Hat die Hausbank Vorteile, wenn sie dem Kunden in schlechtere Preisklasse "steckt"?

Diskutiere Hat die Hausbank Vorteile, wenn sie dem Kunden in schlechtere Preisklasse "steckt"? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, der größte Teil der KFW-Kredite hat ja unterschiedliche Zinssätze, je nach Bonität und Besicherung. Hat die Hausbank einen Vorteil,...

  1. #1 BauKran, 20.10.2009
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    Hallo,

    der größte Teil der KFW-Kredite hat ja unterschiedliche Zinssätze, je nach Bonität und Besicherung.

    Hat die Hausbank einen Vorteil, wenn sie den Kunden / den Kredit in eine schlechtere Preisklasse einstuft, z.B. dass sie mehr Geld von den Zinsen behalten kann?

    Ist es überhaupt realistisch, in Preisstufe A zu kommen?
    Bei mir wurde bei der Bonität die Klasse 1 vergeben, bei der Besicherung aber nur Klasse 2 => Stufe B :( obwohl die Finanzierung weniger als die Hälfte der Immobilie decken soll....

    Viele Grüße

    Johannes
     
  2. R.B.

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    Ja, dann wenn Du keinen Kredit mehr brauchst. ;)

    Ja. Das Rating soll ja auch das Risiko berücksichtigen das die Bank trägt.

    Gruß
    Ralf
     
  3. derF

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    Was ist das denn für ein Programm? Die Preisklassen sind im gewerblichen Bereich üblich, im wohnwirtschaftlichen nicht.

    Die höheren Zinsen in einer anderen Preisklasse bleiben bei der Bank, die KfW bekommt immer gleich viel, egal welche Preisklasse (außer bei Haftungfreistellungen). Der Sinn davon ist, das die Bank mit der höheren Marge die Risikokosten decken kann. Wie auch bei einem Bankdarlehen.
     
  4. #4 BauKran, 20.10.2009
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    Hallo,

    herzlichen Dank für die schnellen Antworten.

    Der Kredit soll gewerblich sein und den gewerblichen Teil des Hauses (2/3) finanzieren, über das Programm 248.

    Nun, ich glaube ich weiß jetzt, warum der Bankberater mir in Klasse B trotz meiner finanziellen Möglichkeit, einen 10/ 2/ 10 er Kredit mit 2,32 % effektiv und 10 Jahren zu nehmen nur den 20/ 3/ 10 er mit 3,03 % effektiv und 20 Jahren Laufzeit anbieten will.

    :(
     
  5. #5 BauKran, 20.10.2009
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    Für die Klasse 1 benötigt man doch gemäß der KFW: "> 80% Werthaltige Besicherung"

    Wie darf ich das "80 % werthaltige Besicherung" verstehen?

    Z.B. wenn die Immobilie mit Grundstück und allen Steuern 1.000 TE netto kostet, man 400 TE Eigenmittel hat und der Kredit über 600 TE läuft, dann müsste doch die Immobilie bei einem Verkauf 600 x 80 % = 480 TE einbringen?

    Wenn also das Gutachten, das die Bank erstellen lässt, einen Wert von > 480TE Wiederverkaufswert erbringt, müsste es Klasse 1 sein?

    Viele Grüße

    Johannes
     
  6. derF

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    Lass Dir einfach von Deiner Bank erklären, wie sie Deine Sicherheiten bewertet hat.

    Bei Gewerbeobjekten gilt eine Beleihungsgrenze von 60%. Allerdings nicht vom Gestehungswert, sondern vom Beleihungswert. Dieser ist vorsichtig gerechnet und liegt daher und dem Gestehungswert bzw. Marktwert.
     
  7. #7 BauKran, 20.10.2009
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    Hallo,

    herzlichen Dank für die Antwort.

    Bei mir liegt der Sonderfall vor, dass das Haus mit einem nur geringen Aufwand (ca. 10.000 Euro für Wände) in ein Mehrfamilienhaus umgewandelt werden kann, zudem liegt es in einem reinen Wohngebiet. Da dürfte die Bank doch eigentlich grundlegend eine Wohnimmobilie als Wert ansetzen, ohne die 60%-Grenze?

    Viele Grüße

    Johannes
     
  8. R.B.

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    Das interessiert die Bank anscheinend herzlich wenig. Die Nutzung ist entscheidend, und nicht das was man aus dem Gebäude vielleicht einmal machen könnte.

    Abgesehen davon ist das Programm 248 ein Programm für Gewerbe und NICHT für Privat.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 baufibemu, 22.10.2009
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    Eben. Irgendwie scheint da etwas durcheinander geraten zu sein.
     
  10. #10 BauKran, 22.10.2009
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    Hallo,

    Herzlichen Dank für eure Antworten.

    Die Nutzung erfolgt gewerblich, das Objekt ist aber wie ein Wohnhaus geplant. Lediglich wenige nicht tragende Wände müssen nachgerüstet werden damit eine später einmal eine Nutzung als Wohnung erfolgen kann.

    Viele Grüße

    Johannes
     
  11. R.B.

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    Noch einmal, was später aus dem Gebäude gemacht werden kann (Nutzungsänderung) ist völlig egal. Es zählt nur was heute ist!
    Das ist doch nicht so schwer zu verstehen...oder?

    Abgesehen davon dürfte man das Programm 248 NICHT für ein Wohnhaus verwenden (zumindest wenn ich die Bedingungen richtig gelesen habe).

    Du hast also 2 Möglichkeiten. Entweder deklarierst Du die Hütte als "Wohnhaus" und finanzierst auch entsprechend, oder aber als Gewerbe und dann unter Nutzung der Fördermöglichkeiten für Gewerbe. Rosinen picken funktioniert nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 BauKran, 22.10.2009
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    Hallo Ralf,

    ich glaube ihr missversteht mich. Das Gebäude wird zum größten Teil gewerblich genutzt und auch ins Betriebsvermögen genommen. Sieht von der Architektur und der Raumaufteilung aber aus wie ein Wohnhaus.

    Viele Grüße

    Johannes
     
  13. derF

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    Wenn es jetzt gewerblich genutzt wird, bewertet es die Bank natürlich richtigerweise als Gewerbeobjekt! Und da gilt nunmal die 60% Grenze.
     
  14. R.B.

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    Nein, Du verstehst uns nicht. Es ist und bleibt ein Gewerbebau und somit sind die Anforderungen für "Gewerbe" heranzuziehen.
    d.h. Die Bank kann dieses Gebäude (bzw. Gebäudeteil) nur wie einen Gewerbebau bewerten und NICHT wie ein privates "Wohnhaus".

    Es ist völlig egal wie es aussieht oder wie es in Zukunft evtl. mal genutzt werden könnte. Es kommt nur auf die aktuelle Nutzung an.

    Gruß
    Ralf
     
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