FI-Schalter im Nebengebäude

Diskutiere FI-Schalter im Nebengebäude im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, hab eine technische Frage hinsichtlich eines FI-Schalters. Mein Bekannter hat ein altes Wohnhaus angemietet, in dem sich eine...

  1. Skynd

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    Hallo zusammen,

    hab eine technische Frage hinsichtlich eines FI-Schalters.

    Mein Bekannter hat ein altes Wohnhaus angemietet, in dem sich eine Schreinerei im hinteren Gebäudeteil befindet.

    Jahrelang ging alles gut und seit kurzen haut es ihm immer den Strom bzw. den FI-Schalter raus. Das Problem ist, daß der Hauptschalter sich in der Schreinerei befindet. War besonders am Wochenende toll, da er den Schreinereibesitzer erst nach einem Tag erreichte

    Als er den Vermieter darauf hinwies, entgegnete er ihm nur, "dass Haus hat einen Bestandsschutz und er ist nicht verpflichtet, die elektrische Installation umzubauen. Es kostet ihm ja eine Stange Geld und als man den Mietvertrag unterschrieben hat, ist das nicht moniert worden."

    Gibt es irgendwelche gesetzliche Vorschriften mit dem man seine Argumentation aushebeln kann. Man muss sagen dass die elektrische Anlage sehr veraltet ist (50er-60er Jahre).

    Danke im vorraus
     
  2. #2 Andybaut, 22.11.2016
    Andybaut

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    da hast du einen schwierigen Fall.
    Der Menschenverstand sagt einem, dass man an die Sicherung drankommen muss.
    Aber ein Gesetz oder eine Verordnung dafür gibt es nicht.
    Es muss dir lediglich der Zugang zum Zähler, ca. einmal pro Monat gewährt werden.

    Aber du hast ein Anrecht auf §535 BGB
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
    Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen
    und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Sprich der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass du Strom, Wasser, Gas beziehen kannst.

    Durch den Schalter der herausspringt ist aber die Mietsache nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand.
    Sprich Mietminderung kann geltend gemacht werden.

    Ich würde:
    mit dem Schreiner sprechen, dass er einen Zweitschlüssel deponieren soll oder die Miete mindern.
    Am besten beim Mieterverein anfragen in welcher Höhe.
     
  3. fuchsi

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    Runter vom Gas bezüglich Mietminderung. Wenn man sowas durchsetzt, muss das rechtlich absolut sattelfest sein. Ansonsten sitzt man schneller auf der Straße,als einen lieb ist.
     
  4. #4 Andreas Gr, 22.11.2016
    Andreas Gr

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    Ich verstehe das ganze nicht, was ist daran so schwer die Leitung umzulegen und einen 2. FI einzubauen , Oder gibt es für die ganze Bude auch nur eine Sicherung(LSS)?
     
  5. Skynd

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    Danke Andybaut. Das mit dem Paragraph ist mal ein super Ansatz.

    Ja. Da ist nur ein FI verbaut. Darum kostet es ihm ja eine Stange Geld, weil die Installation nicht dem Stand der Technik entspricht und er was reinstecken müßte. Ist halt ein Schwabe. Hauptsache Miete kassieren aber sonst nichts investieren.

    Danke mal für eure Antworten. :-)
     
  6. fuchsi

    fuchsi

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    auf wem läuft dann der Zähler? Wie wird das abgerechnet?
     
  7. #7 Andybaut, 22.11.2016
    Andybaut

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    He du Skynd,

    das mit dem Schwaben nehm ich persönlich :-)

    Wir sind nicht geizig, nur sparsam:bef1010:
     
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