Schadenersatz durch Installateur nach Wasserschaden d. Defekt an eingebautem Ventil

Diskutiere Schadenersatz durch Installateur nach Wasserschaden d. Defekt an eingebautem Ventil im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; In unserem Haus (BJ 2003/2004) ist eine Gastherme von Junkers eingebaut. An der Zuleitung für das Warmwasser war bis Anfang 2015 eine...

  1. #1 stefaktiv, 18.01.2016
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    In unserem Haus (BJ 2003/2004) ist eine Gastherme von Junkers eingebaut. An der Zuleitung für das Warmwasser war bis Anfang 2015 eine SYRobloc-Sicherheitsgruppe 24, DN 15 mit einem Sicherheitsventil angebracht:

    http://www.syr.de/index.asp?art=sic...&product=B6D2BEA9-78E1-4859-8CFF-2144B08136E2

    Bestimmungsgemäß wurde der Druck beim Aufheizen des Wassers über das Ventil abgelassen. Über ein Rohr wird das auslaufende Wasser in eine Hebeanlage geleitet. Diese pumpt nach Erreichen eines bestimmten Füllstandes das Wasser ab. Da immer nur ein paar Tropfen aus dem Ventil kamen, wurde die Pumpe vielleicht einmal am Tag kurz aktiviert.

    Über die Jahre bildete sich am Plastikauslauf des Ventils eine Verkalkung. Diese führte dazu, dass das Ventil irgendwann nicht mehr richtig schloss, sondern ganz leicht tropfte. Aus dem Grund beauftragte ich einen Installateurbetrieb aus dem Ort mit der Wartung / Reparatur. Statt einer ausschließlichen Reinigung bzw. einem Austausch des Ventils gegen ein identisches Ventil baute der Monteur jedoch den Aufbau komplett um.

    Die Sicherheitsgruppe wurde ausgebaut, stattdessen nur noch ein Sicherheitsventil ohne Rückflussverhinderer eingebaut. Über den Umstand wurden wir gar nicht aufgeklärt und haben das auch so nicht in Auftrag gegeben. Aber als Laie war der Unterschied für mich auch nicht ersichtlich.

    Auf jeden Fall sind wir im September 2015 umgezogen - das Haus soll in Kürze vermietet werden. Bis Ende November wohnte übergangsweise eine Freundin im Haus. Ab Dezember lüfteten unsere Nachbarn alle paar Tage den Keller. Für die nachfolgenden Mieter sollte das Haus in einem einwandfreien Zustand bleiben.

    Bei einer Kontrolle stellten sie plötzlich fest, dass das aus dem Sicherheitsventil ständig Wasser floss. Und zwar war es so viel Wasser, dass in kurzer Zeit ein darunter gehaltenes Glas voll wurde. Der Effekt dieses dauernden Wasseraustritts war folgender: die Hebeanlage wurde ständig gefüllt - die Pumpe sprang dadurch in kurzen Abständen an, ging danach wieder aus, dann wieder an etc. Diese Dauerbelastung führte dazu, dass die Pumpe irgendwann ihren Dienst aufgab. In der Folge lief natürlich die Hebeanlage über.

    Das Wasser suchte sich seinen Weg und lief irgendwo über einen Ritz in den Estrich und dort in den darunter liegenden Spalt zwischen Estrich und Bodenplatte. Dann verteilte sich das Wasser schön im ganzen Keller und zog sich an den innliegenden Wänden wieder hoch (Außenwände sind eine weiße Wanne).

    Im Kellerraum selbst war nur eine übersichtliche Lache, die von meinen Nachbarn schnell weggeputzt wurde. Da der komplette Schaden erst nicht ersichtlich war, kaufte ich mir privat ein Trockungsgerät und stellte das im Keller auf.

    Zudem ließ ich den Installateur noch einmal kommen um das defekte Ventil auszutauschen. Schon vor dem Austausch fragte ich wg. einer möglichen Garantie nach. Wie gesagt war der Schaden für mich zu dem Zeitpunkt aber noch nicht im vollem Maße erkennbar.

