Schadenersatzforderung

Diskutiere Schadenersatzforderung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu folgendem Thema: Wir haben 1997 unser Eigenheim gebaut. Im Juni des gleichen Jahres hatten wir mit...

  1. Ufo73

    Ufo73

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    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage zu folgendem Thema:

    Wir haben 1997 unser Eigenheim gebaut. Im Juni des gleichen Jahres hatten wir mit einem Fertiggaragenhersteller einen Vertrag für eine Fertiggarage abgeschlossen. Die Fertiggarage sollte incl. MwSt. 6060 Euro kosten. Beim Abschluss der Fertiggarage hatte ich den Vertreter nach der Höhe der Kosten für die Fundamente für die Garage gefragt, da die Stelle, auf der die Garage geplant war, ein Gefälle aufwies, und somit die Kosten höher ausfallen könnten als bei einem ebenen Grundstück. Der Vertreter sagte, dass wir mit ca. 1500 Euro rechnen müssten. Wir wollten die Fundamentierung von dem Bauunternehmen, mit dem wir unser Eigenheim bauten, durchführen lassen. Es stellte sich aber heraus, dass die Kosten für die Fundamente auf Grund des starken Gefälles auf ca. 3000 Euro beliefen. Also rief ich den Vertreter, der uns die Garage verkauft hatte, an und sagte, dass wir vom Vertrag zurücktreten wollten, da die tatsächlichen Gesamtkosten unser Budget für die Garage sprengten (ca. 9000 Euro statt wie vorher angenommen 7500 Euro). Der Vertreter sagte aber, dass wir einen Schadenersatz in Höhe von ca. 900 Euro zahlen müssten, wenn wir gleich zurücktreten. Und zwar wären die Kosten entstanden, weil er seine Provision für den Verkauf bereits bekommen hätte. Dies ereignete sich ca. 1 Woche nach dem Vertragsabschluss. Er sagte wir sollten einfach abwarten, denn wenn wir die Garage nicht innerhalb von einem Jahr nach Vertragsabschluss abrufen würden, würde der Vertrag sowieso nicht mehr gelten und wir bräuchten nichts zu zahlen. Also taten wir nichts, wir waren sowieso schon genug mit dem Hausbau beschäftigt.

    Im November 2008 hat sich schließlich der Fertiggaragenhersteller gemeldet und nach einigem Schriftwechsel eine Schadenersatzforderung in Höhe von 2700,09 Euro gestellt. Der Garagenhersteller schreibt, er wäre dazu nach §649 BGB und §642 BGB berechtigt. Der Preis setzt sich wie folgt zusammen (laut dem Schreiben):

    Vereinbarter Werkslohn (6060 Euro excl. MwSt.): 5096,00

    Abzüglich ersparter Aufwendungen wie folgt:
    Material 1324,77
    Transport 323,64
    Fertigungslohn 637,50
    Energie 110,00
    Einsparung gesamt -2395,91

    Zu zahlender Betrag: 2700,09

    1.) Was ratet Ihr mir?
    2.) Ist die Schadenersatzforderung in unserem Fall gerechtfertigt?
    3.) Ist die Höhe der Forderung rechtlich OK, gibt es da keine Grenzen, wie z.B. max. X % von der Gesamtsumme?

    Ich bin über jeden Rat dankbar, da uns der Bau sowieso schon viel Geld und Nerven gekostet hat, und jetzt diese, meiner Meinung nach unverschämt hohe Schadenersatzforderung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ufo73
     
  2. Ryker

    Ryker

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    Guck mal hier:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=30937

    war uebrigens der letzte Thread, in dem in diesem Subforum gepostet wurde.
     
  3. #3 Olaf (†), 01.02.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Hast...

    Du gelesen, was , was als Anmerkung bei dem Unterforum steht?
    Wenn nicht ein Stück der Geschichte zwischen 1997 und 2009 fehlt einfach mal im BGB unter Verjährung gucken oder zum Advokaten gehen.
     
  4. Ryker

    Ryker

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    1997 gabs noch keine Preise in Euro, die MwSt in der Geschichte ist nahe 19% :)
    Ich geb aber zu: 1997 hab ich ueberlesen.
     
  5. Julius

    Julius

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    Ja, wenn die Angaben stimmen, wäre die Sache verjährt.
    Dann schreibt man nen netten Antwortbrief, daß die Forderung gar nicht mehr auf Rechtmäßigkeit geprüft werden muß, weil man Einrede der Verjährung geltend macht.
    Feddisch...
     
  6. Ryker

    Ryker

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  7. Ufo73

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    Sorry, natürlich 2007

    Hallo zusammen,
    ich weiß nicht. was in mich gefahren ist, war zu groß der Schock über die Schadenersatzforderung....Sorry....wir haben nicht 1997, sondern 2007 das Eigenheim gebaut.

    Meint Ihr ich brauche dem Hersteller nur 5% von 6000 Euro, also 300 Euro zu zahlen?

    Soll ich mich auf die Gesetzesänderung beziehen und dem Hersteller die 300 Euro überweisen, oder doch zum Anwalt gehen. Wie würdet Ihr an meiner Stelle handel?
     
  8. Ryker

    Ryker

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    Nein. 2008 galt der Satz, um den sich der Thread dreht, doch noch gar nicht.
     
  9. Ufo73

    Ufo73

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    Forderung angemessen?

    also doch zum anwalt!?
    Kommt euch die Schadenersatzforderung nicht auch zu hoch vor? Oder meint Ihr, sie ist angemessen? Ich habe das Gefühl, der Garagenhersteller will mich auspressen wie ein Zitrone..
     
  10. Ryker

    Ryker

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    Ehrlich gesagt nein.
    Eingesparte Lohnnebenkosten fehlen ggf. noch und logischerweise kennt auch keiner die genauen Zahlen des Herstellers-
    aber welche Ausgleichsauftraege sollte er bspw. unterlassen haben, auszufueheren?
    In so einer Branche sind doch immer Kapazitaeten frei, schaetze ich.
     
  11. Ryker

    Ryker

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    Dazu sollen Dir lieber die Anwaelte raten :konfusius
     
  12. Ufo73

    Ufo73

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    Beratungsgespräch

    ich habe mir ein paar Adressen von Anwälten rausgesucht.Werde morgen mir einen Termin für ein Beratungsgespräch geben lassen.
    Ich werde berichten, was dabei rausgekommen ist.
    Über weitere Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen. Vielleicht gibt es ja Leute, die in einer ähnlichen Situation waren...

    Wir leben doch in einem Rechtsstaat, ich hoffe da gibt es gewisse Grenzen für Schadenersatzforderungen. Es kann doch nicht sein, dass jemand einfach mal die Hälfte von den Auftragskosten kassiert, ohne dafür eine Leistung erbracht zu haben. Die einzige Leistung bisher war die des Vertreters beim Verkauf der Garage.

    Viele Grüße
     
  13. Eric

    Eric

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    Klar leben wir in einem Rechtsstaat und deshalb wirst Du zahlen müssen. Denn Du hast von einem wirksam abgeschlossenen Vertrag Abstand genommen ( = gekündigt ), ohne das der AN hierfür Veranlassung gegeben hat.

    Die Berechnung zur Höhe ist ebenfalls im Grundsatz richtig. Zu fragen wäre allenfalls, ob der AN noch weitere Kosten erspart hat. Um das zu beurteilen, bräuchtest Du keinen Anwalt, sondern einen Sachverständigen, der die Kalkulation überprüft. Ob das lohnt ??

    Aber teile mal mit, wie der Anwalt die Kosten für die Garage kalkuliert haben will.
     
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