Grundmauerschutzbahn (Delta Drain) fehlt

Diskutiere Grundmauerschutzbahn (Delta Drain) fehlt im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, unser Haus ist fast fertig, aber was ich nirgends entdecken kann, ist die Noppenfolie für die Kellerabdichtung. Auszug aus der...

  1. Ruppi

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    Hallo,

    unser Haus ist fast fertig, aber was ich nirgends entdecken kann, ist die Noppenfolie für die Kellerabdichtung.

    Auszug aus der Bauleistungsbeschreibung:
    "Wärmedämmung der Kelleraußenwand- sohlentief, 10 cm (WLG 035) stark.
    Geschützt durch eine Grundmauerschutzbahn, Delta Drain oder ähnlich."

    Ich sehe aber nur 2x6cm Perimeterdämmung und kein Delta Drain, o.ä.

    Wenn jetzt diese Schutzbahn einfach fehlt, muss man sie nachfordern, oder? Kann man das so einfach nachträglich installieren? Oder braucht man diese nicht? Gilt da nicht DIN 4095? Kann da nicht Feuchtigkeit in den Keller eindringen?

    Vertraglich vereinbart war ein wasserundurchlässiger Beton, aber keine "weiße Wanne".
    Dieser wasserundurchlässige Beton wurde verwendet und zusätzlich in den unteren 2 Dritteln ein bituminöser Anstrich.
    Zusätzlich ist der Boden hervorragend versickerungsfähig (Kiesboden)

    Was tun?
     
  2. Yilmaz

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    Vieleicht etwas zu spät für diese frage?

    Die Noppenbahn ist eine schutzschicht und keine abdichtung! Bei ihnen fehlt einfach die Abdichtung mit oder ohne noppenbahn.

    Mfg.
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn ich so wenig schimmer vom Bauen hätte, würde ich mir Sachverstand zukaufen.
     
  4. #4 gunther1948, 02.06.2011
    gunther1948

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    hallo
    ich versteh nicht wie sich dieser blödsinn immer noch im kopf der bauherrn rumtreiben kann.
    das noppengedings hat nix mit dicht zu tun.

    gruss aus de pfalz
     
  5. Ruppi

    Ruppi

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    Ja das ist mir schon klar, dass das nix mit Abdichtung zu tun hat, sondern mit Wasserableitung, war unglücklich formuliert.

    Aber weiterhelfen konnte mir hier ja bislang auch niemand.
    Vielleicht hat aber auch noch niemand die Frage richtig gelesen, oder verstanden...

    Ich schrieb:

    Auszug aus der Bauleistungsbeschreibung:
    "Wärmedämmung der Kelleraußenwand- sohlentief, 10 cm (WLG 035) stark.
    Geschützt durch eine Grundmauerschutzbahn, Delta Drain oder ähnlich."

    Ich sehe aber nur 2x6cm Perimeterdämmung und kein Delta Drain, o.ä.

    Wenn jetzt diese Schutzbahn einfach fehlt, muss man sie nachfordern, oder? Kann man das so einfach nachträglich installieren? Oder braucht man diese nicht? Gilt da nicht DIN 4095? Kann da nicht Feuchtigkeit in den Keller eindringen?

    Vertraglich vereinbart war ein wasserundurchlässiger Beton, aber keine "weiße Wanne".
    Dieser wasserundurchlässige Beton wurde verwendet und zusätzlich in den unteren 2 Dritteln ein bituminöser Anstrich.
    Zusätzlich ist der Boden hervorragend versickerungsfähig (Kiesboden)
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Frage wurde gelesen.

    Die Antwort hast du auch bekommen.

    Scheinbar Verstehst DU nix!
     
  7. Ruppi

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    @Lebski:

    Dein Beitrag ist sehr unhöflich bis beleidigend. In so einem Tonfall sollte man nicht miteinander reden. Schon Dein erster Beitrag zu dieser Frage war grenzwertig. Niemand zwingt Dich, hier zu schreiben. Wenn Dich meine Frage nervt, so überlies sie doch bitte einfach, anstatt in dieser Art hier andere anzugreifen, denn so etwas bringt niemanden weiter.
     
  8. #8 wasweissich, 02.06.2011
  9. #9 siemenlufthaken, 03.06.2011
    siemenlufthaken

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    10 cm Perimeterdämmung hast Du gekauft, 2 x 6 cm bekommen. Soweit schon mal gut - wenn der die 2 Schichten dann auch noch fugenversetzt geklebt hat, noch besser. Die höhere Dicke entbindet ihn aber nicht vom Einbau der Noppenfolie, denn die hat den einzigen Zweck, die P-Dämmung beim Hinterfüllen vor Beschädigungen zu schützen. Und damit die eigentlich wichtige Frage: mit was wurde denn hinterfüllt? Was stand als Aushub an Erdreich an - lehmig oder mehr kiesig oder sogar reiner Kies?
     
