Einhaltung der geforderten max. Holzeinbaufeuchte

Diskutiere Einhaltung der geforderten max. Holzeinbaufeuchte im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Streitfrage: Einhaltung der geforderten max. Holzeinbaufeuchte!? Wer hat bei der Verwendung von Hölzern für den sichtbaren Wohnbereich...

  1. uw5000

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    Streitfrage: Einhaltung der geforderten max. Holzeinbaufeuchte!?
    Wer hat bei der Verwendung von Hölzern für den sichtbaren Wohnbereich (Dachstuhl, Holzbalkendecke etc.) die tatsächlichen Holzfeuchtewerte beim Einbau dieser Hölzer bzw. die Einhaltung der betreffenden Grenzwerte nachzuweisen, wenn beim Einbau dieser Hölzer gar keine Messungen zur Holzeinbaufeuchte durchgeführt wurden?

    Fall I: vor Abnahme der betr. Werkleistung
    a) die beauftragende Baugesellschaft oder der von ihr beauftragte Zimmereibetrieb?
    b) der beauftragende Bauherr oder die von ihm beauftragte Baugesellschaft?

    Fall II: nach Abnahme der betr. Werkleistung
    a) die beauftragende Baugesellschaft oder der von ihr beauftragte Zimmereibetrieb?
    b) der beauftragende Bauherr oder die von ihm beauftragte Baugesellschaft?

    MfG,
    UW5000
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    wenn ein Mangel behauptet wird.
    Nach der Abnahme muss der AG durch z.B. eigene Messung den Mangel belegen, AN kann dann dagegen halten.
    Eine grundsätzliche Pflicht zum Beweis gibt es m.W. nicht.
    Fall 2 wäre aber nur ein Mangel, wenn die Feuchte zum Meßzeitpunkt > zulässige/vereinbarte Feuchte ist.
    Zurückrechnen und fiktiv behaupten am Tag TT.MM.JJJJ gab es eine zu hohe Feuchte ist nicht zulässig, weil es kein sicheres verfahren hierfür gibt.
    Mfg
     
  3. #3 Gast360547, 13.11.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    wie schon geschrieben....

    Moin,

    müssen m. E. nach ersteinmal die Vertragsverhältnisse geklärt werden, damit man weiß wer evtl. welchen Anspruch an wen hat.

    Wenn Baugesellschaft = BT, dann ist der AG gegenüber Zimmermann = AN und Fragesteller vermutlich nur Käufer ohne weitere Rechte.

    Grüße
    stefan ibold
     
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Einhaltung der geforderten max. Holzeinbaufeuchte

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