Definition Staffelgeschoß / Wohnfläche Geht das so???

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  1. #1 Joogibaer, 06.12.2016
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    Die Landesbauordnung Schleswig Holsteins definiert in §2, was ein Staffelgeschoss ist.

    "Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen."

    Unser Grundriss ist im EG 12,76(T) x 13,26 (B)

    Im Og folglich 9,57(T) x 13,26(B)

    Dadurch haben wir ja die 3/4 Regel eingehalten.

    Nun fehlen mir oben in der Tiefe ein paar cm in der Ankleide...

    Meine Überlegung ist nun, ich wollteim EG eh noch einen Gartengeräteschuppe massiv bauen, der direkt am Wohnteil angeschlossen ist und durch das Dach abgeschleppt würde.

    Kann ich die 15qm des Geräteraums in meine Grundfläche zuzählen? Ein Zugang vom Haus existiert...

    Meine Rechnung wäre dann nämlich wie folgt:

    EG 12,75 x 13,26 = 167,07 qm
    plus Schuppen 15 qm insgesamt 182,07qm

    Im OG würde ich dann ja wieder 1/4 einrücken müssen, also der Gesamtfläche, so dass 136,55qm überblieben.

    Wenn ich die Breite von 13,26 wieder zu Grunde legen würde, dann hätte ich eine Tiefe von 10,30m. Diese 70cm würden mich retten :)

    Geht das so, oder habe ich einen Gedankenfehler?
     
Thema: Definition Staffelgeschoß / Wohnfläche Geht das so???
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