Zusätzlicher Potentialausgleich bei unbewehrten Fundamenten warum?

Diskutiere Zusätzlicher Potentialausgleich bei unbewehrten Fundamenten warum? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe eine technische Frage laut der Norm (wie ich Sie verstehe) ist es bei einem unbewehrtem Fundament doch so das der...

  1. Smart

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    Hallo,

    ich habe eine technische Frage laut der Norm (wie ich Sie verstehe) ist es bei einem unbewehrtem Fundament doch so das der Fundamenterder gleichzeitig den Potentialausgleich herstellt.
    Warum gibt es immer wieder die Aussage das ein weiterer Potentialausgleich in der Sohle eingebracht werden soll wenn zb. eine Sohlenbewährung vorhanden ist? Und ich meine nicht Blitzschutz das ist ein ganz anderes Thema.
    Ich gehe selbstredend von einer fachgerechten Ausführung als Ring mit entweder entsprechendem Band oder Rundstahl mit 5cm Betonüberdeckung oder einem dementsprechendem V4A Stahl ohne zwingend nötige Betonüberdeckung allerdings immer noch im Fundamentboden liegend (also kein Ringerder) aus.
    Gleichzeitig ist kein WU Beton oder dergleichen weder im Fundament noch in der Sohlplatte verarbeitet es handelt sich um C20-25 Beton.
    Das Fundament Seitlich wie Unterhalb ist Direkt Erdgeschalt / Erdfühlig und unbewährt.
    Die Sohle hat eine Untersohlendämmung und zb. eine einlagige Oberbewährung.

    Mir erschließt sich nicht weshalb (bei der Ausführung wie oben aufgeführt) bei einem Unbewehrtem Fundament die Norm hier die Erdung und den Potentialausgleich über dem Fundamenterder vorgibt bei einer gleichzeitigen Bewährung der Sohle, (dieser Fall wird so in der Norm ja nicht direkt geregelt da die Norm immer entweder von einem unbewährtem oder bewährtem Fundament spricht) aber immer wieder die Aussage kommt das ein zusätzlicher Potentialausgleich der an die Bewährung angebunden wird auszuführen ist? Wir binden ja auch keine bewährten Ringbalken an. Nochmal ich spreche hier nicht von einer Blitzschutzanlage sonder "nur" von der im Standard zu erstellenden Erdung und dem Potentialausgleich.

    Vielleicht kann jemand Licht ins dunkel bringen, warum das denn so sein soll/muss?

    Viele Grüße Smart
     
  2. #2 Andybaut, 10.12.2016
    Andybaut

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    ich hab´s nun dreimal gelesen und versteh´s noch immer nicht :-)

    https://www.dehn.de/sites/default/files/uploads/dehn/pdf/eb/ds162_d_fundamenterder.pdf

    Der Ringerder kann nicht durch eine Bewehrung ersetzt werden. Ist das deine Frage?
    Der Ringerder muss einen Kontakt mit dem feuchten Erdreich bekommen um seine Funktion zu erfüllen.
    WU oder normaler Beton hat erst mal nichts mit der Erdung zu tun.

    Das Prinzip hinter dem ganzen ist es Elektroleitungen und Stahlteile des Baukörpers direkt mit dem Erdreich
    zu verbinden. Sowohl Beton, Dämmungen als auch Bewehrungen gelten dabei nicht als mögliche Leiter.
    Bei einer verschweissten Bewehrung könnte es pyhsikalisch vielleicht noch funktionieren, dass der Potentialausgleich
    erreicht wird, bei einer mit Draht verbundenen Bewehrung reicht die Kontaktfläche aber nicht mehr.

    Der Strom hat einfach nur das Interesse so schnell wie möglich ins Erdreich abzufliessen. Dazu nimmt er den
    für sich bequemsten Weg. In unserem Fall die V4A Drähte. Sollte es aber einen für ihn einfacheren Weg finden,
    dann wird er diesen nehmen. Das könnte z.B. auch eine Person sein. Nicht so gut.

    Ich empfehle dir einfach mal bei den Herren des Links anzurufen und dich zu informieren.
    Sie sind sehr auskunftsfreudig und können recht gut erklären.
     
  3. Dipol

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    Auch ein Hallo!

    Man kann es mit der Kunst einfache Sachverhalte mit verbalen Verschnörkelungen unverständlich zu machen auch übertreiben. Die Beschreibung eines erdfühligen unbewehrten Fundaments und einer isolierten einlagig bewehrten Bodenplatte wäre auch in einem Satz unterzubringen.

