selbständiger Architekt oder Bauunternehmen?

Diskutiere selbständiger Architekt oder Bauunternehmen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo! Auch wir stehen vor dem großen Abenteuer "Hausbau" und freuen uns trotz dem berühmten "mulmigen Gefühl" in der Bauchgegend riesig...

  1. Maya34

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    Hallo!

    Auch wir stehen vor dem großen Abenteuer "Hausbau" und freuen uns trotz dem berühmten "mulmigen Gefühl" in der Bauchgegend riesig darauf!

    Das Grundstück ist nach langem Suchen endlich gefunden und ca. Mitte Juni diesen Jahres kann es losgehen. Wir waren natürlich schon fleißg am Recherchieren, was geeignete Heizungsformen, Haustyp usw. angeht. Von Anfang an hatten wir einen guten Draht zum Architekten des von uns wahrscheinlich zu wählenden Bauunternehmen.

    So und jetzt zur eigentlichen Frage: Unsere Freunde haben sich nun auch entschlossen, nebenan zu bauen. Und unser Freund meint, eine ganze Menge an Geld zu sparen, nur einem selbständigen Architekten (ohne Anhang eines Bauunternehmens) den Hausbauaufrag zu erteilen. Dieser würde sich dann neben Architektur des Hauses auch um alle weiteren Gewerke kümmern bzw. diese ausschreiben. Er ist der Meinung, so würden nur der Architekt bzw. die entsprechenden Dienstleister für die einzelnen Gewerke bezahlt werden und da wäre kein Bauunternehmen, was auch nochmal eine Menge an dem Haus verdient.

    Mein Einwand für ein Bauunternehmen war, dass die Gewährleistung evtl. einfacher/ sicherer für den Bauherr/in geregelt wäre, bin nun aber auch ins Grübeln gekommen, denn unser Architekt regelt auch alle Gewerke, kommt auf die Baustelle usw. Welche Aufgaben hat da noch der große "Komplex" Bauunternehmen?

    Wie gesagt, ich wäre da für eine Aufklärung wirklich sehr dankbar, da eine Enscheidung nicht mehr weit ist!
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Achtung - Architektenantwort ;)

    Ein Planer und/oder Bauleiter eines Bauunternehmens vertritt IMMER zuerst die Interessen seines Chefs.
    Ihre erst dann, wenn die mit denen seines Chefs kompatibel sind oder ihnen zumindest nicht entgegen stehen.

    Ein freier Architekt ist IHR Sachwalter. Er hat Ihre Interessen auch GEGEN die des Unternehmers durchzusetzen oder Ihnen zumindest dabei zu helfen, dies zu tun (da gibts jur. Grenzen für den Architekten, ab denen er nur noch helfen kann)

    Billiger wird der Bau deswegen wahrscheinlich nicht. Bestenfalls genauso teuer bei gleicher Qualität.
    Wenn der Bau MIT Architekt, gleiche Planung und Ausstattung vorausgesetzt, teurer wird, hatte der Unternehmer Dinge "vergessen" (i.d.R.)

    Den idealen GÜ vorausgesetzt, haben Sie also keinen Vorteil.
    Leider sind ideale GÜ´s sehr selten und die "weniger idealen" und unidealen deutlich in der Mehrheit. Da bekommen sie dann beim Architekten für gleiches Geld bessere Qualität.

    Allerdings sollte man auch darauf hinweisen, dass es auch "weniger ideale" Architekten gibt.

    MfG
     
  4. Maya34

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    Vielen lieben Dank für die eingehenden einleuchtenden Erklärungen und den tollen Link (hätte vorher mal suchen sollen...)!! :28:

    Dann habe ich es für mich schon richtig so gesehen, dass der Bau durch Einzelvergabe nicht günstiger wird, mir aber den Vorteil bringt, dass der Architekt sich eingehender meinen Hauswünschen widmen kann, die Einhaltung baulicher jur. Grenzen natürlich vorausgesetzt, und sich nicht an Grenzen des GÜ zu halten hat. Das ist klar ein Vorteil für die Einzelvergabe :28:

    Nachteilig auf den ersten Blick für mich als "Noch-Baulaie" finde ich jedoch, dass ich nicht nur mit dem Archtekten, sondern auch mit den einzelnen Handwerkern die Werkverträge abschließe. Dem ist ja bei der nicht so, wo das ja das GÜ übernimmt bzw. ich zitiere den tollen Link von oben:

    Hier stehe ich als Bauherr doch besser da, wenn Probleme auftauchen, die als vertraglicher Partner mein GÜ regeln müsste. Vielleicht würde ich im eigenen Interesse unterstützend mitwirken, aber hauptsächlich wäre es doch meiner Meinung die Aufgabe des GÜ (da haben wir doch schon Aufgaben des GÜ/ Bauunternehmens!!!), die Probleme auszuräumen.