    In der Folge packte der Monteur ungefragt das zuvor verbaute Sicherheitsventil und die defekte Pumpe ein und nahm sie einfach mit. Das neue Sicherheitsventil ist ein SYR Sicherheitsventil 2115:

    http://www.syr.de/de/index.asp?art=...&product=FA73E357-5E06-43E3-9435-994278D71448

    Da ich Fotos von den vorherigen Zuständen habe, kann ich definitiv sagen, dass das schadensverursachende Ventil eine andere Kappe hat als das SYR Sicherheitsventil 2115. Diese ist tonnenförmig, das schadensverursachende Ventil hat eine andere Form (Kegelstumpf).

    Zwischenzeitlich habe ich ein professionelles Trocknungsunternehmen zu Rate gezogen, da die Wände einfach nicht trocken wurden. Dieses hat die kompletten Schadensausmaße festgestellt und wurde mit der Behebung beauftragt. Unterm Strich wird die Sache sehr teuer werden.



    Der Installateur hat auf Nachfrage schon angekündigt, dass er den Schaden NICHT seiner Versicherung melden wird. Denn schadensursächlich wäre eine erneute Verkalkung des Ventils. Interessanterweise behauptete der austauschende Geselle des Betriebs etwas ganz anderes - unser Druckminderer der Hauptleitung wäre defekt. Auch das war aber nicht plausibel. Denn der Wasserdruck ist konstant bei 4 bar. Der Druckminderer wurde auch nicht durch den Installateur ausgetauscht - obwohl er ja angeblich defekt wäre. Wenn dem so wäre, dann hätte er ja gleich dieses Teil tauschen müssen, da sonst die Gefahr besteht, dass das nächste Sicherheitsventil an der Heizung auch gleich kaputt geht.


    Ich könnte mich bequem zurücklehnen, wenn ich eine Leitungswasserversicherung hätte. Dann dürfte die sich mit dem Installateur rumärgern. Die habe ich aber erst jetzt abgeschlossen - die vorherige Gebäudeversicherung hatte diese Komponente nicht.


    Meine grundsätzliche Frage in der Angelegenheit ist jetzt, ob es einen Unterschied macht, ob die Sicherheitsgruppe verbaut ist, oder nur ein Sicherheitsventil. Rein vom Preis im Internet kostet die Gruppe schon mal an die 80 Euro, das Ventil nur um die 8 Euro.

    Kann ich davon ausgehen, dass für ein Sicherheitsventil innerhalb des ersten Jahres nach Einbau noch eine Gewährleistung besteht?

    ist es zulässig, dass der Monteur einfach ungefragt das defekte Ventil und die defekte Pumpe mitnimmt und mir damit die Möglichkeit nimmt, durch einen Gutachter feststellen zu lassen, dass ein Materialfehler vorlag?
     
  2. Julius

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    Nein, das ist zumindest schlicht Diebstahl.
    Bei soviel Nettigkeit von seiner Seite würde ich vorab dieses zur Anzeige bringen (Polizei).

    Allerdings frage ich mich schon, warum man - zumal nach den ersten derartigen Erfahrungen mit der ursprünglichen Sicherheitsgruppe - eine Mitnahme überhaupt zugelassen hat!
     
  3. Stoni

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    Bezüglich des Verhaltens des Installateurs - und auch Deines- hat Julius schon recht.
    Das ist einfach nicht akzeptabel und erschwert natürlich jetzt im Nachhinein die Fehlersuche.

