WU-Keller Doppelhaus an Grenze ohne Nachbar

Diskutiere WU-Keller Doppelhaus an Grenze ohne Nachbar im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Experten... wir planen gerade eine Doppelhaushälfte, die zunächst ohne Nachbar erstellt werden soll. Sie erhält einen WU-Keller mit...

  1. #1 Lillibee, 28.07.2010
    Lillibee

    Lillibee

    Dabei seit:
    28.07.2010
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Buxtehude
    Hallo liebe Experten...
    wir planen gerade eine Doppelhaushälfte, die zunächst ohne Nachbar erstellt werden soll. Sie erhält einen WU-Keller mit einer 25cm-Sandwichbetonwand, die vor Ort verfüllt wird. Grenzseitig wird lediglich eine 20-er Wand verwendet. Das EG erhält eine 17,5-er KS-Wand, ich würde gerne innen die Kante der Wände bündig haben, da wir ein offenes Treppenhaus bekommen und keine Kante zwischen EG/KG erhalten möchten. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich einen WU-Keller temporär dämmen kann??? Falls ein Nachbar anbaut, würde ich die Dämmung entfernen und die geforderte Gebäudetrennfuge erneut dämmen, aber bis dahin muss ich ja meinen Keller so dämmen (auf dem Nachbargrundstück?) als ob ich freistehend bauen würde (Wärmeschutznachweis). Eigentlich wollte ich vermeiden, von der Grenze 8cm (für die erforderliche Perimeterdämmung) mit der WU-Wand wegzubleiben, da ich oben mit der 17,5-er EG Wand ja dann ebenfalls so weit weg bin und eine enorme Gebäudetrennfuge erhalte, die ich mit A1-Dämmung auffüllen muss - ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.. Wer hat Erfahrung mit so etwas?? Vielen Dank schon einmal für die Infos!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Das ist ein heikles Thema. Mal ein paar hirngestürmte Gedanken dazu:

    • Wie kommt Dampfsperre und Dämmung auf die Wand? Böschung beim Nachbarn? Ist mit dem über die Folgen gesprochen worden, wenn er OHNE Keller bauen sollte. Hat der den Arbeiten auf seinem Grundstück zugestimmt?
    • 20 cm Sandwich-Wand für eine Weisse Wanne ist aber "mutig". Da bleiben 7 cm für den Kernbeton. Gibts Fugenbänder für dieses dünne Kernbetonmaß? Dicht muss die Wand aber sein - gerade falls der Nachbar ohne Keller baut.
    • Auch oberhalb des Kellers muss gedämmt werden. Wenn das als Überbauung ausgeführt wírd, was passiert dann, wenn der Nachbar anbaut? Wer zahlt das Abreissen, wie wird vor Witterung geschützt, bis ds Nachbarhaus dicht ist?
    • Warum nicht 25 cm Kellerwand und 24 cm Mauerwerk oben drüber?
    DHH ohne Nachbarn bauen ist immer Mist.
     
  3. #3 Lillibee, 28.07.2010
    Lillibee

    Lillibee

    Dabei seit:
    28.07.2010
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Buxtehude
    ...das ist wahr...

    ...aber leider hat sich der vorgesehene Nachbar kurzfristig anderweitig entschieden, so das wir alleine bauen müssen. Die Option mit der 25-er Wand für den Wu-Keller haben wir noch, der ist noch nicht bestellt, allerdings löst das natürlich nicht das Problem des Wärmeschutzes. So wie ich das sehe müssen wir doch die Perimeterdämmung auf die Grenze setzen und mit der Wu-Wand eben diese 8cm zurückspringen....hieße nur für den Aufbau darüber eine Mordsgebäudetrennfung von eben diesen 8cm...wie verhät sich eigentlich die Gebäudtrennfuge im Kellerberich? muß ich auch dort A1-Dämmung verwenden? (Sorry...ist mein erstes Doppelhaus :-) ) , das hieße ja 2,5cm A1-Dämmung + 8cm Perimeterdämmung + WU-Wand 25cm? Danke schon mal!
     
