Abweichungen vom Genehmigungsplan erlaubt?

Diskutiere Abweichungen vom Genehmigungsplan erlaubt? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, kann ein Bauherr beim bauen bestimmte Arbeiten abweichend vom Genehmigungsplan machen lassen. Natürlich müssen die Außenmasse des...

  1. #1 Nestbauer1, 19.06.2012
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    Hallo,
    kann ein Bauherr beim bauen bestimmte Arbeiten abweichend vom Genehmigungsplan machen lassen.

    Natürlich müssen die Außenmasse des Hauses, tragende Wände, etc. nach Plan gebaut werden und die Abstandsmaße müssen stimmen. Aber wie ist es bei kleineren Abweichungen, z. B.

    Einige Fenster schmäler machen

    Fertige lichte Raumhöhe bis ca. 6 cm weniger/mehr (kann sowieso nicht exakt gemacht werden)

    Aufbau auf Rohfußboden bis ca. 6 cm weniger/mehr (kann sowieso nicht exakt gemacht werden)

    Beton-Geschossdecken 18 cm statt 20 cm (wenn 18 cm statisch ok ist)

    Nichttragende Innenwände anders einbauen, so dass Räume größer/kleiner werden

    Kann es bei solchen und ähnlichen Änderungen, die sich statisch nicht auswirken, Probleme mit dem Bauamt etc. geben? Ich nehme an, es kann keine Probleme geben, will aber zur Sicherheit fragen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ganz einfach den Ersteller der Bauvorlagen fragen. Der kann das alles (ggf. kostenpflichtig) beantworten!
     
  3. #3 Thomas B, 19.06.2012
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    Grundsätzlich siehe Ralf.

    Aber wieso kann die lichte Raumhöhe bzw. der FB-Aufbau "sowieso nicht so exakt" gemacht werden??????

    Ich meine eine Abweichung von 1 - 2 cm sehe ich auch. Da muß z.B. der Estrich etwas stärker werden um eine nicht ganz plane Decke auszugleichen. Was auch immer.

    Aber daß ein Bau Toleranzen von +/- 6cm aufweisen soll.....nun....das wundert mich dann doch.
     
  4. #4 Gast036816, 19.06.2012
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    Gast036816 Gast

    ...... solche toleranzen gibt es nur im maschinenbau!
     
  5. #5 Thomas B, 19.06.2012
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    ...ja genau....gerade da!:mega_lol:

    Und dabei sind och die Maschinenbauer die gefürchtetsten Bauherren, da so manche dazu neigen die bei ihnen normalen Toleranzen auf den eigenen Hausbau zu übertragen......
     
  6. #6 Nestbauer1, 19.06.2012
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    Alle gesetzlichen Anforderungen, EnEV, DIN, Firsthöhe usw. sollen natürlich erfüllt bleiben. In diesem Rahmen können Änderungen wohl gemacht werden. Evtl. muss der Planer nochmal gefragt werden oder nachrechnen.

    ... kann sowieso nicht exakt gemacht werden
    war nicht gut ausgedrückt

    Übrigens sind die Toleranzen im Maschinenbau heute nicht cm, nicht mm, sondern zehntel- und hundertstel Millimeter und auch noch weniger. Aber so genau muss das Haus nicht werden. :28:
     
  7. #7 Thomas B, 19.06.2012
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    Ich weiß, Nestbauer1,...aber so einige Masch.bauer gehen eben mit den bei ihnen gewohnheitsmäßig vorkommenden Genauigkeiten ans Werk. UInd werden schon mal Abweichungen von ein paar mm bemängelt. Hatte ich schon alles. Und dann hat man die schönen Job zu erklären/ aufzuklären, zu erläutern ...usw.
     
  8. Sydney

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    Bei so vielen Kleinigkeiten würde ich auch lieber noch mal nachfragen, sonst kann es am Ende teuer und schlecht für dich aussehen, wenn du mehrere Mängel nachändern musst.
     
  9. #9 bogi32b, 14.08.2012
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    Hiess das nicht das der Maurer froh ist auf dem Grundstück geblieben zu sein?
     
  10. #10 KeinPlanHaber, 30.09.2012
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    im prinzip steht das alles in der LBO

    ggf muss man amende des baus neue zeichnungen einreichen.. und im idealfall.. keine neue statik;)
     
  11. Baumal

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    im prinzip muß man LBO`s nur lesen und auch verstehen können.

    KeinPlanHaber macht seinem namen alle ehre.
    solch einen unfug "ggf. muss man am ende des baus neue zeichnungen einreichen",
    habe ich selten gelesen..!

    ich beginne nach baufreigabe also mit dem bau, kümmer mich einen
    feuchten dreck um die genehmigung, baue was ich möchte, reiche
    danach neue zeichnungen vom entstandenen bauwerk ein und alle sind glücklich?

    gehts noch? einfach mal die klappe halten, wenn man keine ahnung hat....
     
  12. #12 KeinPlanHaber, 30.09.2012
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    war mal bei mir so... dann hatte das bauamt wohl keine ahnung
     
  13. Baumal

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    genau, du laberhannes.
    vermutlich hatten sie ebenso wenig ahnung wie du.
     
  14. #14 Inkognito, 30.09.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Wenn z.B. die Decke 18 cm anstelle 20 cm ausgeführt werden soll, dann will die der Prüfer gegebenenfalls auch noch mal (kostenpflichtig) sehen.
     
Thema: Abweichungen vom Genehmigungsplan erlaubt?
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