    Auch der Ausbau des Rückflußverhinderers ist nicht fachgerecht, hier jedoch nicht ursächlich.
    Rein technisch hat das SiVe aber das gemacht was es soll: Das nachgeordnete Anlagenteil vor unzulässig hohem Druck geschützt.
    Dabei setze ich natürlich voraus, dass bei der ersten Reparatur auch ein SiVe mit dem entsprechenden Ansprechdruck verbaut wurde.
    Dann könnte das ständige Tröpfeln des SiVe's durchaus auf einen eingeklemmten Fremdkörper (Rost, Steinchen o.ä.) zurückzuführen sein, der das vollständige Schließen des SiVe's verhindert hat, so dass es zu dem ständigen Wasseraustritt kam.
    Letztendlich ausschlaggebend für Deinen Schaden ist aber wohl der Defekt der Hebeanlage.
    Insofern sehe ich da wenig Chancen für Dich, dass sich der Installateur an Deinem Schaden beteiligt.

    Gruß Stoni
     
  4. am1003

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    Ich denke auch, das das Problem eher die Hebeanlage war, denn sie hat ihre Aufgabe nicht erfüllt.

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  5. #5 stefaktiv, 21.01.2016
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    So - zwischenzeitlich habe ich mich etwas schlauer gemacht und mich auch lang und breit mit der Firma SYR ausgetauscht. Sachstand ist, dass die DIN 1988-200 wohl vorschreibt: "Unabhängig von der Beheizungsart des TWE ist ein Rückflussverhinderer in die Kaltwasserleitung einzubauen" ... "Die Aufgabe des Rückflussverhinderers ist es, die vorgeschaltete Rohrinstallation und die technischen Geräte gegen rückfließendes, erwärmtes Wasser zu schützen".

    Demnach war der Ausbau der Sicherheitsgruppe 24 überhaupt nicht zulässig. Das Sicherheitsventil 2115 ist nur ein Teil der Sicherheitsgruppe - kann diese aber nicht ersetzen.

    Wird der Rückflussverhinderer ausgebaut, so wird laut dem Mitarbeiter von SYR ein Gegendruck gegen den Druckminderer der Hauptwasserleitung erzeugt. Dieser kann dadurch defekt gehen - eine Aussage, die ohne explizit zu fragen kam. Exakt dieses Schadensbild hatte ja sogar der Monteur der eingesetzten Firma wiederum als Ursache für den Defekt des Sicherheitsventils angegeben.

    Hinzu kommt noch folgende Kleinigkeit: laut Monteur wäre ein Sicherheitsventil 2115 von SYR verbaut gewesen. Tatsächlich war dieses Ventil bis Januar 2015 auf der Sicherheitsgruppe 24 angebaut. Das schadensverursachende Sicherheitsventil hatte jedoch eine Kappe in Form eines Kegelstumpfes. Die Aussage von SYR zum zugesandten Foto war eindeutig: dieses Sicherheitsventil ist nicht von uns. Beim Austausch im Dezember hat der Monteur jetzt wieder ein Sicherheitsventil 2115 von SYR verbaut. Was für ein Hersteller das andere Ventil war lässt sich ohne das Originalventil wohl kaum noch nachvollziehen.

    Eure Bewertung bzgl. der Sachdensursache kann ich nicht teilen. Denn vor dem Umbau der ganzen Installation war diese DIN 1988-200-konform. Danach aber nicht mehr.

    Nachdem das schadensverursachende Ventil ausgebaut war hat der Monteur mit keinem Wort gesagt: "gucken Sie mal hier - dieses Schmutzteilchen hat verhindert, dass das Ventil richtig schließt". Zumal ein solches Schmutz- bzw. Rostteil nur ein tröpfelndes Sicherheitsventil erklärt - niemals aber ein voll geöffnetes, aus dem munter das Wasser herausplätschert. Davon war aber nie die Rede... Ursache laut Monteur: "der Druckminderer ist defekt". Und genau dieses Schadensbild stimmt dann wieder mit dem Überein, was laut SYR passiert, wenn man einfach die Sicherheitsgruppe ausbaut.

