertrag steht Herstellen einer Baustelleneinrichtung, also hat der AG eine Baustelleneinrichtung gewollt, nun möchte er, dass ein Teil der BE wieder zurückgebaut wird. Der Rückbau ist anscheinend vertraglich nicht vereinbart.

    Die Frage ist für mich, konnte die Baustelle auch ohne Baustraße abgewickelt werden, ist die Baustraße auch für Folgegewerke erforderlich und ist die Baustraße in der BE enthalten?
     
  13. #13 El Gundro, 01.12.2016
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    Wenn die Straße vertraglich in der Baustelleneinrichtung enthalten wäre, dann würde irgendwo im Vertrag stehen, dass die Baustelleneinrichtung auch wieder zu entfernen ist ... sonst hat ja der Unternehmer gar keinen Auftrag seinen Kran wieder abzubauen und der Kran verbleibt für immer.

    Also entweder komplette BE zurückbauen, oder gar nichts.

    In diesem Fall war es wohl so, dass eine Baustraße nirgends genannt ist, weder in Positionen noch als Teil der BE. Der AN hat sich somit eine Baustraße erstellt, um besser arbeiten zu können. Es hat ihn vertraglich niemand gezwungen, dies zu tun, es war seine eigene Sache.
    In diesem Fall ist die Baustraße auf Kosten des Unternehmers auch wieder zu entfernen.

    Vereinfacht gesagt: "Hab ich nicht bestellt, will ich nicht haben, nimm wieder mit"
     
  14. Neutal

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    Ihr macht es Euch zu einfach. Die Baustrasse wird für die Erstellung des Anbaus notwendig gewesen sein. Einige Leistungen gehören im Vertrag eindeutig geregelt, der Rückbau der Baustrasse wird sicherlich nicht kostenlos erfolgen. Der TE hat eine Menge Geld und Zeit durch die Zuwegung gespart. Das Material hätten der AN auch mit der Karre liefern können.
    Das wiederherstellen des Ursprungszustandes ist sicherlich nicht selbstverständlich und wird auch nicht geschuldet.
     
  15. #15 rechter Winkel, 02.12.2016
    rechter Winkel

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    Habe mal deine Ausführung leicht geändert um klarzumachrn, dass es wirklich nicht so einfach ist...

    Also ist die Baustrasse jetzt Baustelleneinrichtung oder nicht?
     
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