Grenzstein

Diskutiere Grenzstein im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, was ist wenn ein Grenzstein von anfang an nicht gestimmt hat und um 10 cm versetzt war und beide Nachbarn haben sich an diesem Stein...

  1. #1 Gudrunme, 07.12.2016
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    Hallo,
    was ist wenn ein Grenzstein von anfang an nicht gestimmt hat und um 10 cm versetzt war und beide Nachbarn haben sich an diesem Stein orientiert mit der
    Mauer im Garten hinten.Jetzt geht die eine mauer ein teil ca.4 cm zum Nachbar.
    Kann da was passieren?Festgestellt wurde es nur beim frisch vermessen vor ein paar wochen.

    Gruss Gudrunme
     
  2. #2 Gast82596, 07.12.2016
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    Was soll da passieren es ist jetzt so wie es ist und fertig.
     
  3. #3 Gudrunme, 07.12.2016
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    kann man da ärger vom nachbar kriegen wenn das verhältnis nicht so ist?
    Gibt es da Toleranzen vom grenzstein?
    Gruss g.
     
  4. Rico M

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    wie klein muss ein Grundstück sein, damit diese 4cm stören?
     
  5. #5 El Gundro, 07.12.2016
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    solange du nachweisen kannst, dass du dich am grenzstein orientiert hast, hast du kein problem. außer dein nachbar kann dir nachweisen, dass du wusstest, dass der grenzstein nicht stimmt (was ihm kaum gelingen wird).
    als normaler bürger darf man davon ausgehen, dass ein grenzstein amtlicheingemessen ist und stimmt, außer er ist offensichtlich verschoben, z.b. wenn ein bauer beim pflügen den grenzstein ausgräbt.
    ich denke, ihr habt da nichts zu befürchten.
     
  6. #6 Andybaut, 08.12.2016
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    von welcher Art Grenzstein sprichst du?
    Eine Marke die im Randstein eingelassen ist oder ein kleiner Betonblock der mit einem Spieß im Erdreich steckt.

    Einen Grenzstein würde ich grundsätzlich nicht als "so sichere Angabe" betrachten.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man aus der Lage eines Grenzsteines eine rechtssichere Postion
    ableiten kann.
    Meine Empfehlung:
    Ruf bei einem Vermessungsbüro an, dass öffentlich bestellt ist oder
    beim Katasteramt deiner Stadt. Die können dir eine rechtssichere Auskunft geben.
     
  7. #7 Gudrunme, 08.12.2016
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    Es handelt sich um ein Betonblock .Nach was soll man sich orientieren wenn der grenzstein nicht stimm?
    Wir haben da nichts gemacht.
     
  8. #8 msfox30, 08.12.2016
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    Das ist auch nicht immer 100% der Fall - für privat. Für mein Grundstück hatte ich einen Lageplan vom Katasteramt (=Grundlage für den Kauf), wo das Grundstück bis zum Fußweg geht (als einziges in der Straße). Dann kam der Vermesser wegen Hausbau. Dieser stellt fest, dass der Grünstreifen (2mx20m) zwischen Fußweg und Zaun doch nicht zum Grundstück gehört. Zum Glück hatten ich den Zaun nicht bis zum Fußweg gesetzt. Sondern mich an der Fluch der anderen orientiert. Komischerweise hat es am Ende an der Gesamtfläche des Grundstückes (wie beim Kauf) nichts geändert, auch wenn 40qm weg waren.
    Was ich damit sagen will: Es reicht nicht aus, sich beim Katasteramt nur den Plan geben zu lassen. Da muss es im System noch mehr geben... Mir wollte man dies nicht geben, da dies nur an Vermessungsbüro rausgegeben wird.
     
  9. #9 Andybaut, 08.12.2016
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    meine Antwort bezog sich darauf, dass das Katasteramt einem sagen kann ob man sich auf den Grenzstein
    rechtssicher verlassen kann.
    Meine Vermutung ist auch die, dass sie sagen, das man das nicht kann.

    Die Frage war ja ursprünglich ob man sich auf den Grenzstein verlassen kann.
    Auch ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist.
     
  10. #10 Andybaut, 08.12.2016
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    Gudrunme,

    da geht´s leider nicht darum ob du da was gemacht hast oder nicht.
    Die Konsequenz wäre ja sonst, dass sich jeder auf die Steine verlässt,
    die dann dem einen ein gößeres Grundstück und dem anderen ein kleineres bescheren.

    Wer auf der Grenze baut, hat leider auch selbst die Verwantwortung zu prüfen ob die Grenze auch da ist,
    wo man denkt. Sonst bräuchten wir eine Grenzsteinpolizei die überwacht, dass keine Steine versetzt werden.
     
  11. #11 Gudrunme, 11.12.2016
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    Ja wenn gemeinde sie frisch setzt die steine gehe ich davon aus das die stimmen.
    Nach was soll ich gehen.mein nachbar ging auch davon aus.
     
  12. #12 Andybaut, 11.12.2016
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    so blöd wie es ist.
    Dafür gibt es Vermesser.
    Wenn das alles richtig wäre, dann hätten wir keine Vermesser,
    dann würde einfach jeder eine Schnur zwischen den Punkten spannen.

    Sicher nicht die erwünschte Antwort, aber so ist das halt leider...
     
  13. #13 Fred Astair, 11.12.2016
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    Die Dame aus dem Bürö ist entweder ein russischer Bot, ein Troll oder derart unterbelichtet, dass sie die Antworten nicht versteht.
    Also jegliche Bemühungen, sich verständlich zu machen, vergebens.
     
  14. #14 Andybaut, 12.12.2016
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    Von der Wortwahl von Fred Astair möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich distanzieren.
     
  15. #15 Gudrunme, 12.12.2016
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    fred sie haben leider nichts beigetragen und nur gemeckert!!!! tztztztz
     
  16. #16 Lonesome Liftboy, 12.12.2016
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    Deine Antwort ist nicht fair und trägt nichts zur Lösung des Problems bei!
     
  17. #17 Fred Astair, 12.12.2016
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    Wenn Ihr Gutmenschen Euch mal den Spaß gönntet, die bisherigen Problemschilderungen der TE zu studieren, wüsstet Ihr, was ich meine.
     
  18. #18 jodler2014, 12.12.2016
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    Warum ?
    Nur weil bei Dir "Architekt" als Beruf steht oder was ?

    Antworten zu #3 :

    2x ein Ja ..
     
  19. #19 Andybaut, 13.12.2016
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    das ich die Wortwahl Sch... finde hat nichts mit meinem Beruf zu tun.

    Sich über die Rechtschreibung lustig zu machen, jemanden Troll zu nennen, ihn als unterbelichtet oder einen russichen Bot darzustellen,
    kann bei einer etwas längeren Diskussion ja vielleicht auch mal lustig sein.
    Ohne ein entsprechendes "Vorgeplänkel" finde ich das ganze jedoch mehr als unangemessen und
    daher nehme ich mir die Freiheit das auch zu schreiben.
     
  20. #20 tomtom79, 13.12.2016
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    So viel ich weiss, kann für die Fläche einen Rente erhoben werden, als Formel darf die Fläche der Überschreitung als Summe genommen werden. zb 1m2 kostet bei euch 200 Euro also müssen sie euch jährlich 200 Euro zahlen solange das problem besteht.

    Diese Summe dürfte dann wohl auch mahnbar sein ohne grosse gerichtskosten zu erzeugen.
     
Thema: Grenzstein
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