    Vielleicht ist noch folgendes Detail wichtig: da niemand mehr im Haus war, wurde natürlich die Warmwasser-Kesseltemperatur komplett zurückgedreht. Nach meinem Verständnis kommt es im Bereich des Warmwasserkreislaufes aber nur dann zum Druckaufbau, wenn eben Wasser erhitzt wird. Bleibt der Warmwasserkreislauf ungeheizt, so dürfte es doch eigentlich auch gar nicht zu einem Druck kommen, der dann das Sicherheitsventil auslöst. Oder sehe ich hier etwas falsch? Beachtet man diesen Umstand, so hat das Sicherheitsventil eben nicht wie vorgesehen reagiert. Denn aus der technischen Beschreibung des 2115 von SYR geht z.B. hervor, dass das Ventil bei Erreichen eines Betriebsüberdrucks von mehr als 20% unter dem Ansprechdruck völlig geschlossen sein muss. Gesetzt den Fall es war wie zuvor ein Ventil mit Ansprechdruck von 6 bar verbaut, dann müsste alles unter 5 bar zum kompletten Schließen des Ventils führen. Der Kaltwasserdruck liegt (bei funktionsfähigem Druckminderer) bei 4 bar. Laut Anzeige des Druckminderers ist der Druck auch bei 4 bar.
     
  6. R.B.

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    Das hat aber alles nichts mit dem Schaden bzw. dessen Folgen zu tun. Nicht umsonst muss man sicherstellen, dass das beim Auslösen anfallende Wasser sicher abgeführt wird. In diesem Fall war das nicht möglich, da die Hebeanlage den Dienst verweigert hat. Was wäre passiert wenn das Ventil bestimmungsgemäßg ausgelöst hätte? (was es evtl. auch getan hat)

    Ich würde die Trockenfimra schon einmal darauf hinweisen, dass sie alles gerichtverwertbar protokollieren sollen. Sinnvoll wäre zudem den Schaden durch einen SV begutachten zu lassen, denn wer weiß, was für einen deal die Firma machen möchte.
     
  7. Stoni

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    Ja was denn nun?
    Voll geöffnet oder in kurzer Zeit?
    Wenn das SiVe voll öffnet, müsste Dein Nachbar schon daneben stehen, damit sich nur eine kleine Lache bildet.
    Hast Du schon mal ein voll geöffnetes, abblasendes Sicherheitsventil gesehen?
    Da ist nichts mit kleiner Lache, da hast Du in kürzester Frist ein paar hundert Liter rausgeblasen.

    Und immerhin hat das getauschte Teil ja fast ein Jahr seinen Dienst getan -vom Tausch Anfang 2015 bis zum Schaden im Dezember. Da ist es durchaus wahrscheinlich, dass sich erneut Dreck oder sonstiges gebildet hat, so dass das SiVe nicht schließen konnte - fachgerechte Installation hin oder her.
    Ein SiVe sollte auch von Zeit zu Zeit mal betätigt werden, eben um Schmutz usw. kontrolliert abzuleiten und die Funktion zu testen. Gibt's halt bloß noch keine App für - muss man händisch selber machen.
    Wird aber auch genau so oft gemacht wie beim heimischen FI - Schalter - der soll auch alle 14 Tage getestet werden.

    Egal, das aus dem Sicherheitsventil, aus welchem Grund auch immer, austretende Wasser wurde nicht ordnungsgemäß abgeführt und hat Dir diesen Schaden verursacht.


    Gruß Stoni
     
  8. #8 stefaktiv, 23.01.2016
    stefaktiv

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    Jetzt wird sich ein Gutachter der Angelegenheit annehmen. Dann schauen wir mal.

    Eine neutrale Bewertung ist vermutlich nicht möglich, wenn man selbst den Schaden hat bzw. ein Unternehmen, bei dem man in so einem Fall keineswegs für so einen Schaden aufkommen will.
     
  9. am1003

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    Na dann berichte bitte weiter.