  4. #4 Lillibee, 28.07.2010
    Lillibee

    Lillibee

    Dabei seit:
    28.07.2010
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Buxtehude
    Wie kommt Dampfsperre und Dämmung auf die Wand? Böschung beim Nachbarn? Ist mit dem über die Folgen gesprochen worden, wenn er OHNE Keller bauen sollte. Hat der den Arbeiten auf seinem Grundstück zugestimmt?

    Das Grundstück ist noch nicht verkauft, der Eigentümer kennt aber unsere Planung und hat der Erstellung einer DHH zugestimmt. Einen konkreten Bauherren für die zweite Hälfte gibts nicht, daher auch keine Aufklärung beim Bau ohne Keller.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Das der Nachbar die Planung kennt bedeutet nicht, dass ihm die Folgen klar sind.
    Entweder bauen Sie auf "Ihrem" Grundstück mit Spundwand o.ä. oder Sie baggern des Nachbarn Grund ab.
    Das bedeutet aber für den späteren Erwerber, dass er - sollte er nicht auf Ihre Gründungsebene herunter gehen - gestörtes Erdreich vorfindet, auf dem er nicht gründen kann. -> Mehrkosten für die Gründung.
    Die eigentlich Ihr Auftraggeber zu tragen hätte, da er sie verursacht hat!
     
  6. #6 Jürgen Jung, 28.07.2010
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    Frage an die Fachleute: bekommt man die dicht? Wird da nicht zu Lasten des jetzigen Bauherren darauf spekuliert, dass dort auf dem Nachbargrundstück auch ein WU-Keller hin muss?
     
  7. #7 Thomas B, 28.07.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ..ich sehe das weniger problematisch!

    Warum nicht einfach Außendämmung die keck auf das nachbarliche Grundstück ragt. Klar: Baut der, muß die wieder weg...schade drum...ist halt so.
    Gestörtes Erdreich (falls er ohne Keller bauen will): Stimmt, läßt sich halt nicht ändern. Im zweifelsfall mal ein paar Euros auf die hohe kante legen und dem nachbarn im Falle des Falles die Tiefergründung seines Streifenfundamentes in diesem Bereich erstatten.

    20 cm Sandwich als WU???? DAS würde ich mich aber gar nicht trauen...nie nicht!

    Thomas

    PS: Puhhh...ganz schön anstrengend mit Wählscheibe (interner Witz @Ralf!)
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 28.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Jain.

    Die Wandfuge zwischen den Kellern lässt sich nachträglich abdichten - die Sohlplattenfuge nur sehr aufwändig.
    Von daher ist so eine Spekulation eher riskant. Denn wenn der Nachbar eine 4 seitige WW baut, juckt ihn nicht, was mit der Trennwand seines Nachbarn ist.
     
  9. #9 Jürgen Jung, 28.07.2010
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

    Dabei seit:
    23.09.2006
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Hannover
    na ich meine ja auch nur, wenn der ohne Keller baut, dann hat der jetzige Bauherr drei 25-er Wände und eine 20-er Wand
     
  10. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    nö - nachbar muss die nachbarwand auf der selben höhe gründen wie das bereits gebaute haus. da spielt das aufgelockerte erdreich meist keine rolle.
    steht sogar in einigen nachbargesetzten o. lbo´s, wenn ich mich recht erinnere.

    Grenzbebauung -
    das doppelhaus sollte in der dämmstärke + fuge von der grenze wegbleiben.
    den versatz 20cm kellerwand - 17,5 eg-wand kannste auch mit der dämmung ausgleichen. und die muss in den meisten bundesländern eigentlich nur b1 sein.
    die dämmung kann dann beim bau der 2 doppelhaushälfte auch dranbleiben. ratsam ist es, die armierung vorm bau der 2ten hälfte aus schallschutzgründen zu schlitzen um den membraneffekt zu dezimieren. dir muss aber klar sein, daß 20 cm Wu-konstruktion eine heikle sache ist.
    17,5 ks würde ich kein jahr lang ungedämmt lassen.
     
