Gehaltsabtretung als Bestandteil einer Hypothek

Diskutiere Gehaltsabtretung als Bestandteil einer Hypothek im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, Moin in die Runde, nachdem ich durch Tipps aus diesem Forum bereits einige Klippen umschifft habe, taucht nun wieder ein interessantes...

  1. #1 angostura, 12.03.2009
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    Moin, Moin in die Runde,

    nachdem ich durch Tipps aus diesem Forum bereits einige Klippen umschifft habe, taucht nun wieder ein interessantes Problem auf.
    Ich habe eine Darlehenszusage einer Versicherungsgesellschaft. Diese verlangt aber als Bestandteil des Vertrages eine Gehaltsabtretung aller pfändbarer Anteile meines Gehaltes. So etwas habe ich noch nicht gehört und persönlich finde ich dies nicht gut (zumal die Konditionen auch nicht mehr gut sind). Eine Frage an die Experten, machen Banken oder Versicherungen dieses regelhaft oder muss ich mir Sorgen um meine Bonität machen. Und wie sieht es mit einem SCHUFA Eintrag aus ?

    Baufinanzierung ist ein Buch mit mehr als sieben Siegeln

    Vielen Dank für Eure Kommentare

    Angostura
     
  2. #2 LiBa Hannover, 12.03.2009
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    ..........die finanzierung wird normalerweise grundbuchamtlich eingetragen, gerne werden beide ehegatten als gesamtschuldnerisch haftend gemacht, aber eine gehaltsabtretung als sicherheit.............finde ich sehr unseriös...........ich würde die finger von soetwas lassen
     
  3. #3 angostura, 12.03.2009
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    Moin,

    Grundbuch sollte natürlich auch eingetragen werden. Bei uns hat die Stadt ein Vorkaufsrecht auf allen Grundstücke, die Grundschuld sollte Vorrang vor dem Vorkaufsrecht haben, geht das überhaupt.

    Es handelt sich um einen großen deutschen Versicherungskonzern.

    Angostura
     
  4. Dungan

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    noch blutiger angehender Bauherr
    Habe ich bisher auch noch nie gehört. Was ist er Grund für die "Verunsicherung" dieser Versicherung? Wie sehen die Eckdaten denn aus?
     
  5. #5 angostura, 13.03.2009
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    Moin Dungan,

    die Eckdaten sind recht solide. Beleihung ca 55%. Angestellt im öffentlichen Dienst etc.
    In meinen Augen überhaupt kein Grund für ein solches Verhalten

    Ich werde nächste Woche mal genauer nachforschen, warum diese Vorgehensweise gewählt worden ist

    Schönen Tag und Wochenende

    Angostura
     
  6. Dungan

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    noch blutiger angehender Bauherr
    Bei den Parametern hast Du eine höhre EK-Quote als die Versicherung, die Deine Gehaltsabtretung fordert. ;-)
     
  7. #7 Robert1, 13.03.2009
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    Es ist üblich, dass Grundpfandrechte Rang vor den Rückauflassungsvormerkungen, Vorkaufsrechten, etc. bekommen. Die Rangänderung verursacht aber Kosten beim Notar und beim Grundbuch.

    Eine Gehaltsabtretung der pfändbaren Anteile würde ich selbst nicht akzeptieren. Da ist der Sachbearbeiter der Versicherung wohl etwas übereifrig. Bei der von Dir genannten Beleihung ist die Grundschuld bis auf 5% der Summe sogar "mündelsicher".
     
  8. #8 Baufuchs, 13.03.2009
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    Baufuchs Gast

    @Angustora

    Nicht nur in Ihrer Stadt besteht ein Gesetzliches Vorkaufsrecht für die Gemeinde. Das gilt generell.

    Ist also nichts besonderes für die Bewertung durch die Versicherung.
     
  9. #9 Robert1, 13.03.2009
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    Da ein gesetzliches Vorkaufsrecht gem § 24 BauGB (der Gemeinde) nicht im Grundbuch eingetragen wird, handelt es sich hier wohl um ein (privatrechtlich) bestelltes Vorkaufsrecht.

    Das ist aber -wie Baufuchs schon sagt- nichts besonderes. Die Finanzierer wollen aber oft trotzdem den Vorrang im Grundbuch.
     