    In der DIN 18014 taucht der Begriff zusätzlicher Potenzialausgleich nicht auf, der ist für andere Dinge vorbehalten. Festgelegt ist, dass Fundamenterder wie auch Funktionspotenzialausgleichsleiter mit der Bewehrung in Bodenplatten nach max. alle 2 m verbunden sein müssen.

    Das gilt für Fundamenterder in Bodenplatten wie auch in Frostschürzen. Die Verbindung ist gemäß den Beispielbildern 12 und 13 der DIN 18014 zu erstellen, auch wenn das Fundament unbewehrt und die Bewehrung der Bopla nur einlagig ist.

    Bei tief liegenden Fundamenterdern kann es aber anstelle zahlreicher vertikaler Verbindungen im 2 m-Abstand bautechnisch einfacher sein einen Funktions-PA-Leiter in der Bopla zu verlegen und diesen wie bei Ringerdern an jeder Anschlussfahne bzw. je max. 20 m Gebäudeumfang mit dem FE zu verbinden. Das obliegt m. E. der Entscheidung des Planers, ein Beispielbild hierfür gibt es in der DIN 18014 nicht.
     
  4. Smart

    Smart

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    Hallo,

    Erstmal Danke für die Antworten

    @ Andybaut

    Nein

    Ich spreche von einem Fundamenterder der innerhalb des Fundamentes liegt und nicht von einem Ringerder der ausserhalb des Fundamentes liegt. Ein Fundamenterder darf nicht mit WU Beton ummantelt sein da er dann ja nicht mehr Erdfühlig ist.

    @ Dipol:

    Aber die DIN spricht in diesem Fall doch immer von einem bewährtem Fundament bei dem die Bewährung auch Erdfühlig sein kann.

    Meine Frage ist wenn der Fundamenterder richtig ausgeführt wird im Unbewehrtem Fundament wozu muss dann die Bewährung in der Sohlplatte angebunden werden? Da die Sohlplatte keinerlei Kontakt mit dem Erdreich hat und auch keinerlei Kontakt zu einem Menschen, da sind neben min. 5cm (trockene) Betonüberdeckung ja auch noch in der Regel 8cm Dämmung und 6cm Estrich sowie ein Bodenbelag dazwischen.
    Wo besteht da die Gefahr?
    Ich kenne die Ausführung von Elektro+ die bei der Beschreibung mit Frostschürtze noch am ehesten passen würde. Hier sprechen die Leute aber davon das bei dieser Konstruktion ein zusätzlicher Potentialausgleich über die Bewährung stattfinden muss.
    Und das geht mir nicht in den Kopf wieso funktioniert es bei einem unbewehrtem Fundament ohne Bewährung in der Sohlplatte und weswegen sollte es bei einer Bewährten Sohlplatte die nicht Erdfühlig ist nicht mehr Gefahrlos funktionieren alles über den Fundamenterder abzuleiten oder den Potentialausgleich hinzubekommen?
    Die DIN gibt da meiner Meinung nach in diesem Fall nicht vor mit der Anbindung wenn wir über ein unbewehrtes Fundament reden.
    Wie gesagt ich will das ja gerne glauben aber mir fehlt dazu eine für mich verständliche Begründung, ich hoffe Ihr könnt mich aus dem Tal der Ahnungslosen führen aber nur auf Elektro+ oder Dehn zu verweisen reicht mir nicht.
     
  5. Dipol

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    Die DIN spricht nicht und das Hin und Her zwischen Bewährung und Bewehrung ist schon nervig genug.

    Schreibstil und Inhalt vermitteln mal wieder ein Déjà-vu mit der fachfreien Ignoranz der Multi-Nicks von mass, glos, mediamedia, pasty, playuser und Cantöner, auf die ich bekanntlich keine Lust habe.

    L e e e s e n ! Ein zusätzlicher Funktionspotenzialausgleichsleiter ist nach DIN 18014 nur bei Erfordernis von Ringerdern verlangt, Basta!

    Denk dir im PDF von Elektro+ in Bild 26 die Perimeterdämmungen der Frostschürze weg und gut ist.

    Und damit Tschüss playuser!
     
  6. Smart

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    Danke Dipol für Deine Fachlich fundierte Antwort!
     
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