Decken.- vs. Unterstützungshöhe

Diskutiere Decken.- vs. Unterstützungshöhe im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe nach einiger Zeit mal wieder eine Frage: Wir erstellen im Auftrag eines GU den Rohbau einer Gewerbeimmobilie, Abrechnung nach...

  1. #1 schpoerli, 26.08.2010
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    Hallo,

    habe nach einiger Zeit mal wieder eine Frage:

    Wir erstellen im Auftrag eines GU den Rohbau einer Gewerbeimmobilie, Abrechnung nach Aufmaß. Im LV steht bei der Deckenschalung "Unterstützungshöhe bis vier Meter". Die lichte Deckenhöhe der aktuellen Decke liegt zu ca. 90% bei 4,05 bzw. 4,10 m, die restlichen 10 % bei über 5,0 m. Was denkt Ihr: ist mit Unterstützungshöhe die Schalungsstützenhöhe gemeint oder die tatsächliche Deckenhöhe? Ich hoffe ich habe mich präzise genug ausgedrückt um mein Problem zu schildern.

    Für Eure Antworten danke ich im Voraus.

    Gruß S.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Die Frage musst Du/Euer Kalkulator doch schon bei der Angebotserstellung aufgeworfen haben.
    Oder habt Ihr erstmal irgendwas angeboten, in der Hoffnung, es würde schon schiefgehen?
    Na dann - schiefgegangen ists ja nun wohl.
     
  3. mls

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    dass es um viel geld geht?
    dass auch eine flächenschalung die decke bei der betonage unterstützt?
    dass ich ein schweinderl gewonnen hab?
    dass die vob das bestimmt auch definiert?
     
  4. #4 schpoerli, 26.08.2010
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    ähh, wie jetzt? habe ich hier eine politisch unkorrekte Frage gestellt?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2010
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    ;). Aber unsere (Gegen)Fragen sind doch nicht unberechtigt, oder?

    Den Begriff Unterstützungshöhe finde ich in der VOB 2009 (auf die Schnelle) nicht. Als Fachbegriff ist mir das auch nicht geläufig.
    In der VOB finde ich aber, dass (ohne besondere Vereinbarung) das Schalungssystem dem AN überlassen ist.

    Das sollte bei der Kalkulation eine Überlegung dazu auslösen, welches Schalsystem oder bei Elementdecken welche Unterstützungen erforderlich sind.
    Und wenn es dann einen Unterschied macht, ob die Steife 3,99m oder 4,01 m lang sein muss, weil z.B. die mit 4,0 m und mehr mehr Miete kosten, dann ist es Sache des Kalkulators, einen unklaren Begriff zu klären oder zumindest im Anschreiben zu vermerken, dass der unklar war und wie er für die Kalkualtion interpretiert wurde.

    Hier scheints aber so zu sein, dass mal wieder der Text nur diagonal überflogen wurde und sich hinterher rausstellt, dass die kalkulierte Interpretation nicht mit der erforderlichen Wirklichkeit überein stimmt!

    Sich jetzt über die Auslegung dieser Formulierung zu streiten, ist garantiert teurer als die evtl. Mehrkosten für die Schalung.
    Als Konsequenz dem Kalkulator klarmachen, dass er beim nächsten LV aufpassen muss, an sonsten das auf seinen Deckel geht.
     
  6. #6 schpoerli, 26.08.2010
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    Um Missverständnissen vorzubeugen:
    1. Es wird nicht gestritten, alles in Butterzucker. Das Schalungssystem stellt der Auftraggeber, also keine Mehrkosten für uns.
    2. Ob ich eine 4 m lange Stütze ganz oder nur teilweise ausfahre ist ja (fast) egal. Bei der Deckenhöhe von über 5 m ist der Mehraufwand allerdings nicht unerheblich aber auch unstrittig, da die längeren Stützen ja wesentlich schwerer sind und die Jungs nicht so schnell ihre Leistung bringen können.
    Mich interessiert lediglich was mit Unterstützungshöhe genau gemeint ist bzw. ob es sich um eine schwammige Formulierung von irgendwelchen windigen Tricksern handelt; für die Zukunft sozusagen;)
     
  7. #7 RMartin, 27.08.2010
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    Deckenrüstungen > 5,00m Höhe fallen gemäß DIN 4421 unter Traggerüstgruppe der Gruppe II. Hier muss ein Standsicherheitsnachweis und einiges anderes her.
    Darauf unbedingt achten.
     
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