Was inkludiert m² beim Fliesen legen?

Diskutiere Was inkludiert m² beim Fliesen legen? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, habe aktuell das Thema, dass ich die Abschlussrechnung von meinem Fliesenleger erhalten habe. Wir hatten einen Teil der...

  1. #1 DonaldSuck, 14.12.2015
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    Hallo Zusammen,

    habe aktuell das Thema, dass ich die Abschlussrechnung von meinem Fliesenleger erhalten habe. Wir hatten einen Teil der Arbeiten auf m²-Basis (Wohn- und Esszimmer) und einen Teil auf Stundenbasis (Bäder) vereinbart. Soweit, so gut. Der Fliesenleger hatte jetzt im Bereich des Wohnzimmers noch die Türanschlussfliesen, sowie einige Sockelfliesen nicht gelegt, weil die Türzargen noch nicht gesetzt waren, bzw. weil der Fliesenleger die Türanschlussfliesen erst legen wollte, wenn die Zargen gesetzt sind, damit diese auch 100% stimmen.
    Dies wurde nachgeholt, aber auf Stundenbasis abgerechnet.

    Und genau hiermit habe ich jetzt ein Problem. Ich habe diesen Punkt angesprochen und als Info bekommen, dass es ja ganz klar sei, dass dies separat abgerechnet werde auf Stundenbasis, weil er ja nochmal kommen musste.

    Die entsprechenden m² und laufenden Meter für Sockelleisten wurden aber bei den bestehenden Rechnungen bereits abgerechnet und bezahlt.

    Und genau das ist jetzt mein Problem. Für mich macht es keinen Unterschied, ob er nochmal kommen musste, weil es ja auf m²-Basis vereinbart war. Aber evt. liege ich hier auch falsch.
    Danke schonmal für euer Feedback.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ihr liegt beide falsch. (Vermutlich)

    Wenn er nicht nur den Zusatzaufwand für die Mehrfachanfahrt über Stunden abgerechnet hat, sind beide Ansichten falsch.

    Natürlich ist es vom Aufwadn (und damit den Kosten) ein Unterschied, ob der Fliesör alles in einem Rutsch verlegen kann oder einen Teil in einem zweiten Anlauf.
    Daher Mehrkosten erstmal OK.

    Doppelabrechnungen gehen aber auch nicht. Hier ist die Frage, ob die Türöffnung + weggelassene Sockel > oder < den Abzugslängen bzw. -flächen nach VOB/C waren.
    Wenn ja (was zumindest bei den Sockeln naheliegt), dann ent- oder weder.
     
  3. #3 DonaldSuck, 14.12.2015
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    Hallo, danke schonmal für deine Info.

    Nein, er hat nicht nur den Zusatzaufwand abgerechnet, sondern die komplette Zeit auch fürs legen. Was jetzt nach VOB/C war oder nicht, kann ich leider nicht sagen, dazu bin ich zu sehr Laie.
    Fakt ist auf jedenfall, dass der Wunsch, die Türausparungen später zu legen, vom Fliesenleger kam, zudem gab es auch keine Info, dass dieses Vorgehen Mehrkosten mit sich bringt.
     
  4. #4 Nutzername, 14.12.2015
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    Die Abrechnung einer zusätzlichen Anfahrt für das Verlegen der Sockelfliesen solltest Du akzeptieren, dem Fliesenleger ist dieser Aufwand ja tatsächlich entstanden. (Und wenn der jetzt nicht von sonstwo herkam, müsste das preislich im Rahmen bleiben.) Stimme also R.D. soweit zu.

    Aber: Das setzt voraus, dass er vorbeigekommen ist, um nur die Sockelfliesen der Wohn- und Esszimmertüren zu verlegen. Sollte der Fliesenleger in dem Zuge z.B. auch die Bäder mitgemacht haben, wäre es etwas anderes.

    Letztlich ein Kommunikationsproblem: Der Vorschlag des Fliesenlegers, die Sockelfliesen nach den Türen zu verlegen ist absolut sinnvoll. Als er Dir das vorgeschlagen hat, hat er Dich leider nicht auf die zusätzliche Anfahrt hingewiesen, deswegen fühlst Du Dich jetzt benachteiligt. Technisch war es aber die sinnvolle Lösung. Die Fliesen vor der Zarge einzubauen, hätte womöglich zu Problemen beim Zargeneinbau oder schlechter Optik geführt.

    Edit: Es wird immer wieder bemängelt, wenn ein Handwerker nicht über sein Gewerk hinausdenkt. Hier hattest Du also (nach Deiner Schilderung) einen mitdenken Handwerker. Ist heute leider nicht mehr selbstverständlich und sollte Dir die zusätzliche Anfahrt wert sein.
     
  5. #5 DonaldSuck, 14.12.2015
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    Naja, wegen der Anfahrt würde ich auch nicht diskutieren, aber bei 5 Arbeitsstunden und knapp 300€ inkl. Märchensteuer denke ich schon, dass man mal nachfragen sollte. Und nein, er kam nicht nur deswegen. Es geht mir wirklich nur darum, ob eine separate Abrechnung bei vereinbarten m²-Preisen üblich / gerechtfertigt ist oder nicht. Klaro sieht eine Verlegung nach dem Türzargen besser aus und macht mehr Sinn. Aber die Arbeit muss er machen, ob die Zargen gesetzt sind oder nicht. Und ob das Verlegen jetzt 3 Wochen früher oder später erfolgt, sollte dabei ja nicht kriegsentscheidend sein.
     