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  10. Wrobel

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    Moin Moin

    Mal eine neutrale u. objektive Bewertung:

    Das aus dem SiVentil ausgetretene Wasser konnte durch eine defekte Hebeanlage nicht ordnungsgemäß abgeleitet werden.
    Der Fehler und die Ursache des Schadens liegen eindeutig und einzigst in diesem Defekt.
    Der Grund für das ansprechen des SiVentil ist unerheblich.

    Ich würde den Ball und vor allem die Kosten schön flach halten, da wird im besten Fall nicht mehr als ein neues SiVentil für dich raus springen.


    Olli
     
  11. #11 Skeptiker, 23.01.2016
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    Ich habe weder den Schaden noch ein Unternehmen. Weshalb bestellst Du einen Privatgutachter, wenn Du an dessen Unabhängigkeit nicht glaubst? Technisch wurde die Frage doch hier schon eindeutig beantwortet: Ohne Ausfall der Hebeanlage hätte es keinen Wasserschaden gegeben. Jetzt steht nur noch die juristische Bewertung aus und die SV dafür heißen Fachanwälte für Baurecht.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  12. Wrobel

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    Moin nochmal

    Da die Hebeanlage nicht in den Verantwortungsbereich des Installateurs fällt, ist es, so denke ich, nicht sinnvoll gegen diesen vor zu gehen.


    Olli
     
  13. #13 Brombeerdone, 23.01.2016
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    - Ob ein RV verbaut war oder nicht, hat für den Schadesfall direkt oder indirekt keinerlei Relevanz
    - Der Druckminderer hat immer einen "Gegendruck", solange dieser innerhalb des Betriebdrucks ist (meist 10Bar) ist der Betrieb folglich bestimmungsgemäß und es darf kein Defekt dadurch entstehen. Allgemein ist der Druckminderer durch seinen Aufbau und beweglichen Teile ein Verschleißteil, dass nicht ewig hält.
    - Es ist für die Funktion völlig egal ob es ein Syr SV in einer Gruppe oder ein externes SV eines anderen Herstellers ist.

    -Für den Schadesfall kann ich mich nur den Vorrednern anschließen- Hier ist die defekte Hebepumpe ursächlich. Das Sicherheitsventil hat seine Aufgabe ordungsgemäß gemacht und den Überdruck durch den defekt des Druckminderers abgebaut.

    - Für die Zukunft: Man sollte den Monteuren schon vor der Montage mitteilen, dass man gerne XY behalten möchte.
    I.d.R. nimmt sonst jeder ordentliche Monteur alle defekten Teile und Verpackungen mit und entsorgt diese fachgerecht.

    - Für den Fall, dass die Sache vor Gericht landet:
    Hier schon einmal elementare Fragen/ Forderungen.

    • Eine Hebeanlage gehört mindestens halbjährlich durch eine Fachmann gewartet (Protokolle hierfür?)
    • i.d.R. wird gefordert, dass das Wasser bei längerer Abwesenheit als 3 Tage abgedreht wird (warum wurde das Wasser nicht abgestellt, obwohl die Wohnung unbewohnt war)
    • Betreiberpflicht usw.


    Wohl das Ende vom Lied: Der Fachmann wird das RV (sofern es wirklich vergessen wurde und nicht z.B. in einem KFR- Ventil versteckt ist) nachrüsten müssen. Du hast unnötige Ausgaben für Gutachter und Gerichtskosten bezahlt.
     
  14. #14 Gast036816, 23.01.2016
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    Gast036816 Gast

    das wird eine tolle gemengelage:

    - fehler bei der ersterrichtung, in die verantwortung des auftraggebers übergegangen,
    - eventuell fehler beim unterhalt - ausreichende wartungsarbeiten an der gesamtanalage durchgeführt???
    - fehler bei instandsetzungsarbeiten durch den beauftragten installateur?
    - ausfall der hebeanlage, nicht bestandteil der leistungen des installateurs, eventuell auch in folge nicht ausreichender wartungsarbeiten?
    - keine ausreichende beweissicherung?

    das sind nicht unbedingt die idealen voraussetzungen für einen vollständigen schadensersatz. das ist jetzt die gretchenfrage, ob du bei einem vergleich von 50 : 50 vor gericht mit anwaltskosten, gerichtsgebühren und sachverständigenhonorar nicht mehr ausgibst, als die schadensbeseitigung jetzt gekostet hat.
     