  11. #11 Lillibee, 28.07.2010
    Lillibee

    Lillibee

    Dabei seit:
    28.07.2010
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Buxtehude
    ...ja das dachte ich auch, unser brandschützer verwies auf die details im brandschutzatlas für gebäudetrennwände und wies uns darauf hin das alles zwischen den 17,5-er wänden a1 zu sein hat...wir dachten bisher auch, das man das wdvs dran lassen kann und einfach mit 2x2,5cm mineralwolle die gebäudetrennfuge schliesst...dämmen würden wir die 17,5-er ks auf jeden fall, aber evtl. dann tmporär auf "nachbars" grundstück (mit dessen einverständnis)...aber super, das das hier so klasse klappt mit dem forum! ich bin schwer beeindruckt!
     
  12. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    dann soll der brandschützer mal das "zwischen 17,5er" spezifizieren.
    die landebauordnung ist maßgebend! und wenn die die 17,5 er "alleine" die anforderung an grenzwände erfüllt, siehts vielleicht wieder anders aus.
     
  13. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    dummerweise lbo nrw
     
  14. #14 Lillibee, 28.07.2010
    Lillibee

    Lillibee

    Dabei seit:
    28.07.2010
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    Buxtehude
    tja...da müsste der bauherr wohl schnell noch umziehen :-) aber danke trotzdem...siehst du also auch so, das wir alles zwischen den beiden 17,5-er wänden a1 machen müssten...oder ggf die variante mit 2-lagiger wärmedämmschicht...aber wie soll ich auf a1-dämmung eps befestigen???
     
  15. #15 RMartin, 28.07.2010
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Hierbei auch im Blick behalten, dass bei Gründung des späteren Nachbarhauses auf Gründungsniveau des dann schon bestehenden Gebäudes die DIN 4123 eingehalten wird. Ausschachtungsarbeiten werden also wesentlich aufwändiger....
     
  16. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    hmm... wenn ich mir eure lbo so durchlese ..
    .....sind abweichend zulässig.....
    aber nicht zwingend wie abs. 5
    sondern eher nach Anhang zu §29

    also in wesentlichen teilen nicht brennbar.
    ist der wesentliche teil einer 17,5 er ks-wand mit dämmung nicht brennbar?

    was macht man bei der kellerwand bis 30 ok gelände?
    xps als perimeter gibs nach meiner kenntnis nicht in A1, nur B1
     
Thema: WU-Keller Doppelhaus an Grenze ohne Nachbar
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. doppelhaushälfte alleine bauen

    ,
  2. doppelhaus nur ein keller

Die Seite wird geladen...

WU-Keller Doppelhaus an Grenze ohne Nachbar - Ähnliche Themen

  1. Wie Abwasserrohr ordentlich aus dem Keller führen?

    Wie Abwasserrohr ordentlich aus dem Keller führen?: Zu unserem Haus aus den 70ern habe ich eine Frage: Wir lassen gerade unser Keller- Badezimmer renovieren und haben dabei das erste Mal einen...
  2. Bitumen Boden im Keller reparieren

    Bitumen Boden im Keller reparieren: Hallo, bei meinem alten Fachwerkhaus wurde im Keller in manchen Räumen Bitumen etc. für den Fußboden verwendet. An manchen Stellen sind...
  3. Doppelhaus, Keller vs. ohne Keller

    Doppelhaus, Keller vs. ohne Keller: Hallo liebe Gemeinschaft, ich habe mich hier angemeldet, da ich hoffe, ihr könnt mir bzw. meinem Freund helfen. Er hat sich ein Grundstück...
  4. Doppelhaus und nur ein Keller!?

    Doppelhaus und nur ein Keller!?: Hallo Experten! Wir planen ein Doppelhaus (Partner stehen fest) und sind uns in Sachen Keller noch nicht einig. Wir würden gerne ohne Keller...
  5. Doppelhaus, Bodenplatte geteilt, Kelleraußenwand durchgehend?

    Doppelhaus, Bodenplatte geteilt, Kelleraußenwand durchgehend?: Die Diskussion begann in der Sparte Bauphysik. Da das aber jetzt inzwischen Fragen der Beton und Stahlbetonarbeiten (Keller) sind, stelle ich...