Nachfüllen der Anlage. Systemtrenner, Füllstation oder nur neuen Hahn?

Diskutiere Nachfüllen der Anlage. Systemtrenner, Füllstation oder nur neuen Hahn? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Also wenn ich bei unser Vitodens 200 mal Wasser nachfüllen muss geschiet das so wie vom Vorbesitzer eingebaut einfach über einen ganz normalen...

  1. #1 ostfriese 5, 04.12.2016
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    Also wenn ich bei unser Vitodens 200 mal Wasser nachfüllen muss geschiet das so wie vom Vorbesitzer eingebaut einfach über einen ganz normalen Wasserhahn der per 1m Schlauch DAUERHAFT an der Heizung sitzt. Ich habe das Haus so übernommen und nie was geändert.

    Weil ich nun wegen anderer Probleme an der Heizung am lesen bin , wollte ich ggf mal dieses auffülventil wechseln lassen denn dieses ist extrem Dicht an der Heizung sodass man kaum rankommt und ausserdem ist es ein altes aus Kunststoff und zum drehen (kein Kugelhahn) und leckt immer Tagelang wenn man es mal geöffnet hat.

    Dann habe ich gelesen das man eigentlich einen Systemtrenner CA haben muss.
    aber durch diese ganzen Normen und verschiedenen Gegebenheiten bin ich mir nun unsicher was für mich nun zutrifft.

    Also muss ich das nachrüsten oder kann ich das so lassen? wonach richtet sich das?
    Ich wundere mich nur warum mir der HB das nie gesagt hat denn der ist ja jedes Jahr hier und füllt auch auf.

    Woher weiß ich , ob ich zusatzstoffe drin habe und einen BA brauche?

    Oder kann ich nun einfach einen neuen KFE Hahn einbauen und gut ist?

    so eine Syr Füllcombi ist auch blöd weil die muss per neuer Verrohrung ja Wage angebracht werden.
    Daher wäre mir so ein Systemtrenner lieber den ich direkt an den Zapfhahn anschließen kann.

    Hat man mit so einem ST auch Arbeit oder ist das einmal dran machen und gut ist

    Ich würde im zuge dessen auch gerne meine SYR Sicherheitsgruppe 24 SYRobloc erneuern. Weil das Absperrventil leckt wenn man es betätigt und das SV geht bestimmt auch nicht mehr zu wenn es mal anspricht.
     
  2. #2 Jürgen V., 05.12.2016
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  3. #3 ostfriese 5, 05.12.2016
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    Die Seite kenne ich und habe ich mir vorher schon durchgelesen, das beantwortet aber nicht meine fragen.
     
  4. tom69

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    Hallo,

    wieso, auf der Seite steht doch, dass Heizung und Trinkwassersystem nicht miteinander verbunden werden dürfen.
    Eine Verbindung, auch kurzfristig, ist nur mit Systemtrenner erlaubt.
    Wenn jetzt ein Umbau an der Befüllung stattfindet, dann nur mit Systemtrenner BA.
    CA würde ich nicht nehmen, da ggf später mal ein Zusatz ins Heizsystem gegeben wird der den BA nötig macht.

    Am besten mit dem Installateur sprechen, der sollte dann den entsprechenden montieren. Und später auch die nötige Wartung an dem Bauteil ausführen.

    Gruß Thomas
     
  5. #5 ostfriese 5, 11.12.2016
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    Naja auf diversen anderen Seiten steht zB was von Bestandsschutz. Ich weiß es nicht.

    Und zum thema Instalateur. Den habe ich gefragt , er sagte das ist Blödsinn für die paar mal Wasser Nachfüllen.
    Daher mal wieder meine Aussage, das kann man besser soweit es geht selbst machen
     
  6. #6 Fred Astair, 11.12.2016
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    Bestandsschutz heißt hier: Du musst keinen Systemtrenner einbauen.
    Du darfst aber auch keine, auch nur zeitweise, Verbindung zwischen Trinkwasser und Heizung herstellen.
    Eine dauerhafte Schlauchverbindung war schon immer untersagt.
    Wie Du jetzt Wasser nachfüllst, ist nicht Sache des Gesetzgebers, Dir Handlungsanweisungen zu geben.
    Möglich wäre eine Füllpumpe, die aus einem Eimer nachspeist oder ein Heizungsbauer, der einen Schlauch mit Systemtrenner mitbringt.
    Such Dir was aus.
    In einer intakten Heizungsanlage muss man seltenst bis nie nachfüllen.
     
  7. tom69

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    Bestandsschutz gibt es nur solange, wie ich a) an dem Anlagenteil nichts veränder und b) wenn bei Errichtung die geltenden Regeln eingehalten wurden.
    Da du jetzt etwas austauschen willst, muss nach gültigen Normen ausgeführt werden.
     