    Wie gesagt, ich bin noch etwas unbedarft und ich lese mir auch gerne noch die Bauherrenrechte und -pflichten durch, aber bei der Einzelvergabe bin ich doch allein zustänidg, weil ich die Werkverträge eingegangen bin, oder?

    Verbessert mich, wenn es Quatsch ist.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Durchsetzen müssen Sie es so oder so. Nur der Partner ist ein anderer und die "Dienstwege" sind ggf. länger.
    2) Dieser vermeintliche Vorteil kann im Falle der Insolvenz des GÜ zu einem massiven Nachteil werden!
    Denn gegenüber dessen Subunternehmern haben Sie, wenns dumm läuft keinerlei Ansprüche.
    Sprich - Sie haben den Schaden und die stehen fein da.

    MfG
     
  6. Maya34

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    Das ist natürlich richtig, aber der GÜ hat ja den Dienstleistungsauftrag, mir ein Häusle zu bauen. Also muss er doch evtl. Probleme ausräumen und die Belange für die Fertigstellung des Hauses durchsetzen, um seinen Vertrag zu erfüllen...oder habe ich damals in VL so gepennt...??? :deal

    Stimmt auch wieder!! Das Sie aber auch immer Recht haben wollen :D Scherz beiseite, das evtl. GÜ unserer Wahl ist in unserer Region seit einigen Jahrzehnten sehr erfolgreich und wird auch von den Banken geschätzt (finde ich persönlich auch sehr wichtig, da die Banker die schwarzen Schafe ja kennen).

    Sie merken schon...mich stört einfach, soviele Verträge einzugehen, bzw. viele unterschiedliche Anlaufstellen zu haben und mich am Ende um alles selbst kümmern zu müssen und sogar hängen gelassen zu werden.

    Vielleicht bin ich aber auch ein "Opfer" dieser schönen Bausendungen im Fernsehen, in denen ja in schöner Regelmäßigkeit alles schief läuft...
     
  7. #7 Thomas B, 12.01.2009
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    Der einzige "Nachteil" an den vielen Verträgen ist, daß Sie eben ziemllich oft unterschreiben müssen, statt nur einmal.

    Der Vorteil liegt doch relativ klar auf der Hand (denke ich):
    Es ist nun mal so, daß die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz auf dem dem Bausektor durchaus nicht als gering einzustufen ist. Dieses gilt für handwerker, wie GUs/ GÜs.

    Geht der eine Handwerker in die Binsen, haben Sie Pech gehabt. Geht der GU pleite...tja was dann? Sie haben EINEN Vertrag -und zwar mit dem GU. Ob Gewährleistungsansprüche gegen Fliesenleger, Sanitätinstallateur, Maler, Schlosser, Metallbauer, Maurer, Zimmerer, Dachdecker....bestehen....eher nicht.

    Im Prinzip schon richtig. Aber: Erstmal müssen Sie ja wissen, daß ein Mangel vorliegt. Sie müssen ihn erkennen und dem GU zu Gehör bringen. ein ekritische Überwachung und Kontrolle der Baumaßnahme kostet den GU 1. Zeit und 2. Geld (für Bauleitung). Werden Mängel entdeckt (von Ihnen!), wird er diese wahrscheinlich beheben und (hoffentlich auch richtig). Ob er allerdings Mängel erkennt oder erkennen will ist fraglich. Schließlich müßte er -da er Ihr Vertragspartner ist- Mängel am eigenen Werk attestieren und diese beseitigen lassen. Glatter geht es, wenn man keine Mängel hat (oder erkennt).

