Wartung Wärmepumpe / Gewährleistung

Diskutiere Wartung Wärmepumpe / Gewährleistung im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, An unserer LWP gab es einen Defekt innerhalb der Gewährleistungszeit. Heizungsbauer meinte, dass die Gewähleistung nur greift,...

  1. #1 kaer1981, 18.01.2013
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    Hallo zusammen,

    An unserer LWP gab es einen Defekt innerhalb der Gewährleistungszeit. Heizungsbauer meinte, dass die Gewähleistung nur greift, wenn die Heizungsanlage jedes Jahr gewartet wird.
    Ohne Wartung keine Gewährleistung!
    Wie ist eure Meinung / Erfahrung dazu?

    Wenn noch Angaben benötigt werde, kein Problem.

    lg
    kaer1981
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    So weit ich weiß,gilt dieser Ausschluß nur a) für Teile, die der Wartung unterliegen (also z.B. nicht für die Elektronik) und b) wenn der Schaden durch eine regelmässige Wartung verhindert oder gemindert worden wäre - Basis hier: Erfahrungswerte!

    Beispiel Gastherme:
    a) Brennerdeckeldichtung ist undicht, Brennergase treten aus und beschädigen etwas. Bei der Wartung wäre die Dichtung getauscht worden, der Handwerker würde zu Recht verweigern.
    b) Verschraubung des brennereigenen Syphons bricht und ist auch nicht so gelegen, dass ein beginnender Schaden bei einer Wartung zwingend aufgefallen wäre. Wasser tropft auf Bauteile und zerstört diese.
    Handwerker wird in der Gewähr sein, weil das durch eine Wartung sehr wahrscheinlich nict verhindert worden wäre!

    Im Zweifel Juristen befragen!
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Das ist so falsch. Besser wäre, "ohne Wartung nur eine eingeschränkte Gewährleistung".

    Damit man hier aber überhaupt eine Antwort geben kann, solltest Du weitere Infos liefern.

    Vertragsgrundlage? (BGB, VOB)
    Gibt es im Vertrag erweiterte Regelungen? (Garantie?)
    Wann wurde die Anlage eingebaut? bzw. wann war Abnahme der Leistung?
    Wann trat der Mangel/Defekt auf?
    Was war defekt?

    Die gesetzl. Gewährleistung ist keine Vollkasko-Versicherung. Trotzdem kann der Auftragnehmer diese nicht mit einem Hinweis auf fehlende Wartung völlig ausschließen. Es kommt also auf die Details an. Hier wäre ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner, der nach Sichtung des Vertrags, sicherlich eine kompetente Antwort liefern könnte.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 kaer1981, 18.01.2013
    kaer1981

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    DAnke für die beiden Antworten!

    Grundlage ist die VOB und es gibt keine weiteren Regelungen.
    Die Anlage wurde vor nicht ganz 2 Jahres eingebaut und hat bei der Abnahme natürlich funktioniert. Be ider letzten Heizphase gab es keine Probleme.
    Ein Mangel (Platine defekt im Splitgerät) taucht kurz vor WEihnachten auf. Ein weiterer Mangel (Wohnraum zu warm) besteht schon etwas länger.

    Was muss man denn bei einer LWP warten? gehört dazu auch eine Wartung der Heizungssteuerung?
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Da hat der Heizungsbauer wohl etwas falsch verstanden. Es geht hier ja nicht um eine Gastherme oder einen Ölbrenner (feuerberührte Teile). Ich würde sagen, das ist ein Fall für die Gewährleistung sofern der Mangel innerhalb von 2 Jahren aufgetreten ist.

    Das mit dem Wohnraum zu warm ist ein anderes Thema.

    Aber wie gesagt, verbindliche Antworten gibt´s vom Fachanwalt.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 kaer1981, 18.01.2013
    kaer1981

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    ok, da werde ich ich mal beraten lassen.

    Vielen Dank für die Hinweise!

    Noch eine Frage, dass ich keine neuen Beitrag öffenen muss:
    Wenn ich unseren Wasserhähne öffne für warm-/heißes Wasser, dann kommt zunächst ein Schwung warmes Wasser es wird dann immer weniger und zum Schluss kommt nur noch ein kleiner Strahl.
    Was kann das sein? ich hoffe nicht ,dass eine LEitung einen Schaden hat
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Zeigt sich der Effekt an allen Zapfstellen?
    Nur bei WW?
    Gibt´s eine Zirkulationspumpe?
    WW über Speicher oder FriWa?
    Wie alt ist die TW Installation?
    Bleibt der kleine Strahl dann konstant oder kommt irgendwann gar kein WW mehr?

