Fundament für Terrassentrennwand auf Höhe der Bodenplatte?

Diskutiere Fundament für Terrassentrennwand auf Höhe der Bodenplatte? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, neben meinem Problem mit der Fassadendämmung habe ich noch eine Frage. Eckdaten kurz. Neubau REH über GU, Häuser versetzt,...

  1. #1 Gast56083, 08.07.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Hallo zusammen,

    neben meinem Problem mit der Fassadendämmung habe ich noch eine Frage.

    Eckdaten kurz. Neubau REH über GU, Häuser versetzt, mit Keller aus WU Beton, Aussenmauerwerk Dämmziegel.
    Mit dem GU war abgesprochen, dass wir zw. den Häusern gemauerte Terrassentrennwände (2m hoch, 2,5m lang, in Stufen fallend) wollen. GU hat damals schon gesagt, dass das nicht so einfach ist, da er aktuell einen Schadenfall hat, wo die Trennwand am Haus abgerissen ist. Vereinbarung (mündlich) war, "dass ein Fundament gegossen wird" (wie genau war offen) und die Wand darauf gemauert wird. Kosten pro Wand 1500€, Gesamt also 3000€. (wir fanden das schon teuer)
    Wir haben dem zugestimmt (haben Ihm eine Mail geschrieben) und damit beauftragt.

    Der GU sagt jetzt, dass das Fundament viel aufwendiger werden muss, um die Trennwand sicher zu erstellen.
    Er müsste auf Niveau der Bodenplatte im Keller ein Fundament auf die ganze Länge erstellen, darauf eine Betonwand bis EG Boden Niveau (alos ca. 3m) und darauf dann die Trennmauer mauern.
    Kosten pro Mauer 5200€ !
    Begründung: Der Boden bei uns wäre nicht tragfähig und daher so aufwendig (aus meiner Sicht nicht verständlich, Lage München, Schotterebene, kein Grundwasser etc.)
    Überall bei uns in der Gegend stehen an den DHH/RH gemauerte Trennwände. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder hier 5200€ für eine Wand gezahlt hat.

    Ich glaube, der GU will einfach die Wand nicht machen, da er aktuell einen Schadenfall hat und ab sofort auf Nr. sicher gehen will bzw. diese Wände nicht mehr erstellen will.

    Wie sichert man denn normalerweise so eine Wand gegen Abreißen? Ein 3mx2,5mx0,5m finde ich irgendwie übertrieben, oder liege ich hier falsch.

    Danke

    Zellstoff
     
  2. #2 SmartHome, 08.07.2012
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    Genau dies sind die Auswirkungen, wenn man mit einem GU baut und nicht sämtliche Details haarklein vertraglich fixiert. Was willst Du gegen ein solches Abwehrangebot machen? Nichts - oder eben nicht viel, leider. Entweder in den sauren Apfel beißen und versuchen den Preis zu drücken oder einen hübschen Sichtschutz -vielleicht sogar aus Weidenmatten:bounce:- aufstellen...
     
  3. #3 Gast56083, 08.07.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    @ smarthome: trägt Deine Antwort irgendwas dazu bei, meine Frage zu beantworten? Weißt Du wie mein GU auf Ideen oder Anregungen reagiert?
    Ich hoffe hier auf eine Antwort von techn. Experten für meine Frage, wie so etwas normalerweise gelöst wird
     
  4. #4 wasweissich, 08.07.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eine erstklassige erwartungshaltung .:respekt

    wie soll einer , der nicht vor ort war die notwendigkeit einer gründung auf kellersohlenebene als falsch diagnostizieren , wie du es gerne hättest ??

    und wer übernimmt dann die haftung , wenn du auf grund einer ferndiagnose eine ander bauweise durchsetzen solltest ?
    der forumbetreiber ?
    der ferndiagnosenersteller ?
    du ?
    oder der liebe gott ??
     
  5. LaSina

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    Naja das so ein Mäuerchen nicht 3meter tief sein muss...... Lass dir doch anderweitig ein Angebot erstellen und fertig.
     
  6. #6 SmartHome, 08.07.2012
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    @LaSina: Das dürfte nicht ganz einfach werden, wenn man schlüsselfertig baut... Da fallen mir ad hoc einige Punkte ein: hat der GU ein vertraglich geregeltes Hausrecht? Wie sieht die Anbindung an das Außenmauerwerk (durch den GU erstellt) aus, wer verputzt die Wand und wer trägt in welcher Höhe die Kosten? Das könnte interessant werden...