  10. Fuxx

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    Naja, wenn ich das ganz genau nehme, spielt das keine Rolle. Spielen wir den Fall der Fälle mal durch, wo die Gehaltsabtretung überhaupt eine Rolle spielt. Die Raten werden nicht gezahlt, die Bank gibt die Finanzierung/Immobilie in die Verwertung (schöner Begriff, so heißt das aber).

    Jetzt gehen die nach Plan vor. Meist werden erst Gespräche geführt mit dem Kunden, der sich idR viel zu spät erst bei seiner Bank wegen der finanziellen Probleme gemeldet hat. Mahnungen sind zu diesem Zeitpunkt längst heraus gegangen.

    Also wird vollstreckt. Entweder wird die Immobilie zwangsversteigert, oder aber die Bank vollstreckt andere Vermögenswerte, so z.B. auch das Einkommen. Also auch ohne separate Unterschrift die Gehaltspfändung. Es ist vielleicht ungewöhnlich, daß das als separater Punkt direkt aufgeführt wird, in der Folge aber ohnehin Standard.

    Einen Schufa-Eintrag gibt es sowieso mit der Finanzierung. Hier wird aber nur gemeldet, daß die Bank einen Kredit gewährt hat. Das ist der Fall bei jedem Kreditgeschäft, also auch das Girokonto mit Dispo oder die Kreditkarte steht in der Schufa. Die Probleme treten nur bei negativen Merkmalen auf, vielfach nicht gezahlte Handy-Rechnungen (also wirklich Kleinigkeiten) oder Rücklastschriften mangels Deckung, übles Thema.

    Die Frage nach dem Vorkaufsrecht ist ein gänzlich anderes. Einige Personen (Stadt/Gemeinde wurde hier schon angesprochen, Mieter, manchmal Nachbarn, die vor Jahren ein Stück eines geteilten Grundstücks gekauft haben z.B.) haben ein Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht bedeutet aber nur, daß der Vorkaufsberechtigte in den Kaufvertrag zu den Bedingungen eines Dritten einsteigen kann. Ich kaufe also ein Grundstück, der Nachbar hat ein Vorkaufsrecht, übt dieses aber nicht aus: Keine Auswirkung. Spätestens mit dem Notarvertrag (Kaufvertrag) erledigt sich das Vorkaufsrecht, somit spielt es bei der Beleihung durch die Bank keine Rolle.

    Problematisch könnte es werden, wenn eine Bestandsimmobilie neu beliehen werden soll und ein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht. Für die Bank könnte das im Rahmen einer Verwertung ein Problem darstellen, womit der Rangrücktritt des Vorkaufsrechtes gerne verlangt wird. Das ist allerdings ein recht kompliziertes Thema (warum das für die Bank ein Problem wäre) und hier fehl am Platze.
     
  11. #11 Robert1, 15.03.2009
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    Es gibt das einmalige Vorkaufsrecht und auch das Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle. Es kommt also drauf an. Letztendlich muss also der Notar beraten.
     
  12. #12 pauline10, 15.03.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Geh doch mal zu Deiner örtlichen Sparkasse oder gleich ins Internet oder zur DiBA.
    Warum willst Du bei der Versicherung abschließen wenn die Bedingungen nicht so günstig sind??? Ist doch "Schwachsinn".

    Ich vermute mit Tilgung und sonstigen Bedingungen ist noch manches im argen. Erst schlau machen!!! Soviel kann man mit Eigenleistung nie verdienen, wie man mit falschen Finanzierungen danebensetzt.
    "Aber es dient ja einem guten Zweck, den notelidenden Banken zu helfen"

    pauline
     
  13. #13 angostura, 15.03.2009
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    Liebe Pauline,
    da hast Du etwas falsch verstanden. ich möchte keine Versicherung abschliessen, sondern leihe mir Geld von einer Versicherung als normales Darlehen. Große Versicherungen sind zunehmend im Hypothekenbereich tätig, weil dort aktuell immer noch eine Rendite oberhalb des Garantiezinses zu erwarten ist. Allerdings setzt dies eine gewisse Bonität voraus.
    Bei meiner Sparkasse war ich schon (ca 0,8% höherer Zins) die DiBa liegt ca 0,5% darüber.
    Soweit ich beurteilen kann, habe ich mich sehr ausgiebig erkundigt und spare momentan sehr viel an der Finanzierung.Angeboit mit der Gehaltsabtretung werde ich nicht annehmen, sonder ein anderes (auch bei einer Versicherungsgruppe) ohne diese Einschränkung.

