Dringende Hilfe!!! Notabdichtung

Diskutiere Dringende Hilfe!!! Notabdichtung im Dach Forum im Bereich Neubau; Wir haben zur Zeit eine echte Problembaustelle. Dort sollten wir vor ca. 4 Monaten eine Notabdichtung auf einige Dachbereiche und Innenhöfe...

  1. #1 Improbus, 20.06.2009
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    Wir haben zur Zeit eine echte Problembaustelle.
    Dort sollten wir vor ca. 4 Monaten eine Notabdichtung auf einige Dachbereiche und Innenhöfe aufschweißen um in der Rohbauphase einen trockenen Bau zu gewährleisten. Diese sollte dann später wieder rausgerissen werden.
    Ich erstellte ein Nachtragsangebot da diese Leistung im LV nicht erwähnt war. Bei der Baumaßnahme verwendeten wir eine V 60 S4 talkumiert. Während der Bauphase rannten dort nun dutzende Handwerker tag-täglich drüber und stellten ihre Materialien, Rüstung, Müll usw ab.
    Die Notabdichtung ist nun logischerweise total kaputt und es regnet an allenmöglichen Stellen rein. Jetzt wird uns angekreidet, dass wir die Notabdichtung nicht überall vollflächig verweißt haben und deswegen sind wir jetzt Schuld an den gesamten Wasserschäden.
    Behauptung von der Bauleitung(Zitat): "Die Notabdichtung ist unterlaufen und aufgeschwommen. Es besteht keine vollflächige Verklebung mit der Betondecke. Die Ixel an aufgehenden Bauteilen liegen in Teilbereichen nicht richtig an und wurden dadurch durchstoßen. Bitte Stellen sie die Mängel bis zum xx ab um weitere Folgeschäden zu verhindern."
    Ich soll jetzt die gesamte Abdichtung auf meine Kosten ausreparieren(ca. 300m²) und die entstandenen Schäden bezahlen.
    Wie kann man sich dagegen wehren? Wenn das so kommt kann ich Konkurs anmelden :-(
     
  2. Robby

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    Mal bitte den genauen Text der Leistungsbeschreibung
     
  3. bernix

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  4. #4 Improbus, 20.06.2009
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    also ich habe in meinem angebot folgendes geschrieben kurz und bündig:
    "Erstellen einer Notabdichtung mit talkumierter Schweißbahn V 60 S4"

    @ bernix ja stimmt insolvenz :biggthumpup:
     
  5. #5 Gast943916, 20.06.2009
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    bin mir nicht ganz sicher, aber kann es sein, dass du hier Bedenken anmelden hättest müssen?


    Gipser
     
  6. Robby

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    Es muss doch ein LV geben wenn es einen Planer und Bauleiter gibt
     
  7. #7 Gast943916, 20.06.2009
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    Gast943916 Gast


    Gipser
     
  8. #8 wasweissich, 20.06.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eine notabdichtung muss nicht alle anforderungen einer normalen abdichtung erfüllen . und wenn sie begehbar und gegen mechanische einwirkungen resistent sein soll , muss sie so bestellt werden , oder von dem , der sie mechanisch beansprucht geschützt werden .

    denke ich mal so .

    da versucht eine bauleitung , die gepennt hat , einen dummen zu finden

    j.p.
     
  9. Robby

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    wunderbar, da gibts nämlich Urteile drüber Soll ich die per PN schicken?
     
  10. #10 Improbus, 20.06.2009
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    Ja es gibt ein LV. Dort war aber nur Teil unserer Leistung, dass wir die Notabdichtung rausreißen sollten und dann später eine Dampfsperre schweißen sollten.
    Bei der Bauanlaufberatung bat mich die Bauleitung kurzfristig ein Nachtragsangebot zu erstellen für die Notabdichtung. Das tat ich dann auch und wir erledigten die Arbeiten dann zügig um den Bau trocken zu bekommen. Wir stellten dann die Rechnung und haben diese dann auch bezahlt bekommen. Also muss sie doch eigentlich auch als abgenommen gelten.
     
  11. #11 Improbus, 20.06.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.06.2009
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    @ robby ja unbedingt mir steht hier der arsch voller tränen :(

    mail: XXXX
     
  12. Robby

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    kommt, denn auch das ist zu planen und wäre zu überwachen gewesen!!!
     
  13. bernix

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    ...das seh ich auch so.

    War denn bekannt dass Horden von Bauarbeitern über die Abdichtung laufen werden...?

    Gruss
     
  14. #14 Improbus, 20.06.2009
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    das war von anfang an klar. es ist halt eine großbaustelle.
     
  15. #15 Gast036816, 20.06.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Notabdichtung

    Moin Moin,

    einen schönen Jruss an die Berliner Bauleiter-Kollegen. Eine Notabdichtung ist nicht für die Ewigkeit bestimmt und funktioniert nur, wenn Sie nicht beschädigt wird. Eine Notabdichtung aus V 60 ist nicht geeignet für Baustellenverkehr oder Baustellenlager. Wenn die Nutzung der Notabdichtung durch den Baubetrieb zugelassen wird, dann muss der AG auch die Reparaturkosten übernehmen. Haben denn die Bauleiter-Kollegen den Baubetrieb auf der Notabdichtung zugelassen oder unterbunden?

    Ein Problem sehe ich nur, wenn Sie vollflächig verschweißt im Vertrag haben, aber punktuell verschweißt ausgeführt wurde.

    Für eine solche Notabdichtung kann nur ein hinterlaufsicheres System gewählt werden, dass aber nicht vollständig zurückgebaut werden kann.

    Bevor es zur Insolvenz kommt, melden Sie sich bitte per mail bei mir.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  16. #16 wasweissich, 20.06.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    robby
    mach mal die email wieder weg........
     
  17. #17 Improbus, 20.06.2009
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    also das dort ständig bauarbeiter drüber müssen war klar. es ist ein innenhof der einen bauteil mit dem anderen verbindet. auf diesem innenhof selbst wurde ständig gearbeitet. zwischendurch wurden wände weggestemmt weil sie falsch standen oder die gullylöcher wurden versetzt weil sie an der falschen stelle waren usw. also ein absolutes chaos. dadurch wurde natürlich auch unsere abdichtung weggestemmt. wir mussten dann immer mal wieder hinfahren und diese löcher schliessen.
     
  18. Robby

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    Na so ganz kommt man dann nicht unbeschadet aus der Sache raus wenn man keine Bedenken anmeldet...
     
  19. Robby

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    Ach ich denke aber das die Schäden durch die defekte Abdichtung als Mangelfolgekosten der Haftpflich anzuzeigen wären.
     
  20. #20 Gast036816, 20.06.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bedenken anmelden?

    @ Robby

    sehe ich anders, die Notabdichtung verstößt ja nicht gegen anerkannte Regeln der Technik. hier liegt eher ein Organisationsverschulden der Bauleitung vor. hier muss nach meiner Ansicht der Unternehmer keine Bedenken anmelden. Es können auch keine Änderungen - Neuplatzierung von Einläufen - ohne Beauftragung von Reparaturen vorgenommen werden. Ebenso ist die Bauleitung verpflichtet die Notabdichtung vor dem Baubetrieb zu schützen.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
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