  15. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Eine Hebeanlage wird die Wassermenge eines richtig abblasenden SV nie wegbekommen.
     
  16. #16 Brombeerdone, 23.01.2016
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    Ein Kondensatpumperl sicherlich nicht, alles darüber kommt bei einem 1/2 SV nicht einmal in den Dauerbetrieb.
     
  17. #17 stefaktiv, 27.01.2016
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    Wir werden sehen, ob in der Sache exakt das herauskommt, was ihr hier schreibt. Laut Anzeige des Druckminderers liegt der Druck in der Wasserleitung bei unter 4 bar. Die Beheizung des Warmwassers war beim Schadensfall gar nicht eingeschaltet, weswegen es zu keinem Druckaufbau durch den Heizvorgang kommen konnte. Vor dem Austausch des Sicherheitsventils war ein Sicherheitsventil mit Ansprechdruck von 6 bar verbaut.

    Wenn nun aus dem Sicherheitsventil ein großer Wasseraustritt feststellbar ist, dann ist Eure Haltung "das Ventil soll ja Wasser ablassen" für mich nicht nachvollziehbar. Wo soll denn bitte ein dauerhafter Druck herkommen, der ohne Defekt das Sicherheitsventil so weit öffnet, dass dauernd Wasser austritt? Wenn nun in einer kalten Leitung mit funktionierenden Druckminderer ein Druck von 4 bar anliegt und das 6-bar-Ventil deswegen nicht aufmacht, dann sind wir uns doch einig, dass es nicht zum Schaden kommt.

    Unabhängig vom Sicherheitsventil gehe ich davon aus, dass ein Monteur, der mit der Wartung einer Anlage beauftragt wird, dies dann vollständig erledigt.

    Hierzu gehören dann auch die Wartungshinweise zum eingebauten Sicherheitsventil. Dazu gehört wie ich zwischenzeitlich gesehen habe z.B. ein deutlich sichtbar anzubringender Aufkleber mit Aufschrift: "Während der Beheizung muß aus Sicherheitsgründen Wasser aus der Abblaseleitung austreten! Nicht verschließen!". Ich bin jetzt kein Installateur, gehe aber davon aus, dass genau dieser Aufkleber den Endbenutzer ja darüber informieren soll, dass aus dem Ventil regelmäßig während der Beheizung Wasser austritt. Woher soll man sonst wissen, wozu jetzt welches Ventil da ist - auch ich habe mich erst jetzt eingelesen.

    Weiterhin habe ich jetzt nachträglich gesehen, dass für das Ventil von SYR ein Wartungsintervall von 6 Monaten empfohlen wird und die Wartung durch einen Fachmann erfolgen sollte. Wenn es also fachlich in Ordnung ist, dass munter Wasser aus dem Sicherheitsventil ausströmt, so hätte der Monteur zumindest darauf hinweisen müssen, dass dem so ist, dass er regelmäßig zur Wartung kommen muss. Dies ist aber alles nicht erfolgt - ich habe auch kein Datenblatt des neuen Ventils bekommen, auf welchem ich so etwas selbst hätte nachlesen können.

    Wenn ich ein Auto zur jährlichen Wartung gebe, dann muss ich mich ja auch darauf verlassen können, dass der Kfz-Mechaniker darauf hinweist, dass die Schrauben der neu aufgezogenen Reifen nach ein paar Tagen noch einmal nachgezogen werden müssen oder aber dass die Bremse bald ihren Geist aufgibt. Denn genau dafür beauftrage ich einen Handwerker, der die DIN 1988 in- und auswendig kennt und mich als Laien darauf hinweist, wenn etwas nicht passt.