    Was will ich damit sagen: Der Architekt ist IHR Sachwalter und wird darauf gucken, daß Sie ein mängelfreies Haus kriegen. Der GU ist erstmal SEIN Sachwalter und will die ganze Baumaßnahme möglichst reibungsfrei hinter sich brinigen. Gut möglich, daß er sogar Mängel erkennt und diese auch den handwerkern meldet, vielleicht deren Leistung kürzt (Geld abzieht), ob Sie das aber mitkriegen ider etwas davon haben bleibt zweifelhaft.

    Das muß alles nicht sein, kann aber! Und es passiert nicht so selten.

    Gruß

    Thomas
     
  8. #8 Olaf (†), 12.01.2009
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    Das...

    wesentliche Argument von Ralf haben Sie (wieso eigentlich hier "Sie"? - aber ich ordne mich da unter:D) völlig zur Seite getan:

    Der von der Baufirma unabhängige (sowohl finanziell als auch moralisch) Architekt (wahlweise auch Bauleiter oder so) ersetzt Ihr Fachwissen und wird im Zweifel in Ihrem Interesse Qualität und richtige Ausführung einfordern.

    Dagegen sind alle anderen Abwägungen (fast) Peanuts. Lesen Sie sich noch ein bisschen ein, um ein Gefühl zu bekommen, was passieren kann, wenn man keine eigene Instanz hat. Im Zweifel wird das wirtschaftliche Interesse des AN ansonsten immer gegenüber Ihren Interessen hinten an stehen.
     
  9. lawyer

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    Bauen Sie mit einem Architekten.

    Der Architekt schuldet das mangelfreie Entstehenlassen des Bauwerkes und muß deswegen bei eventuell auftretenden Mängeln (bis auf handwerkliche Selbstverständlichkeiten) selbst eintreten. Folglich wird er Sie beraten, welchem Handwerker welche Mängel zuzurechnen sind. Bei Unaufklärbarkeit können Sie den Architekten hilfsweise in Anspruch nehmen. Wichtig ist deswegen, daß der Architekt ausreichend versichert ist und bleibt.

    Die Einschaltung eines Architekten und die Vergabe von Einzelgewerken minimiert das Insolvenzrisiko deutlich. Was, wenn der GÜ doch pleite geht? :wow

    Ansonsten kann ich nur empfehlen, die Ausführungen von R. D. zu beherzigen.

    MFG
     
  10. ToStue

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    Schief laufen wird auf jeden Fall etwas - den perfekten Bau gibt es wohl nicht. Darauf würde ich mich in jedem Fall schon mal gedanklich einstellen.

    Die Bausendungen im TV, soweit ich sie gesehen habe, betrafen allerdings immer GÜs...

    Ein Argument ist hier noch gar nicht aufgetaucht: Was für ein Häuschen soll es denn werden? 08/15, wie es im Katalog ist oder möchten sie die vielen tausend Euro doch etwas individueller anlegen? In letzterem Falle halte ich ein bauen mit Architekten und ggf. weiterem Bausachverständigen für die deutlich günstigere Lösung.

    Zu guter letzt: Hausbau ist ein wirklich großes Projekt. Viele sind m. M. nach nicht bereit, sich damit hinreichend ausführlich und umfangreich auseinanderzusetzen. Das können sich nur die wenigsten leisten, so dass halt "eben schnell" ein Vertrag unterschrieben wird, ohne wirklich die Planung abgeschlossen zu haben. Von während der Bauphase auftretenden Änderungswünsche, die sich der GÜ für teures Geld vergüten lässt, den Preis beim noch gar nicht beauftragten Handwerker aber nicht unbedingt betrifft, gar nicht zu reden.

    Tipp: Einfach mal hier ein wenig herumstöbern - mit all diesen Fragen sind Sie nicht die erste.

    Viel Erfolg!
     
  11. #11 Thomas B, 12.01.2009
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    Ja wieso eigentlich???? Keine Ahnung!

    Thomas
     
  12. Maya34

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    Ach Herrjehhh...da sind schon viele Argumente dabei, die mich wirklich überzeugen und ich danke für diese rege Diskussion und werde auch nochmal in die "andere" Richtung denken. Aber dann dürfen wir wieder von vorne beginnen. Wo findet man einen guten Architekten UND auch der kann Insolvenz beantragen und wie ich mal gehört habe, übernehmen Kollegen nicht so gerne das Werk eines Pleitegeiers (hört sich jetzt hart an, soll so krass nicht gemeint sein). Die Lage ist eben heute nicht mehr ganz so rosig wie noch vor ein paar Jahren. Dann stünde ich auch dumm da..