  10. #10 coroner, 03.06.2011
    Zuletzt bearbeitet: 03.06.2011
    coroner

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    Oh weih... und Lebski ist doch noch ein echt Netter hier :D
    Du hast zwar Recht - aber...
    das (der Tonfall) ist hier leider normal. Erstmal herzlich willkommen ;)
    Du musst etwas zwischen den Zeilen lesen... um es aufzulösen:
    Nein das brauchst du nicht nachzufordern. Abdichten tut diese Drainmatte
    garnix, sondern nur beim Anfüllen deine Perimeterdämmung vorm Abreißen
    schützen. Und selbst da wäre sie ungeeignet sondern es würden meistens
    schon zwei gegeneinander gleitende Folien tun..
    Da das Kind aber wohl bereits im Brunnen liegt brauchste das auch nicht mehr.


    PS: Ich seh grad du bist schon länger dabei... also nehm ich die psychologische Beratung zurück, sag "heul net" und verweise auf den bereits verlinkten Mimosenthread :D
     
  11. Ruppi

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    @siemenlufthaken:
    Hinterfüllt wurde mit dem Aushub und der besteht hier aus überwiegend Kies, dazu ein klein wenig Lehm. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann waren die Fugen der zweilagigen Perimeterdämmung schon versetzt.

    @coroner:
    denkst Du, dass die Perimeterdämmung jetzt abgerissen worden sein könnte? Immerhin hat das verfüllen eine sehr gute und seriöse Erdbaufirma gemacht...
     
  12. #12 gunther1948, 03.06.2011
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    hallo
    und was bringt dir das rote daoben wu braucht etwas mehr wie nur beton sonst wirds im höchstfall wurm undurchlässig
    2x 6 cm perimeterdämmung warum soll das bessers ein wie einlagig?
    gruss aus de pfalz
     
  13. Yilmaz

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    Stimmt nicht so ganz! Bitte bis zum ende denken! Was soll hier geschütz werden? Eine Abdichtung die nicht da ist???

    Als Architekt sollten sie das problem sofort erkennen.
     
  14. Yilmaz

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    @Ruppi, sie sollten sich gedanken über die Abdichtung machen. Wasser ableiten und drainage (DIN 4095) entbindet nich nach DIN 18195 abzudichten auch wenn nur nach Teil 4 (Bodenfeuchte).
    Mfg.
     
  15. Lebski

    Lebski Gast

    Du verstehst es immer noch nicht. Ich kann nichts dafür, dass du offenbar einen einfachen Satz nicht verabeiten kannst. Wenn du dadurch Beleidigt bist, ist dies dein Problem.

    Dein Haus hat im Kellerbereich ein Problem. Vermutlich nicht nur dort. Ein gute Fachmann würde die Verträge prüfen und mit dem Bauzustand abgleichen, bevor die Abnahme erfolgt. Danach kannst du nämlich zusehen, wie du Mängel beseitigt bekommst. Aber wenn du dir nicht helfen lassen willst, warum frägst du?

    Alternativ kannst du weiter AWG-Pillen schlucken. :p
     
  16. #16 JamesTKirk, 03.06.2011
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Jetzt atmen wir mal alle wieder ruhig durch und schalten einen Gang zurück. Läuft der Thread auf diesem unterirdischen Niveau weiter, mache ich den Fred zu. :mauer
     
  17. #17 siemenlufthaken, 03.06.2011
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    ups - hier gehts um den Schutz der Perimeterdämmung, die beim Verfüllen nicht beschädigt werden soll. Ruppi hat definitiv keine WU-Wanne gekauft, sondern betonierten Keller mit Wu-Zusatz in der Betonmischung. Der Beschreibung nach braucht er sie auch beim anstehenden Boden auch nicht - vorausgesetzt, der Keller wurde baukonstruktiv in Anschlüssen und Durchdringungen richtig ausgeführt.

    @gunther1948: 2 Schichten sauber horizontal und vertikal fugenversetzt verlegt, sind immer die bessere Lösung als 1 Schicht nur mit Fugenfalz...Stichwort versteckte kleine Abbrüche.
     
  18. #18 Carden. Mark, 03.06.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Versteckte kleine Ausbrüche????
    hmmm....
    Die Dämmung ist Fehlstellenfrei zu verlegen.
    Da haben keine Ausbrüche, auch keine versteckten was zu suchen?
    Ab der Wasserangriffsart "aufstauendes Sickerwasser" ist diese zudem vollflächig zu verkleben. Ist dieses einlagig (offensichtlich) schon problematisch, wird es zweilagig noch schlechter durchzusetzen sein.
    Es bleiben also die Fragen, die bisher aufgeworfen wurden.
    Keine WW! Nur unten abgedichtet! Ergo - keine Abdichtung der restlichen Wand = Verstoß gegen die aRdT.
    Eine Dränmatte soll das Wasser vor der Abdichtung abführen (Vertikaldränung) und der Ringdränung zuführen. Ist ein solcher Drän nach DIN 4095 überhaupt vorhanden? Wenn Nein, dann braucht es auch keinen vertikalen Drän. Könnte dann sogar evtl. schädlich werden. (kein zeitverzögertes ableiten des Oberflächen Wassers (ja ich weiß, die hat eh 15 cm von OKG zu enden).
    Wenn kein Drän vorhanden, dann braucht es, wie vor beschrieben, evtl. nur einer Gleitschicht wenn mit bindigen Böden verfüllt wird. Dieses um keinen Zug auf die Dämmung auszuführen, das dann wiederum die Abdichtung schädigt. Nur haben wir hier scheinbar keine Abdichtung und womit verfüllt wurde wissen wir auch nicht.