    Es gibt so viele mögliche Ursachen, da hilft nur wenn man systematisch vorgeht. Wenn der Effekt nur an allen WW-Zapfstellen auftritt, dann wäre die WW-Erzeugung inkl. WW-Verrohrung zu untersuchen. Ohne genau zu wissen was da bei Dir vor Ort steht, ist es aber schwer zu sagen. Ein Fachmann vor Ort sollte den Fehler schneller finden.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 kaer1981, 18.01.2013
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    ja, es ist an allen Zapfstellen, wobei es schlimmer wird je weiter weg bzw höher die Zapfstelle von der Heizung weg ist.
    Im OG (Bad) ist es am schlimmsten.
    Es gibt eine Pumpe, die hatte ich aber schon immer aus und es ging trotzdem.
    Alter: 1,5 Jahre
    Bis jetzt bleibt der "kleine" Strahl konstant.

    Kann sein dass der Boiler leer ist. ich habe das Gefühl dass dieser beim "schütteln" sehr leicht ist.
    kann der fehlende DRuck von einem Leck kommen? wäre meine größte Sorge.
    Fachfirma ist bereits informmiert, mache mir hat sorgen dass Wasser wo rausläuft und ich es noch nicht gemerkt habe
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 18.01.2013
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    Klingt für mich wie eine Engstelle/Durchflußminderer.
    Über einen längeren Zeitraum baut sich der Druck in der Leitung auf wie vor dem Minderer.Wird gezapft, kommt nicht genug Wasser nach, der Druck reduziert sich. Nach dem Schliessen steigt er wieder an, beim nächsten Zapfvorgang das gleiche Spiel.
     
  10. #10 Achim Kaiser, 18.01.2013
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    Ich tippe mal auf einen festsitzenden Rückflussverhinderer in der Zuleitung.
    Der ist wohl der Meinung auf Grund der Wasserqualität in einer leichten Offenstellung festsitzen zu müssen.

    *Wartungssache* .... in 15 Minuten ist alles vorbei (wenn man weiss wo das Ding sitzt) ....
    Aber hinfahren muss man und den Rapport schreiben dauert länger als das arbeiten.

    *Verschleiss* (dazu zählt auch z.B. Festsitzen eines Ventils durch den Betrieb) ist das was immer keiner so gerne hören will ....
    und wenn ich mich recht entsinne ist in KA das Wasser auch recht kalkhaltig .... oder ?

    Eine unpassende Temperatur ist eine Einstellungssache .... Regelmäßig auch zu 98,5% *kein Mangel*

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Rückflussverhinderer hatte ich auch zuerst gedacht, aber wenn KW in Ordnung ist, dann müsste man zuerst nachschauen, ob ihm WW-Zweig auch einer sitzt.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 kaer1981, 18.01.2013
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    ich habe die Lösung!!
    Ich habe den Haupthahn der Boilerzuleitung ganz zugedreht und wieder ganz auf und leicht wieder zu (1/4 umdrehung) und es kommt wieder genügend Wasser.
    Wir haben sehr hartes Wasser und da scheint sich was zugestzt zu haben.
    Danke für die Tips!!

    Tolles Forum!!
     
  13. Alex80

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    Ähnlicher Fall: VOB Vertrag (Herstellung 2011, Wartung vom Heizungsbauer regelmäßig erfolgt)

    Bereits in 2013 fing die Solardichtung am Wassertank zu lecken. Es kam ein Monteur von der Firma die die Anlage errichtet hat, hat die Muttern angezogen und das war es. Nach etwa 3-4 Wochen fing es wieder an zu lecken. Die Firma wurde nochmals informiert. Sie wollten kommen und zugleich die Wartung durchführen. Gekommen wie abgesprochen. Die Dichtung wurde ausgetauscht. Nun kommt die Rechnung in der wir zusätzlich zur Wartungspauschale auch die Reparatur bezahlen sollen.
    Ich habe in der Firma angerufen - die Ausrede des Chefs war, dass VOB keine Garantie für die Bauteile hat. Außerdem hat er etwas von Herstellergarantie von der Heizungsanalgenmarke beträgt nur 2 Jahre (Junkers). Also muss ich zahlen - seine Meinung. Ich meine aber, da es schon praktisch von Anfang an geleckt hat ist es entweder Montagefehler oder Materialfehler. Dementsprechend muss ich nicht zahlen.

    Wie seht ihr das?
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Was steht denn da genau auf der Rechnung?
    Was deckt der Wartungsvertrag ab?

    Meinen hilft hier nicht, Du musst es beweisen. Wenn die Anlagen schon von Anfang an ein Leck hatte, warum wurde das nicht vorher angemahnt?

    Wartungspauschale bedeutet nicht automatisch, dass damit alle für die Instandhaltung benötigten Teile abgedeckt sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Du nicht geschrieben hast, ob es sich um eine Wartung des Wärmeerzeugers handelt, sprich Gastherme, oder um einen Wartungsvertrag der die komplette Heizungsanlagen (inkl. Solar und allem drum und dran) abdeckt. Aber selbst wenn der zweite Fall zutreffen würde, wären sehr wahrscheinlich die Materialkosten für das Verschleiß-/Hilfsteil nicht durch den Vertrag abgedeckt (dazu müsste man den Vertrag genauer studieren).
     