    Ja, warum eigentlich??? :D Ich glaube, der Ralf Dühlmeyer hat damit angefangen:p Oder habe ich etwa so geschwollen geschrieben? Ich hoffe nicht...

    Der Hausbau ist unser erstes riesiges Projekt und wir beschäftigen uns, neben o. g. Sachverhalt schon seit einem Jahr eingehend damit und es soll übrigens ein ca. 160 qm großes Pultdachhaus mit 15° Dachneigung und Erker, ohne Keller werden. Also kein besonderes Designerhaus, wo sich jeder Architekt die Finger nach leckt, aber so einige Wünsche haben wir natürlich schon.

    Der Grund, warum ich einen eigenen Thread eröffnet habe ist vielleicht etwas egoistisch, aber sein eigenes "Problem" findet man selten in einem anderen Beitrag wieder und daher habe ich mir dieses Recht einfach mal herausgenommen, auch auf die Gefahr hin, dass sich die "alten Hasen" hier an die Stirn schlagen und stöhnen:"Oh nein, nicht schon wieder!!"

    Wie gesagt, bin ich gerade hin- und hergerissen, was nun das Beste für uns ist! Gehe nochmal in mich...
     
  13. #13 Thomas B, 12.01.2009
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    Ersteres kann nur eigene Recherche ergeben (gilt ja für GU/ GÜ genauso): Refernzobjekte anschauen mit ehemaligen BH reden, evtl. Empfehlungen anderer BH folgen....usw....usf.

    Zweiteres sehre ich eher als ein sehr untergeordentes Problem an (wenngleich: natürlich kann auch ein A. pleite gehen!). Zudem: Beim Bauen mit Architekt zahlst DU immer maximal soviel, wie an Leistung erbracht wurde: Bsp.: Baugenehmigung wurde erteilt => Rechnung. Gleiches gilt für die Handwerker: Hier werden Abschlagszahlung entspr. dem Baufortschritt gestellt, die dann üblicherweise um einen Sicherheitseinbahalt gekürzt werden und dann, während schon munzer weitergewerkelt wird, bezahlt werden. Du bist also mit den immer hinter dem tatsächlichen Bautenstand hinterher.

    Bei allen GUs, die ich kenne (mag auch andere geben!), gibt es zahlungspläne, es wird also zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte prozentuale Summe fällig (Bsp: Kellerdecke ist drauf X % der Vertragssumme fällig). Dies Zahlungspläne sind meistens so gestrickt, daß hier der Bauherr in Vorleistung geht, also mehr zahlt als an tatsächlichem Bautenstand existiert. Das ist im Falle einer Insolvenz ganz bitter und vielfach habe ich es auch erlebt, daß Baustellen zum Ende hin sehr nachläßig gehandhabt werden. Am Anfang wird die Kohle verdient!

    Daß ein zweiter Architekt nicht unbedingt siene ganze hestalterischen Fähigkeiten gefordert sieht, wenn er die Baustelle eines Pleitiers weiterzuführen hat mag schon stimmen. Letztendlich muß man das aber pragmatisch sehen: Es gibt genauso Geld dafür. Das fällt dann unter Dienstleitung und nicht unter kreative Höhenflüge.

    Gruß

    Thomas
     
  14. #14 acensai, 12.01.2009
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    Architekt & technische Planung nicht unterschätzen!

    Ich bin seit ca. 1 1/2 Jahren in diesem Forum und hatte mich hier im Forum schon mit einigen Planern in die Haare bekommen wegen meinen damaligen Ansichten und Aussagen.

    Im Frühjahr / Sommer wird's bei uns mit dem Rohbau losgehen! Die Architekturfragen haben wir mit einer befreundeten Planerin durchgeführt - mit ganz ganz ganz viel "Eigenleistung" und Ideen. Für uns war diese eine sehr schöne Zeit beim "Hausbau"! Wochenlang überlegt, selbst "gezeichnet", rumgefahren und Musterhäuser angesehen, in Wohnsiedlungen spazieren gegangen etc. ... ok, wir hattens nicht extrem eilig sofort mit dem Hausbau anzufangen :) ... das Ergebnis ist alles andere als ein Standardhaus! Mit einem Bauunternehmen hätten wir dies m.E. nicht sinnvoll planen lassen können.