  6. Ludolf

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    Was denn nun, Extra-Anfahrt oder nicht?
     
  7. #7 Nutzername, 14.12.2015
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    Die Handwerkerstunde 60 Euro? Naja, die Preise hier sind schon andere. Wie lang fährt er denn zu Dir? Bestimmt keine Stunde, oder? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass wir hier von ca. maximal 100 Euro für eine zusätzliche Anfahrt reden. Wenn der Fliesenleger Wohn- und Esszimmer sowie 2 Bäder gemacht hat, steht das in keiner Relation zur Auftragssumme. Wenn ansonsten ordentliche Arbeit geleistet wurde, werde ich hier auch keine Argumentationsansätze liefern, die zusätzliche Anfahrt zu verweigern.
     
  8. #8 Nutzername, 14.12.2015
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    Und was war noch?
    Konnte er den ganzen Tag bei Dir arbeiten (also hat er bspw. die Sockelfliesen an einem der Tage gemacht, als er für die Bäder da war) oder ist er von Dir noch zu einer anderen Baustelle gefahren, weil die Anschlüsse der Sockelfliesen an die Türzargen nunmal keinen Arbeitstag ausfüllen?
     
  9. #9 DonaldSuck, 15.12.2015
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    Er hatte insgesamt drei Türanschlüsse zu machen. Zwei waren bereits mit den m²-Preisen bezahlt, einer war auf Stundenbasis gerechtfertigt. 3/4 der übrigen Sockelfliesen waren ebenfalls über lfm bezahlt, die restlichen 1/4 waren nach Stundensatz auch ok. Zudem musste er noch eine Wandfliese austauschen. Gesamtaufwand an diesem Tag lag bei 10h.

    Die Wandfliese ist aber schon wieder das nächste Thema.

    Die Wandfliesen sind 35cmx100cm und dabei musste ein Teil des Fensters eingeschnitten werden. Der Steg (ca. 6-7cm hoch und 30cm lang) ist beim schneiden aber abgebrochen. Anstatt ne neue Fliese zu schneiden, hat man das abgebrochene Stück dann mit verbaut und den Spalt mit weißem Fugenkit zugemacht. Das genau im Sichtbereich sah ziemlich bescheiden aus und hätte ich eigentlich auch nicht von Ihm erwartet. Aber macht man laut seiner Aussage und gemäß VOB so. Habe ich aber austauschen lassen und komischerweise ging es bei der zweiten Fliese ohne Probleme.

    Das ist das nächste Thema. Muss ich bei Stundenabrechnung jede Qualität akzeptieren und falls die erwartete Qualität nicht erbracht wurde, die Korrektur auch noch zahlen? Es geht hier nicht drum, ob die Fliesen jetzt 100% plan liegen oder nicht. Aber ne augenscheinlich gebrochene Fliese im Sichtfeld einzubauen, kann doch nicht nach ner Handwerkerverordnung sein? Hinter der Tür hab ich das gleiche Exemplar, wobei es mir da egal ist, da nicht im Sichtfeld.

    Das sind zwei Ausnahmen, der Rest ist wirklich top gemacht und definitiv das Geld allemal wert, auch wenn wir schon bei 10% über Angebot liegen. Da gab es aber auch keine Beschwerde von uns, weil eben die erbrachte Leistung zum Geld passt. In diesem Fall aber nach meinem Empfinden nicht. Sorry für soviel Text, hoffe, ich habe jetzt alle Sachverhalte einigermaßen rübergebracht
     
  10. #10 Nutzername, 16.12.2015
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    Abrechnung nach Stunden ist immer problembehaftet, da kommt man ruckzuck ins Diskutieren (die Zigarettenpause zahl ich nicht, zu langsam gearbeitet, etc.). Sollte man vermeiden.

    Mangelbeseitigung muss man nie zahlen, egal ob nach Fläche oder Zeit abgerechnet wird. Was ne kaputte Fliese an der Wand verloren hat, kann ich auch nicht nachvollziehen.

    Zu Deinen 2 Themen:
    - Das Erneuern der Fliese gehört m.E. nicht abgerechnet. Aber da reden wir doch wahrscheinlich von keinem größeren Zeitaufwand.
    - Die reine Anfahrt kannst Du ihm zahlen.

    Ist aber aus der Ferne alles recht schwer prüfbar. Insgesamt hört es sich aber nicht nach Themen an, über die man sich nicht einigen könnte.
     
  11. #11 Gast036816, 17.12.2015
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    die m- und qm-werte der nachträglich verlegten fliesen der sockel und des bodenbelags ermitteln und streichen, die an- und abfahrt aus der stundensumme streichen, dannst du bezahlen. bist du dir unsicher, in welcher höhe du die rechnung reduzieren sollst, dann sprich mit dem fliesör und einigt euch auf die summe der reduzierung.

    doppelt abrechnen geht nicht!

    mangelhafte leistungen kannst du nach übermittlung einer mängelanzeigen bis zum 2-fachen der voraussichtlichen mängelbeseitigungskosten von der rechnung streichen.

    wenn du dem aussparen der fliesen am boden und beim sockel zum einbau der türen zugestimmt hast, dann solltest du den aufwand wie oben beschrieben auch vergüten. so etwas passiert, wenn die ordnende hand auf der baustelle fehlt.
     
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