  8. #8 ostfriese 5, 11.12.2016
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    alles klar dann ist das nun auch klar. Dann baue ich einen ST ein.
    Ich schwanke nur zwischen einem reinen ST oder einer Füllcombi.
    Bei Syr zb gibt es ja den STBA oder die Füllcombi CA. Wie können die denn aber fast gleich teuer sein wenn da doch noch viel mehr dran ist.
     
  9. #9 Fred Astair, 11.12.2016
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    Dann sag Deinem Wasserversorger mal, die sollen ihre Vertrags-Installationsunternehmen mal wieder schulen und ihnen bei Nichtteilnahme die Streichung aus der Liste androhen.
    Dann darf er allenfalls noch Rasensprenger an Gartenpumpen anschließen.
     
  10. #10 ostfriese 5, 11.12.2016
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    Was hat denn eine Heizungsfirma mit dem Wasserversorger zu tun
     
  11. #11 Schmitt, 11.12.2016
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    Dann lies mal bitte in der DIN EN 1717 Punkt 5.3.3 (Risikominderung) die Erklärung dazu nach.

    MfG. Schmitt
     
  12. #12 Fred Astair, 11.12.2016
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    Die DIN brauche ich zur Beurteilung nicht. Die Trinkwasserverordnung untersagt es und die steht über der DIN.
     
  13. #13 Fred Astair, 11.12.2016
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    PS: Und auch die 1717 kennt den Begriff der kurzzeitigen Verbindung nicht mehr und untersagt jede Verbindung.
     
  14. tom69

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    Die muss dort registriert sein, damit sie überhaupt an Wasser- oder Gasanlagen arbeiten darf.
     
  15. #15 Fred Astair, 11.12.2016
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    Such mal nach Wohnungs-BA bei dem großen Armturenhersteller mit K.[​IMG]
     
  16. #16 Schmitt, 11.12.2016
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    OK, also wo in der Trinkwasserverordnung ist dies festgeschrieben?

    MfG. Schmitt
     
  17. #17 Fred Astair, 11.12.2016
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    Das hätte ich jetzt nicht erwartet, dass ein öbuv den Paragraf 17 (2) nicht kennt. Früher gabs da mal die Ausnahmeregelung der kurzzeitigen Verbindung.
    Diese Ausnahme fehlt seit 2012 und auf diesen Umstand wird in allen Hygieneschulungen, die mehrmals jährlich von den verschiedensten Gremien (DVGW, VDI, Innungen) durchgeführt werden, mit Nachdruck hingewiesen.
     
  18. #18 Schmitt, 13.12.2016
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    Muss ich den kennen, wenn ja warum?

    Aber immer daran denken, dass ich in der Ausübung dieser Tätigkeit mich grundsätzlich auf mein Fachgebiet, SHK beschränken muss. Die Beantwortung von Rechtsfragen erledigen Juristen, außer ein Richter entbindet mich von dieser Einschränkung und bittet um Antwort.

    Du nennst den Paragraf 17 (2). Welches Rechtsgebiet liegt hier zugrunde? Ist es die ZVP, das STGB, das HGB, das SGB oder ?

    Solltest du aber die geänderte Trinkwasserverordnung meinen muss ich dich enttäuschen denn, der Paragraf 17 taucht in der Änderung nicht auf.

    Vor mir liegt der Verordnungsentwurf des Bundesministiriums für Gesundheit der "Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 19.03.2015".

    In diesem Gesamtpaket bestehend aus 39 Seiten kann ich den Paragraf 17 nicht auffinden, außer ich habe etwas überlesen.

    Übrigens, wegen meiner Weiterbildung im Trinkwasserbereich kann ich dich beruhigen, meine letzte Teilnahme, durchgeführt durch den SHK Fachverband, war am 22.09.2016.

    MfG. Schmitt
     
  19. #19 Fred Astair, 13.12.2016
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    Natürlich reden wir über die Trinkwasserverordnung. Über was denn sonst?
    Lies bitte nicht nur die Änderungsfragmente sondern den gesamten Text. Um die Minimalanforderungen der Trinkwasserhygiene einzuhalten, braucht es keine juristischen Kenntnisse. Das sollte jeder Meisterbetrieb beherrschen.
    Sonst brauchten wir das vielgepriesene deutsche Handwerk nicht.
    Wenn allerdings die Sachverständigen schon nicht wissen, wie es geht und bei den Weiterbildungen nicht aufpassen, dann ist alles zu spät.
     
  20. #20 Fred Astair, 13.12.2016
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    Nachtrag: Es ist der Satz 6 und nicht Satz 2 des Paragrafen 17.
    Bei den ständigen Umschreibungen kann man da schon mal den Überblick verlieren.
    Aber das Verbot der auch nur kurzzeitigen Verbindung von Heizungs- und Trinkwasseranlagen ist so gravierend, dass es auf wirklich jeder TW-Schulung hervorgehoben wird und die Textpassage in den Hintergrund tritt. Deshalb mache ich mir wirklich Sorgen um die Qualität des deutschen Sachverständigentums.
     
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