    Ganz wichtig ist aber die persönliche Komponenten wenn man bei architektonischen Fragen eine Fachkraft einbezieht - die Chemie muss irgendwie passen und von Zeitdruck würde ich dringend abraten: Lieber sollte man sich als Bauherr einfach mal ein paar Wochen zum überlegen Zeit nehmen, als unter Zeitdruck Entscheidungen zu treffen.

    Ich würde die Bedeutung des "technischen" Planers keinesfalls unterschätzen! Aktuell werden noch Details ausgearbeitet, Wärmeberechnung und Lüftung, Statik - hierfür arbeiten wir mit einem kleinen Planungsbüro zusammen (in aller Ruhe - ohne Stress). Ein Bauunternehmen hätte uns -unter normalen Umständen- nur Standard verkaufen / planen können. Wie sollen die sonst denn die Planungskosten umlegen / kalkulieren?

    ZUDEM WILL ICH EINE HERSTELLERUNABHÄNGIGE PLANUNG (soweit möglich). Viele Bauunternehmen arbeiten oftmals nur mit einer "handvoll" Unternehmen zusammen. Und dann wird der Plan schon "zurecht geschneidert" für den speziellen Fensterbauer, das bevorzugte Mauerwerk des Bauunternehmens in den Berechnungen zugrunde gelegt (der spezielle Ziegel, bei dem der GU die größte Gewinnspanne hat etc.) etc. ...

    Selbst bei einem Standardhaus würd' ich's mir sehr genau überlegen, ob Du mit einem Bauunternehmen dein Haus planen und bauen lassen willst. Sobalds schwieriger und individueller beim Hausentwurf wird, würde ich NUR mit genauer Planung von Architekten UND EINEM technischen Planer bauen!
     
  15. #15 wasweissich, 12.01.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dazu haben wir auch was....http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=28043

    j.p.:bounce:
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Noch was zum Thema Haftpflicht. Wenn (per Versicherungsnachweis belegen lassen) die Kollegin/der Kollege seine Haftpflicht bezahlt hat, gilt die auch NACH der Insolvenz weiter.

    Nein. I.d.R. einen Werkvertrag. Bis zur Abnahme muss er zwar Mängelfreiheit nachweisen, aber woher soll das Wissen um die Richtigkeit seiner Antwort kommen?
    Und nach der Abnahme liegt die Beweispflicht beim AG.
    Das ist zwar mit Architekt nicht anders, aber (s.o.) hat der Archiekt neben vielem anderen auch ein eigenes Interesse daran, die Mängelfreiheit sicherzustellen.

    MfG
     
  17. #17 MoRüBe, 12.01.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wobei Ralf...

    ... wir hatten schon mal hier nen Fall, wo die Versicherung halt nicht bezahlt war...:shades

    Sie sehen, überall gibt es sonne und sonne. Unter dem Strich sind alle preisgleich. Ein GU will logischerweise Geld verdienen. Das kann er aber nur, wenn er seine Subbis nicht so weit runterknebelt, daß keine Luft mehr zum atmen bleibt. Andererseits ist er ja nu auch kein Wohlfahrtsinstitut. Für seine Aquise machen einige erstmal nix und die muß halt bezahlt werden. Und das ist der Gewinn des GU.

    Wie gesagt, alle kochen nur mit Wasser. Und ein vernünftiger GU rechnet auch vernünftig ab.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2009
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    Deswegen schrieb ich
    :winken
     
  19. #19 wasweissich, 12.01.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wenn die chemie stimmt , ist es besser , mit GU als mit einer pfeife vom architekten(dass es die gibt , bestreiten noch nichtmal die architekten:p)

    j.p.
     
  20. #20 Thomas B, 12.01.2009
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    Wenn der Architekt eine Pfeife ist (und diese gibt, das streite selbst ich als Architekt nicht ab :shades), ist es natürlich nicht so toll.

    Aber der Hinweis ist doch etwas sinnfrei, oder???

    Wenn man weiß, daß einer es nicht kann, ist es natürlich besser sich einen zu suchen, der es kann. Und da ist man mit Architekt (der es kann), sicher besser bedient, als mit einem GU (der es kann).

    Thomas
     
Thema:

selbständiger Architekt oder Bauunternehmen?

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