    Vorkaufsrecht: Es ist ein eingetragenes Vorkaufsrecht der Stadt

    Angostura
     
  14. #14 Alfred Witzgall, 16.03.2009
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    Suche hier weder Kundschaft noch Empfehlungen
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    dieses Thema hier "durchmurksen" zu wollen.

    Schon die Überschrift zeigt, dass dies wieder im begrifflichen Nirwana endet.

    Die vertraglichen Bestimmungen sind bei einem solchen Vorgang derartig vielfältig, dass man mit rechtlichen Fragen bei Baufinanzierungen zu Spezialisten geht. Das sind auf jeden Fall "Notare" bzw. spezialisierte Anwälte.

    Schon was eine "Hypothek" alles sein kann, sowohl rechtlich, als auch begrifflich, bzw. umgangssprachlich.

    Gehaltsabtretung ist "Alltag" bei Kreditverträgen. Die meisten Darlehensnehmer wissen überhaupt nicht, wie weit sie sich bereits "verpflichtet" haben.
     
  15. #15 pauline10, 16.03.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also ich hatte das schon so verstanden, daß hier eine Versicherung eine Finanzierung anbietet, um eine etwas höhere und sichere Rendite als bei Bundesanleihen zu bekommen.
    Es ist mir auch schon vorgekommen, daß eine Bank (Sparda) die Finanzierung nur übernehmen wollte, wenn ich dort auch das Gehaltskonto führen würde.

    Das mag eben nicht jeder aus den verschiedensten Gründen und da muß man sich entscheiden, was wichtiger ist.

    Im Gegensatz dazu möchte unsere Regierung immer genauer in den Geldbeutel und unter das Kopfkissen blicken und nennt das vornehm „Aufhebung des Bankgeheimnisses“. Es ist aber in Wirklichkeit eine Aufhebung der Privatsphäre!! Vor wenigen Jahren war es den Mitarbeitern des Finanzamtes verboten, hier Kontrollmitteilungen anzufertigen. Heute bekommen sie die Daten per Knopfdruck auf dem Schirm.

    Auch wenn „man nichts zu verbergen hat“! Man möchte sich eben eine gewisse Privatsphäre behalten. Sonst kann man ja gleich Freitags abends „Stichtag“ auf dem Marktplatz veranstalten. Was heute noch Erregung öffentlichen Ärgernisses ist, wäre dann Aufhebung des ...-Geheimnisses.

    Während unsere „Brüder und Schwestern“ einen solchen Spitzelstaat nach 40 Jahren abgeschafft haben, wählen wir ihn uns selbst wieder herbei. Roland Koch meint dazu: „Die Politiker sind nicht eine Gefahr für die Demokratie sondern ihre Grundlage“! Der muß wohl einen Machtrausch ausschlafen.

    Es mag richtig sein, daß Spezialisten eine bessere Beratung bieten können als man es selbst kann. Ich kenne aber nur einen in Reutlingen, der ein Buch „Richtig rechnen bei Finanzgeschäften“ geschrieben hat.

    Von Anwälten und Notaren wurde ich in den letzen Jahres so ernüchtert, daß ich möglichst auf sie verzichte. Sie waren vorwiegend als "Pfeifentabak" zu gebrauchen, wissen nicht welche Vollmachten sie haben, kennen die Gesetze nicht, versäumen Termine und haben schlicht keine Ahnung oder schützen Unkenntnis vor, um ihr eigenes Süppchen zu kochen.

    Außerdem kann auch der beste Finanzberater nicht wissen, ob und wann man mit einer Erbschaft der Oma rechnen kann, wenn man ihm davon nichts erzählt. Wer möchte das alles ausbreiten??

    Also muß man sich selbst schlau machen. Es hat einige Jahre gedauert. Dann konnte ich das Thema wenige Jahre unterrichten und hatte sehr aufmerksame Zuhörer.

    Eine Gemeinde hat übrigens immer ein Vorkaufsrecht!
    Das ist Teil des öffentlichen Baurechtes.

    pauline
     
  16. #16 Alfred Witzgall, 16.03.2009
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    schön.....

    das jetzt damit Klarheit herrscht:sleeping
     
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