  15. Alex80

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    Hi R.B.

    danke für die Antwort.

    1. Die Leckage war sehr sehr marginal. Man konnte es bei Abnahme nicht sehen und erst nach ca. einem Jahr habe ich durch Zufall entdeckt dass da auf dem Boden grüner Fleck ist. Das habe ich dann auch sofort bei der Firma gemeldet. Es war ja auch jemand da, wie ich geschrieben habe. Darum ist es meinem Verständnis der VOB nach ein versteckter Mangel. Für solche Mängel gilt in vielen Fällen sogar eine erweiterte Gewährleistung.
    2. Der Wartungsvertrag deckt die ganze Anlage ab. Auch steht es im Vertrag, dass in der Gewährleistungszeit die Materialkosten nicht von mir zu tragen sind (fett geschrieben und unterstrichen), sondern nur die Arbeitskosten wären von mir zu leisten. Komisch, aber so steht es in einem einfachen Deutsch dort geschrieben.
    3. Nur so am Rande: ich habe die VOB nicht überreicht bekommen, sondern den Vertrag durch Annahme des Angebotsschreibens auf dem stand, dass im übrigen VOB gilt, angenommen. Die Firma hat auch ordentlich gearbeitet. Einige wenige, die wirklich sich bemüht haben alle Mängel rechtzeitig behoben. Dass die mich jetzt über den Tisch ziehen wollen, wird wohl dazu führen, dass ich den völlig überteuerten Wartungsvertrag kündigen werde.
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Ob der Vertrag überteuert ist kann ich nicht sagen. So eine Wartung kostet halt Geld. Manche bieten billige Pauschalen an und holen sich das Geld dann über die ausgetauschten Teile, andere machen all inclusive, dafür halt eine teure Pauschale, wieder andere schließen einen Teil der Arbeiten aus usw. Dann kommt es auch darauf an, was für Materialkosten damit abgedeckt sind, gilt das auch für Verschleißteile, Hilfsmaterialien etc.

    So ein Wartungsvertrag ist keine Vollkaskoversicherung, auch wenn viele das meinen.

    Wenn DU beweisen kannst, dass der Mangel schon bei Abnahme angelegt war, dann hättest Du vielleicht gute Chancen. Andererseits können Dichtungen verschleißen, manchmal auch schneller als gedacht. Es wäre auch möglich, dass durch das Nachziehen die Dichtung erst richtig zerstört wurde. Möglichkeiten gibt es Viele.

    Aber über was für Summen reden wir hier? So eine Dichtung kostet je nach Größe ein paar Cent, bestenfalls wenige Euro. Der Austausch im Rahmen einer Wartung ist auch kein Hexenwerk, beim Zeitaufwand reden wir hier eher von Minuten und nicht von Stunden.
     
  17. Julius

    Julius

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  18. Alex80

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    @R.B.

    1. Die Dichtung selbst kostet nichts. Aber um die zu tauschen musste man die Kühlflüssigkeit ablassen -> 5L ≃ 35 Euro + MwSt. dann 30 min Arbeit 20 Euro + MwSt und plus Dichtung ca. 10 Euro -- da sind wird dann schon bei einer schönen runden Summe.
    2. Es geht um Prinzip. Die Dichtung war ja praktisch nach 1,5 Jahren (@Julius) kaputt, vielleicht schon früher. Ich habe nur erst nach etwa 1,5 Jahren gesehen dass da was leckt. Anstatt zu sagen ja klar, Gewährleistung, versucht die Firma micht jetzt abzuzocken, wo es nur noch geht.
    3. Wartungsvertrag hat nur eine kurze Bemerkung diesbezüglich. Da steht, dass Material während der Gewährleistung von den Kosten ausgeschlossen ist - Arbeit ist schon kostenpflichtig. Es steht nicht, ob es jetzt Verschleißteile sind oder nicht. Und sowieso, sollten in so einer neuen Anlage nicht alle Verschleißteile wenigstens 4 Jahre aushalten? Wo kämen wir den hin, wenn in einem Auto nach allen 2 Jahren der ganze Zylinder-Block verschleißt wäre.
    4. Gehört Kühlflüssigkeit nicht zum Matrial dazu? Ein Arbeitsaufwand kann es wohl nicht sein.

    Gruß
    Alex
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Häh? Wir reden hier über 65,- € + MwSt?

    Nein, es geht nicht um´s Prinzip sondern um das was Du beweisen kannst.

    Ach, es ist gut möglich, dass schon nach 1 Jahr die Bremsbeläge runter sind.

    Ist Material, Hilfsmaterial. Ob das durch Deine Wartung abgedeckt wird, kann ich nicht sagen. Mir scheint dieser "Vertrag" sowieso etwas dubios.
    Ein Ersatz im Rahmen der Gewährleistung würde mich wundern. In den Bedingungen die ich kenne wäre das nicht enthalten. Genau so wenig wie das Motorenöl in Deinem Auto nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist.
     
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