Frage zur Treppenpflicht (außen)

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  1. Bro111

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    Hallo zusammen!

    Ich habe eine Frage zur Treppenpflicht.

    Ich wohne in Dortmund, NRW. Mein Nachbar und ich nutzen seit Jahren gemeinsam eine Außentreppe aus Stein (etwa 8 Stufen). Auf meiner Seite dieser Treppe ist ein Geländer angebracht. Da wir ständig aneinandergeraten, habe ich ihm schriftlich eine Nutzung meines Geländers untersagt und ihm nahegelegt auch ein Geländer auf eben seiner Seite anbringen zu lassen. Dieser Empfehlung ist er nicht nachgekommen.
    Kann er gezwungen werden, ein Geländer oder Handlauf anbringen zu lassen? Die Treppe führt in unsere Gärten, wird also in der Regel von Fremden nicht genutzt.

    Im Voraus schon mal: besten Dank!! :28:
     
  2. Bro111

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    Sorry, habe den Editier-Button nicht gefunden.

    Zur Info: die Grundstücksgrenze läuft "durch die Treppe hindurch".
     
  3. Baumal

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    junge, junge ihr seid ja drauf....:D

    ganz schwer abhängig von der absturzhöhe auf seiner seite.

    fürs alter ist ein handlauf immer besser, aber so lange werdet
    ihr wohl nicht nachbarn bleiben....:bounce:
     
  4. Bro111

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    Danke für die schnelle Rückmeldung.

    Er geht auf die 60 zu und hat körperlich einige Probleme. Absturzhöhe wären etwa 2m (von ganz oben nach ganz unten).
     
  5. Baumal

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    na, eine absturzhöhe von 2,0m ist natürlich alles
    andere als verkehrsicher.

    sollte der gute mann auch selbst einsehen...
     
  6. #6 RMartin, 21.12.2010
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    Die Höhe 'von oben nach unten' also Treppenanfang- bis Ende ist nicht so entscheidend.
    Die Absturzhöhe zur Seite hin zählt.
    Ähnliche Diskussion bzgl. Handlauf an Aussentreppe ist noch gar nicht lange her....
     
  7. Bro111

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    Wenn er zur Seite stürzt, fällt er in sein Beet (Blumen und Steine).

    Das macht er aus Protest schon nicht. Da ich es empfohlen habe, kommt es für ihn natürlich nicht in Frage.
     
  8. Baumal

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    @rmartin
    ich nehme mal an, er meint damit
    1. treppenaustritt terasse fällt der
    gute nachbar ohne geländer, 2,0m tief in seinen garten.

    2,0m in der länge auf der treppe, auf die nase segeln, kann doch
    keiner was gegen sagen. das passiert auch mal, mit geländer...:p
     
  9. Bro111

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    Gefahr in die Tiefe zu fallen, besteht eigentlich nicht - nur die Treppe hinunter.

    Kann man ihn in irgendeiner Form zwingen lassen? Mit ihm reden kann ich nicht mehr, kommt nur Gebrüll zurück. Aber ich will einfach nicht, dass er oder Besuch von ihm sich lang legt.
     
  10. Vale

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    Wie wäre es wenn ihr einfach mal ne halbe Trinkt und schaut das ihr mit einander auskommt , anstatt auf Nervenzusammenbruch u. Herzinfarkt zuzugehen.:bierchen:
     
  11. Baumal

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    dann mach ihn halt mal darauf aufmerksam,
    daß er eine verkehrsicherungspflicht für seine treppe hat.

    vielleicht hat er mal besuch von den enkeln, mit kindern?
    vielleicht latscht des nachts mal ein gast von dir, vom
    garten nach oben, und erwischt die falsche seite?
     
  12. Bro111

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    Leider ausgeschlossen.

    Mir wurde mal gesagt, es gebe bei den meisten Außentreppen eine Geländerpflicht. Ist dem nicht so??
     
  13. Baumal

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    ja wass denn nun???

    gefahr in die tiefe zu fallen ist verboten.

    aber gefahr die treppe hinunterzufallen, kann keinem verboten werden...:motz
     
  14. Bro111

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    Sorry, wenn wir aneinander vorbei geredet haben.

    Mich interessiert die Rechtslage, ob er ein Geländer haben muss oder eben nicht. Treppe hat 8 Stufen, wenn man von oben nach unten fällt (die Stufen herab), sind es etwa 2m Höhenunterschied. Zur Seite hin kann ihm nicht viel passieren.
     
  15. Baumal

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    vergiß es, braucht er nicht.
     
  16. Vale

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    Ganz genau , er braucht nur eine Absturzsicherung zur seite ,
    ich hab meine Unterlagen im Büro , aber ich glaub
    ab 1m höhe ( Absturzgefährdung ) 90 cm Geländerhöhe.
     
  17. #17 wasweissich, 21.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    zwei meter mit acht stufen ??

    der die treppe gebaut hat gehört eingespert und das ding abgerissen .....:shades

    oder hast du nur ge(ver)schätzt
     
  18. Vale

    Vale

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    Das sind 25 cm Auftritt pro Treppe , normal nimmt man zwar mind. 27 cm
    aber es kommt ja auch auf die neigung an.:shades
     
  19. #19 wasweissich, 21.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du baust 27 cm stufen im aussenbereich ein ??
    :wow:shades
     
  20. Vale

    Vale

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    Der Treppenauftritt, also die Fläche, auf die der Fuß in seiner vollen Länge auftritt, die Tiefe der Treppenstufe, muß mindestens 23 cm aber höchstens 37 cm betragen!
    :winken
     
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