    Was bleibt nun übrig.
    Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint der Keller mangelhaft, da er nicht den aRdT entspricht (keine WW, keine Abdichtung, keine Aufklärung über den Verstoß)
    Geschuldet ist offensichtlich, lt. Baubeschreibung, eine Dränmatte. Hier ist erst einmal fest zu stellen, dass diese geschuldet ist, egal ob sinnlos oder sogar schädlich.
    Was aus der Sache nun wird?
    Mit den hier geäußerten Feststellungen erst einmal gar nichts.
    Denn wir wissen noch nicht genug.
     
  19. Ruppi

    Ruppi

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    Womit verfüllt wurde, kann ich schon sagen.
    Wir haben hier fast reinen Kiesboden mit geringem Lehmanteil und damit wurde verfüllt.
    Der Boden ist deutlich kappilarbrechend und gut versickerungsfähig.
    Das Grundwasser befindet sich in 12 - 18m Tiefe. Der höchste jemals gemessene Grundwasserstand war im Jahr 1940 und betrug 8m. Also drückendes Wasser stellt hier garantiert kein Problem dar.

    Drain ist soweit vorhanden, als alle Lichtschächte dieses gelbe Drain Rohr zur Wasserableitung unten drin haben.

    Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor?

    Der GU hat geäußert, dass er sowas nicht nachträglich installieren kann, sondern dass das halt finanziell ausgeglichen werden muss.
    Welche abzuziehenden Kosten (ganz ungefähr) sollte man ansetzten bei einem Haus von 12m x 12m Grundfläche und Kellertiefe von 3m?
     
  20. Eric

    Eric

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    Und wieso brauchen die Lichtschächte gelbes Drainagerohr, wenn nicht der Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser gegeben sein sollte und die Baugrube mit angeblich versicherungsfähigem Material ( was Lehm aber nicht ist ) verfüllt wurde? Warum wurde überhaupt der Vertikaldrän ausgeschrieben ( aber nicht ausgeführt ), wenn der genannte Lastfall nicht vorliegt?

    Fragen über Fragen. Den Beitrag von Mark hast Du leider auch nicht verstanden.

    >> Jeder " normale " Betonkeller, der nicht als WW nach der WU-RiLi erstellt wurde, benötigt eine Abdichtung. Die kommt auf die Betonaußenwand, bevor die Dämmung angebracht wird. Aus welchem Material und wie die Abdichtung angebracht werden muß, richtet sich nach dem am Keller anstehenden Lastfall.

    Beim geringsten Lastfall " Bodenfeuchte ", die immer vorliegt, kann sie z.B. aus zweilagiger Abdichtung aus KMB ohne Gewebeeinlage bestehen. Beim Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser, der hier vorliegen könnte > siehe Bodengutachten, wenn es denn überhaupt vorher eingeholt wurde, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Hier ist aber offenbar keine Abdichtung vorhanden, womit Deine Frage zum fehlenden Vertikaldrän erst einmal nebensächlich ist.

    Würde, was wir nicht wissen, tatsächlich nur der Vertikaldrän fehlen, dann bestünde der Minderwert grunbdsätzlich in den Kosten der nachträglichen Anbringung = Baugrube wieder freilegen usw. ein Ausgleich auf Basis des Minderwerts wäre aber nur dann berechtigt, wenn die Kosten der Nachrüstung unverhältnismäßig wären. Unverhältnismäßigkeit richtet sich nach der Höhe der Nachbesserungskosten, sondern danach ob und welche Verbesserung mit der Nachrüstung erreicht wird. Nur wenn die vertikale Wasserableitung überhaupt nicht benötigt wird ( = Lastfall + Art des Verfüllmaterials ?), die Ausschreibung des Vertikaldrän also mehr oder weniger Unfug war, liegt Unverhältnismäßigkeit mit Begrenzung des Gewährleistungsanspruchs auf Minderwert vor. In diesem Falle bestünde der Minderwert wohl auch nur in den nicht zur Ausführung gelangten Material- und Anbringungskosten des Vertikaldräns.

    Der Fall ist ohne eigenen Fachmann vor Ort nicht lösbar!!
     
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