    Wer sich jetzt darauf zurückzieht "aber ich sollte doch nur ein Ventil austauschen" kommt meines Erachtens in Erklärungsnot, weswegen dann die Sicherheitsgruppe 24 vollständig ausgebaut und durch ein einziges Sicherheitsventil ausgetauscht wurde. Denn wie man den Wartungshinweisen der Sicherheitsgruppe entnehmen kann, reicht bei einem verkalkten Sicherheitsventil auf der Gruppe eine entsprechende Reinigung bzw. ein Austausch diesen Teiles. Insofern zeigt sich allein daran, dass auch der Monteur den Auftrag als 1:1-Austausch verstanden hat. Vielmehr war es die Bitte um Überprüfung der Installation, da Wasser tropft (ja beim ersten Mal war es nur Tropfen verursacht durch Kalk am Sicherheitsventil nach 10 Jahren ohne Probleme - die Ursache hätte aber ja auch irgendwo anders liegen können... zum Beispiel am defekten Druckminderer). Der Monteur hatte dann auch die Freiheit das Ding komplett umzubauen, auch wenn das deutlich umständlicher (und teurer) war, als einfach ein neues SYR 2115 auf die Sicherheitsgruppe 24 zu schrauben.

    Die Hebeanlage bzw. eigentlich handelt es sich um einen entsprechenden Behälter mit Pumpe wurde selbstverständlich regelmäßig gereinigt und verrichtete ihren Dienst immer ohne Probleme.

    Wg. der Kosten für das Gerichtsverfahren habe ich glücklicherweise eine Rechtsschutzversicherung.
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Ist der Monteur der Betreiber der Anlage oder Du?

    Ich kann zwar verstehen, dass Du versuchst die Sache so hinzubiegen wie es Dir gefällt, aber warten wir mal ab wie die Sache wirklich ausgeht.

    :confused: d.h. es gab gar keine richtige Hebeanlage? Wer hat denn das fabriziert?
     
  19. #19 stefaktiv, 27.01.2016
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.01.2016
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    Es handelt sich um eine Xxxxxxx 200-TS mit entsprechend vorgefertigten Auffangbehälter.

    (Link entfernt)

    Das Haus wurde durch einen Bauträger in gleicher Ausfertigung 3 Mal gebaut. Auch die Pumpe wurde drei Mal identisch verbaut. Installiert wurde alles durch ein deutsches Sanitärunternehmen. Ob das jetzt "fabriziert" ist oder ordnungsgemäß verbaut weiß ich nicht. Zwei Wochen nach Einzug im Jahr 2011 hatte ich aber genau das Unternehmen zur Heizungswartung im Haus, das jetzt das schadensverursachende Ventil eingebaut hat.


    Zur der Aussage Ist der Monteur der Betreiber der Anlage oder Du habe ich folgendes im Internet gefunden:

    Die Ausführung von Trinkwasserinstallationsarbeiten gehört in den Bereich der gefahrgeneigten Handwerke. Hierbei geht es um Arbeiten, bei deren unsachgemäßer Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter zu befürchten sind. Deshalb verbinden sich mit dieser Tätigkeit gesteigerte Hinweis- und Aufklärungspflichten für den Installateur, deren rechtliche Grundlage in dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben des BGB verankert ist.
    ...
    Die Erfüllung seiner Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten sollte der Installateur sorgfältig dokumentieren, damit ein späterer Beweis möglich wird und versicherungsrechtlich keine Ausschlusstatbestände geschaffen werden.


    Wo keine Beratung stattfand, kann natürlich auch nichts dokumentiert werden.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Du kannst doch lesen, dann könnte man sich auch die Bedienungsanleitungen zur Haustechnik zu Gemüte führen.

    Aber mach mal, vielleicht hast Du ja Glück.
     
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Schadenersatz durch Installateur nach Wasserschaden d. Defekt an eingebautem Ventil - Ähnliche Themen

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