    @Zellstoff: Die technische Seite der Ausführung ist erst einmal nebensächlich. Wichtig sind an dieser Stelle die Voraussetzungen, die herrschen oder ggf. geschaffen werden müssen.
     
  7. #7 Gast56083, 08.07.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    sorry wenn meine Antwort etwas überzogen war, aber bei meiner anderen Frage wg. der Giebelwand wurde ich von SmartHome als pingelig hingestellt, weil ich frage ob es ok ist, wenn der GU die Giebelwand anders ausführt (mit Vollwärmeschutz und dadurch überbaut) als es vertraglich geregelt war und hier bekomme ich auch nur vorgeworfen dass ich nicht alles ins Detail geregelt habe als eine fachliche Meinung zu hören..
    und auch sorry wenn ich das zu laienhaft sehe, aber eine gemauerte Terrassentrennwand ist doch nun nichts so ungewöhnliches dass man dafür ein Bodengutachten braucht. Jeder Neubau hier im Umkreis hat so eine und ich kennen niemand bei dem diese mit einem derartigen Fundament ausgeführt wurde.
    So etwas sollte doch halbwegs Standard sein wenn man mal von einer normalen Bodenbeschaffenheit (wie oben beschrieben) ausgeht und wie der Standard aussieht wüsste ich gerne.
    Haftung braucht hier niemand außer mir für irgendwas übernehmen, ich hätte nur gerne eine Meinung wie man das "normalerweise" macht. Wenn so etwas in einem Expertenforum nicht erlaubt ist...hm schwierig.
     
  8. #8 wasweissich, 08.07.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das
    und das
    (ist bei weitem nicht standard)
    kann eine abtreppung des fundaments erschweren/unmöglich machen . deswegen kann eine durchgehende gründung auf baugrubensohle durchaus angesagt sein.

    garnicht , so eine wand muss allein stehen können .

    vielleicht sind deren BU risikofreudiger(glaube ich nicht), oder deine vorstellungskraft braucht nachhilfe ....

    das ist nochnichtmal hörensagen .... also taugt es zum beurteilen garnix ....
     
  9. #9 peterk61, 08.07.2012
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    Der GU bzw. sein Statiker soll die Standsicherheit der Mauer nachweisen. Den Nachweis von einem anderen Statiker auf Wirtschaftlichkeit prüfen lassen. Wenn das Fundament der Mauer deutlich überdimensioniert ist, was zu vermuten ist, reicht eventuell schon die Drohung dieses Vorgehens aus.
     
  10. #10 Gast56083, 08.07.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Danke für den Vorschlag, das klingt vernünftig. :28:
     
  11. #11 SmartHome, 08.07.2012
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    Nutzt dem TE aber nichts, wenn der GU nicht anders (preislich) ausführen will, was ich vermute.
     
  12. stevie

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    BINGO! Endlich ne Antwort, die gefällt!
     
  13. #13 Gast56083, 08.07.2012
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    war bisher halt auch die einzige die mich inhaltlich weiter bringt. Wie alle hier schreiben, sind das alles Vermutung (auch meine Annahmen). Korrekt.
    Und wenn man was nicht weiß, dann muss man es klären bzw. feststellen lassen.
    Und ganz ehrlich: ich wäre darauf nicht gekommen einen Statiker zu beauftragen um die Vorgehensweise prüfen zu lassen, auch wenn Ihr mich dafür verachtet ;-)
     
  14. #14 wasweissich, 08.07.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :mega_lol::mega_lol:

    träum weiter .

    :shades
     
  15. #15 Skeptiker, 08.07.2012
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    Es geht hier um zwei verschiedene Dinge: 1. Eine wirtschaftliche technische Lösung eines Problems und 2. die freie Preisgestaltung eines Bauunternehmens. Beides kann kohärent sein, muss es aber - insbesondere nach vertraglicher Bindung - nicht. Selbst die Vorlage von 10 günstigeren Angeboten wird den BU kaum umstimmen: "Dann beauftragen Sie doch einfach einen von denen!".
     
Thema: Fundament für Terrassentrennwand auf Höhe der Bodenplatte?
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