"Rosen-Krieg" Objekt mit Mieterin kaufen?

Diskutiere "Rosen-Krieg" Objekt mit Mieterin kaufen? im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo aus Hamburg. Ich habe mir vor einigen Tagen ein Objekt angesehen, was eigentlich in meine engere Wahl fallen würde. In diesem Haus wohnt...

  1. #1 Kreuzritter, 07.09.2009
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    Hallo aus Hamburg.

    Ich habe mir vor einigen Tagen ein Objekt angesehen, was eigentlich in meine engere Wahl fallen würde.
    In diesem Haus wohnt die verlassene Ehefrau und möchte nicht wirklich ausziehen. Da der Mann im Ausland wohnt und arbeitet, gestaltet sich die Besichtigung usw. etwas schwierig, Ansicht und Begutachtung von ca. 130qm in 10 Minuten. Er will oder muß verkaufen, und sie will nicht zwingend raus.

    Jetzt frage ich mich, wie es sich gestaltet, wenn ich das Haus kaufen möchte? Hilft in diesem Fall ein Under-Konto ( ? ), muß sie raus, weil er im Grundbuch eingetragen ist?

    Was passiert, wenn sie beim Auszug "ausversehen" die Fliesen im Bad auf einer Fläche von 5qm zerstört, oder ein 100 Kilo-Schrank den Möbelpackern vor Angst auf der Holztreppe herunterfällt ?

    Ja, das sind sicher nur einige Beispiele............ aber ich wüsste gerne, wie es sich verhält mit Sicherheiten oder Ähnlichem.

    Für Erfahrungsberichte oder konkrete Aussage bin ich dankbar.

    Nette Grüße

    Volker
     
  2. Julius

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    Wer ist denn Eigentümer?
    Falls sie nicht Miteigentümerin ist: Besteht ein Mietvertrag?
     
  3. #3 Kreuzritter, 07.09.2009
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    Leider weiß ich nicht, wie sich die Eigentumsverhältnisse darstellen. Gehe davon aus, das sie das Haus nicht allein halten kann, also ihn wohl auszahlen muß.

    Ein Häuschen gehört doch im Normalfall beiden?!
     
  4. Julius

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    Nö!
    Es gehört dem, der im Grundbuch steht.
    Das kann einer sein, beide oder gar keiner von ihnen...
    Es gibt insoweit keinen Normalfall.

    Sowas solltest Du vorab prüfen (lassen)!
     
  5. #5 Kreuzritter, 07.09.2009
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    Im Grundbuch ist der Mann eingetragen................
     
  6. cris12

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    also ist der mann eigentümer und die frau ggf mieterin.
    und die dann rauszubekommen kann dauern.

    falls sie keine mieterin ist siehts anders aus und der mann kann und sollte sie vor unterschrift beim notar vor die tür setzten.
     
  7. #7 lawrence, 07.09.2009
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    Wenn es maximal ein 2 Familienhaus ist, gelten andere Kündigungsregeln, natürlich ist Eigenbedarf notwendig......

    Da ne Räumung gerne mal 1 Jahr dauern kann, würde ich per se zw. 10 und 20k Euros in Abzug vom Kaufpreis bringen!
     
  8. #8 kalauer71, 07.09.2009
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    Ich denke auch, dass 1 Jahr recht realistisch ist, wenn die Mieterin nicht mitspielt. Von daher würde ich überlegen, was passiert, wenn ich 1 Jahr nicht rein könnte und dann ggf. noch viel in der letzten Zeit kaputt gegangen ist. Wenn die Mieterin im direkten Gespräch aber willig wirkt im Zweifelsfall sich der Rechtslage zu beugen, dann ist das Risiko natürlich kleiner, als wenn die Dame von vorne herein sagt, dass sie um ihr Haus kämpfen will. Ich würde dieses Thema direkt mit der Mieterin ansprechen - DU hast bei so einem Gespräch schließlich nichts zu verlieren.
     
  9. cris12

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    naja aus einem Jahr werden auch schnell 2 Jahre. Hab ich bei Bekannten live miterlebt.
    Ist die Bewohnerin Hartz4 oder geht sie arbeiten.
    Könnte für spätere Forderungen ggf interresant werden.
     
  10. #10 Kreuzritter, 08.09.2009
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    Die Mieterin geht arbeiten, und so, wie es aussieht, hat sie keinen Mietvertrag.

    Wenn ich aber mal so opjektiv darüber nachdenke, wird ehemann´s Problem zu meinem gemacht, wenn ich das Objekt kaufe. Denn Rechtssicherheit erspart mir sicherlich nicht den Ärger.
    Und auch, wenn mir von Maklerseite versichert wird, das sie am "Stichtag" das Objekt geräumt haben muß.

    Diese Geschichte ist schwierig, so wie es aussieht verliere ich langsam die Lust an diesem Objekt. Mal sehen, was die zweite Besichtigung ergibt.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2009
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    Natürlich hat Sie. Bloß keinen schriftlichen.
    Ergo ist auch kein Mietzins fest vereinbart, den man als Käufer übernimmt und auf den man dann einen (einklagbaren) Anspruch hätte.
    Bevor man Miete verlangen könnte, müsste erstmal die ortsübliche Miete festgestellt werden.

    EIGENEN Notar fragen, wenn das Interesse weiter besteht!!!!
     
  12. #12 JensDecker, 08.09.2009
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    Makler versprechen viel, wenn der Tag lang ist ... Einen vollstreckbaren
    Räumungsbescheid, wenn es sowas gibt, wird er aber sicherlich auch
    nicht liefern können.
     
  13. Julius

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    Da muß durchaus kein Mietvertrag bestehen (auch kein mündlicher)!

    Könnte stattdessen z.B. so sein:
    Bisher gehörte die Hütte dem Ehemann und seine Frau lebte (wie üblich) einfach mit in der Wohnung seines Hauses (Mitnutzung oder ggf. auch Nutzungsüberlassung). Das begründet KEIN Mietverhältnis.

    Eine Möglichkeit wäre, eine zusätzliche Klausel in den Kaufvertrag aufzunehmen.
    Dergestalt, daß für jeden angefangenen Monat, wo das Gebäude nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht von bisherigen Bewohnern geräumt ist, eine sehr saftige Miete (nicht zu niedrig vierstellig) anfällt.
    Und zu deren Besicherung bis zur Räumung eine Kaufpreisrate nicht freigegeben wird.
     
  14. Bautz

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    Eine wunderbare Gelegenheit für die Dame, ihrem Ex nochmal so richtig einen mitzugeben...;)

    Für mich wären das zu viele Fragezeichen. Bei solch einer Konstellation besteht immer die Gefahr, dass einem niemand die Wahrheit sagt und man selbst am Ende als Dummer dasteht. Daher würde ich keinen Cent zahlen, solange die Hütte nicht leer ist.
     
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